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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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222 Öffentliche Finanzen: Unternehmensbesteuerung und Konsolidierung<br />

waltenden Kapitalgesellschaften durchweg besser zu stellen als die private Direktanlage wäre<br />

politisch kaum vermittelbar gewesen. Die damit verbundene Ungleichbelastung hätte darüber<br />

hinaus verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen können. Dieses Problem wird immer dann<br />

vermieden, wenn der Gewinnsteuersatz auf Unternehmensebene und der Steuersatz <strong>für</strong> private<br />

Kapitalerträge in etwa die gleiche Höhe aufweisen. Seit dem Jahr 2009 gilt näherungsweise<br />

eine solche Belastungsgleichheit <strong>für</strong> einbehaltene Gewinne und private Kapitalerträge auf<br />

einem Niveau von etwa 26 % bis 30 %.<br />

389. Durch diese simultane Absenkung der Steuersätze auf Unternehmensgewinne und private<br />

Zinseinkommen wurden zentrale Bestandteile einer Dualen Einkommensteuer umgesetzt,<br />

die sich dadurch auszeichnet, dass Kapitaleinkommen einem einheitlichen, niedrigeren<br />

Steuersatz unterworfen werden, während Arbeitseinkommen weiterhin dem progressiven<br />

Steuertarif unterliegen. Allerdings wurde im Zuge der Reformmaßnahmen auf den vollständigen<br />

Übergang zu einer Dualen Einkommensteuer verzichtet, weil <strong>für</strong> einige Kapitalerträge<br />

weiterhin der um bis zu 20 Prozentpunkte höhere progressive Steuertarif gilt. Insbesondere<br />

trifft dies auf eigenfinanzierte Unternehmensinvestitionen zu. So wurde die Besteuerung von<br />

Gewinnen bei Personenunternehmen durch die Unternehmensteuerreform nicht entsprechend<br />

geändert; die im Übrigen äußerst selten in Anspruch genommene Option <strong>zur</strong> Begünstigung<br />

nicht entnommener Gewinne ändert nichts an der fehlenden Belastungsgleichheit. Bei Kapitalgesellschaften<br />

mangelt es an der erforderlichen Abstimmung zwischen der Besteuerung auf<br />

Unternehmens- und Eignerebene.<br />

390. Der unvollständige Übergang <strong>zur</strong> Dualen Einkommensteuer führt selbst bei ökonomisch<br />

weitgehend gleichwertigen Sachverhalten zu Belastungsunterschieden. Es kommt zu starken<br />

Entscheidungsverzerrungen, da durch geschickte Gestaltung die Steuerlast teilweise erheblich<br />

reduziert werden kann. Wegen der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung ist bei den<br />

Entscheidungswirkungen zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden.<br />

Bei einem Personenunternehmen ist es etwa steuerlich von Vorteil, laufend alle überschüssigen<br />

finanziellen Mittel ins Privatvermögen zu überführen. Durch diese einfache Gestaltung<br />

werden die Zinserträge der Abgeltungsteuer unterworfen und nicht länger als Unternehmensgewinn<br />

der Einkommen- und Gewerbesteuer. Kann der Finanzierungsbedarf des Unternehmens<br />

durch eine Ausweitung von externem Fremdkapital gedeckt werden, wird ein steuerlicher<br />

Arbitragegewinn gegenüber der Einlage der zuvor entnommenen Mittel erzielt, zumindest<br />

solange die Sollzinsen die Habenzinsen nicht erheblich übersteigen. Die Fremdfinanzierung<br />

bei Personengesellschaften ist also steuerlich günstiger als die Eigenfinanzierung.<br />

Als Beispiel soll ein Unternehmen mit einem Kapitalbedarf in Höhe von 100 000 Euro<br />

betrachtet werden. Einerseits könnte der Unternehmer diesen Betrag durch privates Finanzvermögen<br />

decken. Andererseits bestehe die Möglichkeit, einen Kredit in entsprechender<br />

Höhe aufzunehmen. Bei der Aufnahme des Kredits erzielt der Unternehmer mit<br />

dem privaten Finanzvermögen weiterhin eine Kapitalrendite in Höhe von angenommen<br />

4 % vor Steuern. Nach der Besteuerung mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % erhält er<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13

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