Ausgangssituation
Ausgangssituation
Ausgangssituation
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Umfangreiche Untersuchungen u.a. des niederländischen Umweltministeriums<br />
zeigen, dass die vorgegebenen Werte von konventionellen Baustoffen problemlos<br />
einhalten werden können [152]. Es ist bislang nicht sicher, ob die niederländische<br />
Regelung eine hinreichende Trennschärfe für ökologisch geeignete und<br />
ökologisch problematische Baustoffe entwickeln wird. Da es sich um einen sehr<br />
interessanten Regelungsansatz handelt, sollte die weitere Anwendung in der<br />
Praxis abgewartet werden.<br />
Mit dem niederländischen Ansatz wird das Problem der Verdünnung von Schadstoffen<br />
über das Erzeugnis nicht adäquat erfasst. So werden nur Anforderungen<br />
an die Eluierbarkeit von Erzeugnissen festgesetzt. Hierdurch ergeben sich ggf.<br />
indirekte Anforderungen an die einzusetzenden hochkalorische Fraktionen (und<br />
die Auslaugresistenz der Erzeugnisse).<br />
7.3 Baustoffbezogene Regelungen und Güteanforderungen in<br />
Deutschland<br />
In Deutschland sind der Einsatz und die Qualität von Baustoffen in verschiedenen<br />
Rechtsnormen und technischen Normen geregelt. Spezielle Anforderungen<br />
an Recyclingbaustoffe oder an unter Abfalleinsatz erzeugte Baustoffe sind bislang<br />
nur vereinzelt festgelegt.<br />
7.3.1 TRGS 613 Technische Regeln für Gefahrstoffe<br />
Aus Gründen des Arbeitsschutzes – Vermeidung von Maurerkrätze – ist der Gehalt<br />
an Chromat in Zement zu minimieren. So forderte die bereits TRGS 613 in<br />
der Fassung vom April 1993 den Einsatz chromatarmer Zemente und zementhaltiger<br />
Zubereitungen. Als chromatarm gilt ein Produkt, dessen wasserlöslicher<br />
Chrom-VI-Gehalt weniger als 2 mg pro kg (ppm), bezogen auf die Trockenmasse<br />
des Produktes beträgt [50].<br />
Chromatarme zementhaltige Zubereitungen wie Fliesenkleber oder Spachtelmassen<br />
wurden bereits kurz nach der Veröffentlichung der TRGS 613 angeboten. Im<br />
Bereich der Zemente und Mörtel hingegen war die Bereitschaft der Hersteller zur<br />
Umstellung auf chromatarme Produkte praktisch nicht vorhanden. Dies änderte<br />
sich erst mit der Verabschiedung einer Branchenregelung, einer Vereinbarung<br />
auf freiwilliger Basis aller an der Zementherstellung und -verarbeitung beteiligten<br />
Verbände und Institutionen. Die Branchenregelung vom Dezember 1998 besagte,<br />
dass zu Beginn des Jahres 2000 auch Sackzement und Werkfrisch- sowie<br />
Werktrockenmörtel ausschließlich chromatarm nach Definition der TRGS 613<br />
hergestellt werden müssen [154]. Eine Auswertung dieser Branchenvereinbarung<br />
129