Ausgangssituation
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Die BGS hat sich die Gütesicherung von Ersatzbrennstoffen zum Ziel gesetzt und<br />
ein eigenes Gütezeichen (RAL-Gütezeichen GZ 724) entwickelt. Damit will sie<br />
eine zunehmende Akzeptanz für Herstellung und Einsatz von gütegesicherten<br />
Sekundärbrennstoffen und eine weitere Dynamisierung dieses sich entwickelnden<br />
Marktes erreichen. Zu den Zielen zählen:<br />
• Förderung der Herstellung und Anwendung von Sekundärbrennstoffen aus<br />
heizwertreichen Abfällen und aus heizwertreichen Fraktionen nicht getrennt<br />
erfasster Abfälle aus Industrie, Gewerbe und Haushaltungen,<br />
• Kennzeichnung gütegesicherter Sekundärbrennstoffe mit dem RAL-<br />
Gütezeichen RAL-GZ 724,<br />
• Überwachung der Einhaltung der Gütezeichen-Richtlinien,<br />
• Verpflichtung der Gütezeichenbenutzer, nur solche Sekundärbrennstoffe mit<br />
dem Gütezeichen zu kennzeichnen, deren Güte gesichert ist,<br />
• Förderung von Forschungsvorhaben in Bezug auf die Qualität und deren Sicherung<br />
von Sekundärbrennstoffen,<br />
• Zertifizierung des Biomasseanteils in Sekundärbrennstoffen,<br />
• Europaweite Standardisierung von Sekundärbrennstoffen.<br />
Die BGS grenzt ihre Sekundärbrennstoffe (SBS) von den Ersatzbrennstoffen<br />
(EBS) ab, da SBS nach Einschätzung der Gütegemeinschaft nur eine Teilmenge<br />
der Ersatzbrennstoffe erfassen. Die BGS-Sekundärbrennstoffe werden „einerseits<br />
aus heizwertreichen Abfällen und andererseits aus heizwertreichen Fraktionen<br />
gemischt erfasster Abfälle aus Haushalten, Gewerbe und Industrie hergestellt.<br />
Bei den Ausgangsmaterialien handelt es sich also ausnahmslos um nicht<br />
besonders überwachungsbedürftige Abfälle", so die BGS [178].<br />
Die Gütesicherung und Kennzeichnung von Ersatzbrennstoffen aus nicht gefährlichen<br />
Abfällen wie SBS hat ebenso wie die mittlerweile begonnene internationale<br />
Standardisierung von Solid Recovered Fuels (SRF) mehrere Zielsetzungen:<br />
• freie Handelbarkeit des Ersatzbrennstoffes (bis hin zur Entlassung aus dem<br />
Abfallregime),<br />
• Erhöhung der Akzeptanz des Einsatzes von Ersatzbrennstoffes in Feuerungsanlagen<br />
und Zementwerken durch Qualitätssicherung,<br />
• Verdrängung von fossilen Brennstoffen in Feuerungsanlagen und Zementwerken<br />
zur Erreichung der klimapolitischen Ziele (Reduktion der Emission von<br />
klimarelevantem CO2),<br />
• je nach nationaler Umsetzung der RES-E-Richtlinie [179]: Befreiung von<br />
Steuern/Abgaben oder Zugriff auf die Vergütung für Strom, der aus im Ersatzbrennstoff<br />
enthaltener Biomasse erzeugt wurde.<br />
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