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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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Duale Einkommensteuer <strong>zur</strong> Verbesserung der Eigenfinanzierung und Investitionstätigkeit 223<br />

somit jährlich 3 000 Euro. Die zukünftigen Gewinne des Unternehmens werden jedoch<br />

durch die Zinszahlungen <strong>für</strong> den Kredit geschmälert. Der vereinbarte Zinssatz <strong>für</strong> den<br />

Kredit soll 5 % betragen und der Gewinnsteuersatz 45 %. Die Zinszahlungen von<br />

5 000 Euro führen dann – unter Vernachlässigung der gewerbesteuerlichen Hin<strong>zur</strong>echnungsvorschriften<br />

– zu einer um 2 250 Euro geringeren Steuerschuld. Zusammenfassend<br />

erhält der Unternehmer bei Finanzierung durch den Kredit somit nach Steuern<br />

3 000 Euro zusätzlich wegen der Erträge des höheren Privatvermögens und 2 750 Euro<br />

weniger wegen der Zinszahlungen des Unternehmens. Im Saldo verbleibt ein Überschuss<br />

von jährlich 250 Euro gegenüber der Einlage des privaten Kapitals. Dies gilt in<br />

diesem Beispiel, obwohl ein Kreditzins angenommen wurde, der oberhalb des Habenzinssatzes<br />

liegt.<br />

391. Trotz des geringeren Unternehmensteuersatzes wird bei Kapitalgesellschaften die<br />

Fremdkapitalaufnahme ebenfalls gegenüber der Zuführung neuen Eigenkapitals bevorzugt<br />

(Schaubild 60). Dies resultiert daraus, dass Eigenkapitalerträge zunächst auf Unternehmensebene<br />

als Gewinn der Körperschaftsteuer (in Deutschland zusätzlich der Gewerbesteuer) und<br />

bei Ausschüttung an den Anteilseigner als Dividenden zusätzlich der Abgeltungsteuer unterliegen.<br />

Fremdkapitalzinsen mindern hingegen den Gewinn, und die Belastung auf Unterneh-<br />

Unternehmensebene<br />

Ebene des<br />

Kapitalgebers<br />

© <strong>Sachverständigenrat</strong><br />

Besteuerung der Eigen- und Fremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften 1)<br />

Eigenfinanzierung<br />

(Einlage neuen Kapitals –<br />

„Beteiligungsfinanzierung”)<br />

Unternehmensgewinn<br />

(Umsatzerlöse 100 – Zinsen 0)<br />

100<br />

– Gewinnsteuer ( 30% )<br />

30<br />

= Ausschüttung<br />

70<br />

Dividende 70<br />

Umsatzerlöse 100<br />

Zinsen 0<br />

Dividendeneinkommen<br />

– Abgeltungsteuer ( 25% )<br />

= Einkommen<br />

Vereinfachte Darstellung<br />

70<br />

17,5<br />

52,5<br />

in Euro<br />

Fremdfinanzierung<br />

(Vergabe eines Kredits)<br />

Zinseinkommen<br />

– Abgeltungsteuer ( 25% )<br />

= Einkommen<br />

Effektiver Steuersatz 47,5% Effektiver Steuersatz 25%<br />

1) Betrachtet wird ein Kapitalgeber, der das Kapital dem Unternehmen entweder durch Einlage oder über einen Kredit <strong>zur</strong> Verfügung stellt.<br />

Angenommen ist bei der Fremdfinanzierung, dass die mit der Investition erzielten Umsatzerlöse vollständig als Zinszahlung an den<br />

Kapitalgeber fließen.<br />

Dividende 0<br />

Umsatzerlöse 100<br />

Unternehmensgewinn<br />

(Umsatzerlöse 100 – Zinsen 100)<br />

0<br />

– Gewinnsteuer ( 30% )<br />

0<br />

= Ausschüttung<br />

0<br />

Zinsen 100<br />

100<br />

25<br />

75<br />

Schaubild 60<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13

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