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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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442 Anhang II<br />

zinsung des Eigenkapitals, welche nur dem Abgeltungsteuersatz unterliegt, vorgesehen. Die<br />

hierdurch bedingten Steuermindereinnahmen können wegen fehlender Daten nicht so detailliert<br />

wie bei den Kapitalgesellschaften ermittelt werden. Mangels Ausweis in der Steuerstatistik<br />

wird hier auf die hochgerechneten Handelsbilanzergebnisse der Unternehmensbilanzstatistik<br />

der Deutschen Bundesbank <strong>zur</strong>ückgegriffen. Sie weist <strong>für</strong> Nicht-Kapitalgesellschaften im<br />

Jahr 2009 ein Eigenkapital von 138,4 Mrd Euro und ein Beteiligungsvermögen von<br />

59,6 Mrd Euro aus. Im Saldo ergibt sich damit ein maßgebliches Eigenkapital in Höhe von<br />

78,8 Mrd Euro.<br />

Dieses Eigenkapital muss im nächsten Schritt erhöht werden, um die in der Unternehmensbilanzstatistik<br />

nicht erfassten Wirtschaftszweige zu berücksichtigen. Aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik<br />

2007 ergibt sich, dass die Personengesellschaften der nicht erfassten<br />

Wirtschaftszweige einen Anteil von 36,8 % an den Einkünften aller Personengesellschaften<br />

hatten. Unter Verwendung dieser Relation resultiert ein maßgebliches Eigenkapital in Höhe<br />

von 124,7 Mrd Euro. Der Kapitalgewinn beliefe sich demnach bei einem Bereinigungszinssatz<br />

von 3 % auf 3,7 Mrd Euro. Um die Steuermindereinnahmen zu bestimmen, muss dieser<br />

noch mit der durchschnittlichen Steuersatzdifferenz zwischen Abgeltungsteuersatz und persönlichem<br />

Einkommensteuersatz multipliziert werden. Nimmt man <strong>für</strong> letzteren einen durchschnittlichen<br />

Steuersatz von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag an, so ergibt sich eine Steuersatzdifferenz<br />

von 17,9 Prozentpunkten (= (42 % - 25 %) * 1,055). Im Ergebnis werden<br />

Steuermindereinnahmen in Höhe von 0,7 Mrd Euro <strong>für</strong> das Jahr 2009 geschätzt. Eine Fortschreibung<br />

auf das Jahr 2013 gemäß der Zuwachsrate des nominalen Bruttoinlandsprodukts<br />

ergibt 0,8 Mrd Euro.<br />

27. Im Bereich der privaten Kapitaleinkünfte kommt es zu weiteren Steuermindereinnahmen<br />

durch die Abschaffung der Ausnahmen bei der Anwendung des Abgeltungsteuersatzes<br />

auf Zinseinkünfte und durch die Abschaffung der Veräußerungsgewinnbesteuerung bei<br />

Anteilen an Kapitalgesellschaften. Eine Abschätzung ist hier nur näherungsweise möglich.<br />

Die abgeltend besteuerten Zinseinkünfte betrugen im Jahr 2011 etwa 32 Mrd Euro. Dies ergibt<br />

sich aus einem Abgeltungsteueraufkommen in Höhe von 8 Mrd Euro und dem Abgeltungsteuersatz<br />

in Höhe von 25 %. Den Ausnahmen dürften allenfalls Zinseinkünfte unterliegen,<br />

die sich auf einen Bruchteil dieses Betrags belaufen. Nimmt man <strong>für</strong> diesen Bruchteil ein<br />

Zehntel an, so ergeben sich Zinseinkünfte in Höhe von 3,2 Mrd Euro, die nicht mehr dem<br />

persönlichen Steuersatz, sondern der Abgeltungsteuer unterliegen. Bei einer Steuersatzdifferenz<br />

in Höhe von 17,9 Prozentpunkten (siehe oben) ergeben sich somit Steuermindereinnahmen<br />

von 0,6 Mrd Euro.<br />

Veräußerungsgewinne unterliegen erst seit Einführung der Abgeltungsteuer der generellen<br />

Steuerpflicht. Ausgewiesen werden die zugehörigen Steuereinnahmen nur zusammen mit dem<br />

Abgeltungsteueraufkommen auf Zinseinkünfte. Ein nennenswerter Anstieg des Steueraufkommens<br />

konnte hier allerdings nicht beobachtet werden. Signifikante Mindereinnahmen<br />

wären also nicht zu erwarten. Angesichts dieser Überlegungen wird <strong>für</strong> den gesamten Bereich<br />

der privaten Kapitaleinkommen pauschal ein Wert von 1 Mrd Euro <strong>für</strong> die Steuermindereinnahmen<br />

angenommen.<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13

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