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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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384 Soziale Sicherung: Weiterhin Reformbedarf trotz guter Finanzlage<br />

und Kinderberücksichtigungszeiten im Durchschnitt der noch notwendigen 32 Jahre sozialversicherungspflichtiger<br />

Arbeit <strong>für</strong> einen Rentenanspruch in gleicher Höhe sogar nur ein Viertel<br />

des Einkommens von A erzielen, sodass es <strong>für</strong> sie ausreicht, 25 % zu arbeiten.<br />

Schaubild 97<br />

Euro<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

Euro<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

© <strong>Sachverständigenrat</strong><br />

Höhe und Zusammensetzung der Renten bei Einführung der Zuschussrentenregelung 1)<br />

Zuschussrente + Versichertenrente =<br />

Gesamtrente<br />

0<br />

0,0 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0<br />

Gesamtrente übersteigt<br />

Niveau der<br />

Grundsicherung<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13<br />

Versicherte ohne Familienarbeit 2)<br />

Gesamtrente übersteigt<br />

Niveau der<br />

Grundsicherung<br />

Im Durchschnitt erzielte Entgeltpunkte pro Jahr<br />

Versicherte mit Familienarbeit 3)<br />

0<br />

0,0 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0<br />

Im Durchschnitt erzielte Entgeltpunkte pro Jahr<br />

Bereich, in dem Gesamtrente<br />

immer 850 Euro beträgt<br />

Bereich, in dem Gesamtrente immer 850 Euro beträgt<br />

1) Eigene Berechnungen. Zukünftig soll die Rente von Versicherten mit geringem Entgelt angehoben werden. Die Gesamtrente setzt sich dann aus der<br />

Versichertenrente und einer Zuschussrente zusammen. Von der Erfüllung der Mindestversicherungszeit wird abgesehen.– 2) Angenommen wird, dass<br />

35 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen und keine Familienarbeit geleistet wurde. Die Entgeltpunkte werden unter Berücksichtigung<br />

der Höchstwerte um den Faktor 1,5 angehoben.– 3) Angenommen wird, dass 32 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und drei Jahre<br />

Kindererziehungszeiten vorliegen. Darüber hinaus liegen sieben Jahre Kinderberücksichtigungszeiten vor. Die Entgeltpunkte werden unter Berücksichtigung<br />

der Höchstwerte um den Faktor 2,5 angehoben.<br />

660. Darüber hinaus ergeben sich Ungleichbehandlungen aus den Zugangsbedingungen. So<br />

erhält beispielsweise ein Versicherter, der zwar die – bei Erfüllung der Zugangsbedingungen<br />

– <strong>für</strong> eine Zuschussrente in Höhe von 850 Euro notwendigen eigenen 20,2 Entgeltpunkte<br />

(ohne Familienarbeit) erworben, aber die <strong>zur</strong> Erfüllung der Zugangsbedingungen notwendigen<br />

35 Pflichtbeitragsjahre knapp verfehlt hat, eine um gut ein Drittel niedrigere Rente als der<br />

Zuschussrentenbezieher. Noch extremer mutet dies an, wenn die Zugangsbedingungen nicht<br />

erfüllt werden, obwohl 35 Pflichtbeitragsjahre, aber keine private Altersvorsorge vorhanden<br />

ist. Qualitativ Entsprechendes gilt <strong>für</strong> den Fall, dass Familienarbeit geleistet wurde.<br />

Euro<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

Euro<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

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