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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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Konsolidierung der öffentlichen Haushalte 215<br />

Haushalte. Der Bundesrechnungshof hat zudem in einem Bericht unnötige Verwaltungsausgaben<br />

kritisiert, die mit dem Nebeneinander der verschiedenen Sozialleistungen und ihrer<br />

gegenseitigen Verrechnung entstehen (Bundesrechnungshof, 2012). Die aufwändige Verrechnung<br />

wirkt sich hierbei teilweise nicht auf die Höhe der Leistungen, sondern ausschließlich<br />

auf die Lastenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften aus.<br />

375. Als weiteres Zugeständnis des Bundes an die Länder werden ab dem Jahr 2013 gemeinsame<br />

Anleihen von Bund und Ländern ausgegeben, wobei der Umfang noch nicht geklärt<br />

ist. Dabei soll nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen jedoch nur eine teilschuldnerische<br />

Haftung gelten. Angesichts des bereits bestehenden Haftungsverbunds dürfte sich der<br />

Zinsvorteil überwiegend aus der höheren Liquidität der Anleihen ergeben (Pressemitteilung<br />

des BMF vom 25. Juni 2012).<br />

376. Insbesondere die Stadtstaaten und andere größere Städte werden durch die Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Entlastung der Kommunen begünstigt, da diese deutlich überproportionale Ausgaben <strong>für</strong><br />

die genannten Sozialleistungen tätigen. So wiesen die Stadtstaaten <strong>für</strong> diese Leistungen im<br />

Jahr 2009 zwischen 31 % und 62 % höhere Nettoausgaben je Einwohner auf. Mögliche Entlastungen<br />

durch die gemeinsamen Anleihen von Bund und Ländern dürften vornehmlich den<br />

hoch verschuldeten Ländern zugute kommen. Die Rahmenbedingungen da<strong>für</strong>, dass die Länder<br />

und Gemeinden mit den höchsten Konsolidierungsanforderungen ihre immer noch hohen<br />

Defizite ausgleichen und die Schulden in den nächsten Jahren substanziell <strong>zur</strong>ückführen können,<br />

wurden somit deutlich verbessert. Gleichwohl wurde insbesondere auf der Gemeindeebene<br />

einzelner Bundesländer in den vergangenen Jahren Vieles versäumt.<br />

3. Die Verschuldung der Kommunen<br />

377. Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung war in den vergangenen Jahren besorgniserregend.<br />

Dies gilt nicht auf den ersten Blick, denn die bundesweite Gesamtverschuldung<br />

aller Kommunen hat nicht stark zugenommen. Sie lag im Jahr 2011 bei 139 Mrd Euro;<br />

zehn Jahre zuvor waren es 106 Mrd Euro. Die Schuldenstandsquote der Kommunen blieb im<br />

Gegensatz zu Bund und Ländern weitgehend konstant (Schaubild 57, Seite 216). Zudem kann<br />

eine Kreditfinanzierung von Investitionen – die zu den Kernaufgaben der Gemeinden zählen –<br />

durchaus sinnvoll sein. Auf den zweiten Blick stehen aber hinter diesen aggregierten Zahlen<br />

erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern und innerhalb der Länder zwischen den<br />

Kommunen.<br />

378. Eine Unterscheidung nach Ländern ist sinnvoll, weil diese große Spielräume bei der<br />

Finanzausstattung und Aufgabenabgrenzung ihrer Gemeinden haben. Jedes Land muss dabei<br />

die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung beachten, die insbesondere ein<br />

Recht auf eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Gemeinden beinhaltet. Zudem hat<br />

jedes Land eine Aufsichtsfunktion über die finanzielle Entwicklung seiner Kommunen, bis<br />

hin zu Genehmigungsvorbehalten <strong>für</strong> die Aufnahme kommunaler Kredite.<br />

Für die Ursächlichkeit landesspezifischer, politischer Faktoren <strong>für</strong> die kommunale Verschuldung<br />

spricht zudem, dass es nicht die Städte und Gemeinden in den finanzschwächeren Län-<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13

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