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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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Europäische Verantwortung im Rahmen einer Bankenunion 171<br />

müssen. Gerade angesichts der Tatsache, dass die nationalen Haushalte dezentral kontrolliert<br />

werden, müssen vorab klare Regeln <strong>für</strong> einen fiskalischen Lastenausgleich (Fiscal Burden<br />

Sharing) etabliert werden (Ziffer 312).<br />

III. Europäische Verantwortung im Rahmen einer Bankenunion<br />

1. Vorschläge <strong>für</strong> eine europäische Bankenunion<br />

293. Die Arbeiten an einer neuen Finanzmarktarchitektur basieren auf dem Grundprinzip,<br />

dass Kontrolle und Haftung auf nationaler Ebene verbleiben. Die Finanzkrise hat allerdings<br />

die Risiken, die mit rein nationalen Kontrollfunktionen verbunden sind, offengelegt. Daher<br />

wird auf europäischer Ebene derzeit die Schaffung einer Bankenunion diskutiert (Präsident<br />

des Europäischen Rates, 2012). Dieses Konzept der Bankenunion sieht vor, die wesentlichen<br />

Institutionen sowie die zugehörigen Finanzierungsmechanismen auf die europäische<br />

Ebene zu verlagern. Demgemäß stünden am Ende einer Bankenunion eine zentralisierte Bankenaufsicht,<br />

einheitliche Mechanismen <strong>zur</strong> Restrukturierung und Abwicklung von Banken,<br />

ein gemeinsamer Restrukturierungsfonds sowie ein einheitliches, europäisches Einlagensicherungssystem.<br />

Der ESM würde als fiskalischer Finanzierungsmechanismus in Anspruch genommen,<br />

wenn die Mittel aus Restrukturierungsfonds und Einlagensicherung nicht ausreichen.<br />

294. Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Gruppe haben das Konzept der Bankenunion<br />

der Präsidenten teilweise in ihre Gipfelbeschlüsse vom 29. Juni 2012 einfließen lassen, in<br />

dem sie die Europäische Kommission aufgefordert haben, Vorschläge <strong>für</strong> einen einheitlichen<br />

Aufsichtsmechanismus unter Einbeziehung der EZB zu unterbreiten. Sobald dieser Aufsichtsmechanismus<br />

eingeführt ist, soll es dem ESM möglich sein, Banken direkt zu rekapitalisieren.<br />

In diesem Fall läge das Haftungsrisiko nicht mehr beim dem Mitgliedstaat, dessen<br />

Banken rekapitalisiert werden, sondern beim ESM und damit den garantiegebenden Ländern.<br />

295. Im September 2012 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag <strong>für</strong> einen einheitlichen<br />

Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism) vorgelegt. Ferner hat die<br />

Kommission Änderungen der EBA-Richtlinie vorgeschlagen, um die Abstimmungsregeln der<br />

EBA mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus in Einklang zu bringen (Europäische<br />

Kommission, 2012a, 2012c). Die übrigen Elemente der Bankenunion sind nicht Gegenstand<br />

dieser Vorschläge.<br />

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die EZB <strong>für</strong> alle Banken in den Ländern des Euro-<br />

Raums nahezu sämtliche Zuständigkeiten der Bankenaufsicht, das heißt insbesondere Auskunftsrechte,<br />

Untersuchungs- und Prüfungsbefugnisse und Sanktionsrechte erhalten soll. Die<br />

nationalen Behörden wären verpflichtet, die EZB bei der Vorbereitung und Umsetzung von<br />

Rechtsakten zu unterstützen, und sie wären an die Anweisungen der EZB gebunden. Mitgliedstaaten<br />

außerhalb des Euro-Raums sollen freiwillig am einheitlichen Aufsichtsmechanismus<br />

teilnehmen können.<br />

296. Bankenaufsicht und Geldpolitik sollen dem Verordnungsentwurf zufolge operativ getrennt<br />

werden. Für den Aufsichtsarm würde ein gesondertes Führungsgremium geschaffen,<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13

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