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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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314 Arbeitsmarkt: Erfolge sichern und ausbauen<br />

verständigenrat hat diese Entwicklung bereits in seinem Jahresgutachten 2008/09 einer detaillierten<br />

Analyse unterzogen (JG 2008 Ziffern 513 ff.).<br />

Die Arbeitsmarktsituation lässt sich nicht ausschließlich anhand der Anzahl der Erwerbstätigen<br />

oder der Arbeitslosen beurteilen. Vielmehr nimmt seit geraumer Zeit – nicht zuletzt aufgrund<br />

der positiven Entwicklung der Erwerbstätigenzahlen – die mehrdimensionale Betrachtung<br />

qualitativer Aspekte der Beschäftigungsverhältnisse einen bedeutenderen Platz in der<br />

arbeitsmarktpolitischen Diskussion ein. Dies betrifft zum einen Arbeitsplätze, die nicht durch<br />

ein Normalarbeitsverhältnis gekennzeichnet sind, und zum anderen die Ungleichheit in der<br />

Entwicklung der Arbeitsentgelte (Ziffer 547).<br />

Atypische Beschäftigung wird in Abgrenzung zu Normalarbeitsverhältnissen definiert.<br />

Bei letzteren handelt es sich um unbefristete sozialversicherungspflichtige oder beamtenrechtliche<br />

Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse. Die atypische Beschäftigung umfasst<br />

üblicherweise Zeitarbeitnehmer, befristete Beschäftigung sowie Teilzeitbeschäftigung.<br />

Der <strong>Sachverständigenrat</strong> definiert dabei Vollzeitbeschäftigung ab einer Wochenarbeitszeit<br />

von 31 Arbeitsstunden, das Statistische Bundesamt zieht diese Grenze hingegen bei<br />

21 Wochenarbeitsstunden. Problematisch ist die Abgrenzung atypischer Beschäftigung<br />

insbesondere bei unbefristet Teilzeitbeschäftigten und bei Zeitarbeitnehmern, die oftmals<br />

in Vollzeit unbefristet und sozialversicherungspflichtig tätig sind. Zudem kann<br />

selbst eine Befristung nicht unbedingt als überaus kritische Beschäftigungsform angesehen<br />

werden, insbesondere nicht bei Neueinstellungen (JG 2008 Ziffern 714 ff.).<br />

536. Der Aufschwung am Arbeitsmarkt seit dem Jahr 2010 war von einem überproportionalen<br />

Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse begleitet (Schaubild<br />

79, Seite 303). Es ist hingegen nicht zu beobachten, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse<br />

in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich überproportional ausgeweitet worden<br />

wären. Der Anteil von geringfügiger, befristeter und in Teilzeit ausgeübter Beschäftigung an<br />

allen Beschäftigungsverhältnissen lag nach Berechnungen des <strong>Sachverständigenrat</strong>es im Zeitraum<br />

der Jahre 2005 bis 2011 immer zwischen 31 % und 33 % (Schaubild 81).<br />

Nach einer etwas abweichenden Klassifikation des Statistischen Bundesamts lag der Anteil<br />

der atypisch Beschäftigten (einschließlich Zeitarbeitnehmer) an allen 15- bis unter 65-jährigen<br />

Erwerbstätigen (ohne Personen in Bildung oder Ausbildung) im Zeitraum der Jahre 2006 bis<br />

2011 relativ konstant bei etwa 22 %. Eine übermäßige Verdrängung von Normalarbeitsverhältnissen<br />

durch atypische Beschäftigung ist nach bisher vorliegenden Informationen nicht zu<br />

beobachten. Im Jahr 2011 ist vielmehr die Anzahl von Arbeitnehmern in Normalarbeitsverhältnissen<br />

gegenüber dem Vorjahr mit rund 600 000 Personen stärker gestiegen als die Anzahl<br />

atypischer Beschäftigungsverhältnisse mit rund 80 000 Personen (Tabelle 37, Seite 316).<br />

537. Die Gruppe der atypisch Beschäftigten unterscheidet sich hinsichtlich ihrer Zusammensetzung<br />

deutlich von Arbeitnehmern in Normalarbeitsverhältnissen. So gehen relativ mehr<br />

Frauen, unter 25-Jährige und gering Qualifizierte einer atypischen Beschäftigung nach. Dies<br />

dürfte bei Frauen überwiegend auf Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse und bei den unter 25-<br />

Jährigen auf befristete Beschäftigungsverhältnisse <strong>zur</strong>ückzuführen sein. Bei gering Qualifi-<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13

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