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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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Weitere Ausführungen zum Kapitel öffentliche Finanzen 439<br />

tem Kapital abzüglich des Sonderausweises stellt das Grundkapital dar, welches <strong>für</strong> die Zinsbereinigung<br />

herangezogen wird.<br />

Ableitung der Steuerausfälle bei einer Zinsbereinigung des Grundkapitals<br />

auf Grundlage der Körperschaftsteuerstatistik 2007 1)<br />

Mrd Euro<br />

Basisannahmen<br />

Tabelle II.5<br />

Szenario „geringesBeteiligungsvermögen“<br />

(1) Steuerliches Einlagenkonto der Nicht-Organgesellschaften ........................... 1 356,31 1 356,31<br />

2)<br />

(2) Gezeichnetes Kapital der Nicht-Organgesellschaften ................................... 171,45 171,45<br />

(3) darunter: aus Umwandlung von Gewinnrücklagen ...................................... 6,46 6,46<br />

(4) Pauschaler Zuschlag <strong>für</strong> das Grundkapital der Minderheitsaktionäre<br />

3)<br />

bei Organgesellschaften ...........................................................................<br />

(5) Grundkapital der unbeschränkt Steuerpflichtigen vor Kürzung<br />

73,05 73,05<br />

um Beteiligungsvermögen [= (1) + (2) - (3) +(4)] …………………………… 1 594,35 1 594,35<br />

(6) Steuerbefreite Dividenden ............................................................................. 34,73 34,73<br />

4)<br />

(7) Anschaffungskosten des Beteiligungsvermögens ........................................<br />

(8) Nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie ausländische<br />

1 044,57 731,20<br />

Gewinne .................................................................................................... 9,67 9,67<br />

5)<br />

(9) Grundkapital, das auf steuerbefreite ausländische Einkünfte entfällt ............<br />

(10) Grundkapital der unbeschränkt Steuerpflichtigen<br />

138,16 96,71<br />

[= (5) - (7) - (9)] ........................................................................................... 411,63 766,44<br />

6)<br />

(11) Pauschaler Zuschlag <strong>für</strong> beschränkt Steuerpflichtige ................................... 23,38 43,53<br />

(12) Grundkapital im Jahr 2007 [= (10) + (11)] ....................................................... 435,00 809,97<br />

7)<br />

(13) Grundkapital im Jahr 2013 ……………………………………………………… 486,11 905,14<br />

8)<br />

(14) Auf Gewinnfälle entfallendes Grundkapital ................................................... 295,16 549,59<br />

8)<br />

(15) Auf Verlustfälle entfallendes Grundkapital ....................................................<br />

(16) Unmittelbare Steuermindereinnahmen bei der Körperschaftsteuer<br />

190,95 355,55<br />

und beim Solidaritätszuschlag 9) .................................................................. 1,40 2,61<br />

(17) Unmittelbare Steuermindereinnahmen bei der Gewerbesteuer 10) ....................<br />

(18) Steuermehreinnahmen durch unmittelbar erhöhte Ausschüttungen in-<br />

0,93 1,73<br />

folge der geringeren Belastung auf Unternehmensebene 11)<br />

.........................<br />

(19) Unmittelbar kassenwirksame Steuerausfälle<br />

0,18 0,34<br />

[= (16) + (17) - (18)] ....................................................................................<br />

(20) Wegen erhöhter Verlustvorträge langfristig eintretende jährliche<br />

2,15 4,00<br />

Mindereinnahmen .......................................................................................<br />

(21) Wegen höherer Ausschüttungen infolge der geringeren Belastung<br />

auf Unternehmensebene langfristig eintretende Mehreinnahmen<br />

1,51 2,81<br />

bei der Dividendenbesteuerung ..................................................................<br />

(22) Langfristige Steuerausfälle (Jahreswirkung bezogen auf das<br />

0,83 1,54<br />

Jahr 2013) [= (19) + (20) - (21)]………………………………………………… 2,83 5,26<br />

1) Eigene Berechnungen, Rundungsdifferenzen.– 2) Hochgerechnetes Ergebnis der Handelsbilanzdatenbank DAFNE.–<br />

3) Angesetzt ist ein Anteil von 10 %. Das Grundkapital der Organgesellschaften ist über das Verhältnis des steuerlichen<br />

Einlagenkontos der Organgesellschaften zu dem der Nicht-Organgesellschaften bestimmt.– 4) Schätzung bei Annahme<br />

einer Dividendenrendite von 3,5 % (Basisannahme) oder 5 % (Szenario „geringes Beteiligungsvermögen“).– 5) Schätzung<br />

bei Annahme einer Rendite von 7 % (Basisannahme) oder 10 % (Szenario „geringes Beteiligungsvermögen“).– 6) Abgeleitet<br />

unter Verwendung des Verhältnisses des Gesamtbetrags der Einkünfte der beschränkt Steuerpflichtigen zu dem der<br />

unbeschränkt Steuerpflichtigen (5,7 %).– 7) Schätzung unter Verwendung des Zuwachses des nominalen Bruttoinlandsprodukts<br />

im Zeitraum der Jahre 2007 bis 2013 in Höhe von 11,75 %.– 8) Verwendet ist die im Jahr 2007 geltende Verteilung<br />

der Beträge auf den steuerlichen Einlagenkonten auf die Gewinn- und Verlustfälle.– 9) Der Bereinigungszinssatz beträgt<br />

3 %.– 10) Angenommen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Bei der Gewerbesteuer wirkt sich der kalkulatorische<br />

Zinsabzug nur zu 75 % auf die Bemessungsgrundlage aus, da er als Finanzierungsentgelt eingestuft wird.–<br />

11) Pauschal ist angenommen, dass 30 % der weniger gezahlten Steuern ausgeschüttet werden und entsprechend 70 %<br />

im Unternehmen verbleiben.<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13

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