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Ausgangssituation

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44. Die Kommission hat in ihrer Klage weder dargetan, dass der Hauptzweck des<br />

fraglichen Vorgangs entgegen der von den zuständigen luxemburgischen Behörden<br />

in den streitigen Entscheidungen vertretenen Ansicht in der Verwertung der<br />

Abfälle bestanden hätte, noch einen Anhaltspunkt hierfür geliefert. Ein solcher<br />

hätte etwa darin bestehen können, dass die fraglichen Abfälle für eine Anlage<br />

bestimmt gewesen wären, deren Betrieb ohne die Versorgung mit Abfällen unter<br />

Verwendung einer Primärenergiequelle hätte fortgesetzt werden müssen, oder<br />

darin, dass der Anlagenbetreiber den Erzeuger oder Besitzer dieser Abfälle für<br />

deren Lieferung hätte bezahlen müssen.“<br />

Viele deutsche MVAs, die Prozessdampf für Industriekunden erzeugen oder<br />

Fernwärme auskoppeln, erfüllen nach Ansicht des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft<br />

VDEW die vom EuGH formulierten Anforderungen an eine Verwertung<br />

[17]. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass es nach KrW-/AbfG<br />

und EuGH-Urteil letztlich nicht um Anlagen, sondern um die dort ablaufenden<br />

Prozesse geht. Bei einer pauschalen Einstufung von MVAs als Beseitigungsanlagen<br />

– unabhängig von den dort stattfindenden Prozessen – würde die Option<br />

entfallen, die abgetrennte Ersatzbrennstofffraktion aus mechanisch-biologischer<br />

Restabfallbehandlung in diesen Anlagen gegen ein günstigeres Entgelt verwerten<br />

als thermisch behandeln zu lassen, und es wären ggf. andere energetische<br />

Verwerter zu suchen. Parallel würden die gewerblichen Abfallerzeuger ihre gemischten<br />

Gewerbeabfälle voraussichtlich in die Sortierung/Ersatzbrennstoffaufbereitung<br />

lenken und sich ebenfalls andere energetische Verwerter suchen.<br />

Bei einem Potenzial von 5,6 Mio. t Gewerbeabfällen mit einem heizwertreichen<br />

Anteil von 50 bis 60 % (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) resp. 70 bis 85 %<br />

(Sortierreste) geht Flamme [18, S. 41] von einer theoretischen Sekundärbrennstoffmenge<br />

von 1,8 bis 2,8 Mio. t/a aus diesem Bereich aus, die für die energetische<br />

Verwertung in Feuerungsanlagen und Zementwerken zu Verfügung stehen<br />

können. Für die verbleibenden 2,8 bis 3,8 Mio. t heizwertabgereicherter Gewerbeabfälle<br />

dürfte eine thermische Behandlung zwecks Einhaltung der Ablagerungskriterien<br />

der AbfAblV erforderlich sein. Auch diese Mengen werden zumindestens<br />

anteilig Kapazitäten von Müllverbrennungsanlagen beanspruchen.<br />

Neben den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sind die produktionsspezifischen<br />

Abfälle mengenrelevant. Deren Aufkommen lag im Jahr 1998 bei 2,6 Mio. t und<br />

wird nach Einschätzung von Prognos über etwa 1,8 Mio. t im Jahr 2005 bis auf<br />

1,3 Mio. t im Jahr 2010 sinken [11, S. XXXI]. Von diesen Abfällen wird derzeit<br />

schon ein erheblicher Teil stofflich oder energetisch verwertet.<br />

In welchem Umfang auch diese Abfälle zukünftig verstärkt in die energetische<br />

Verwertung eingebracht werden, ist nicht absehbar. Aufgrund der Biomasseverordnung<br />

ist mit einer deutlichen Zunahme der energetischen Verwertung beim<br />

Alt- und Industrierestholz in Biomassekraftwerken zu rechnen. Für andere pro-<br />

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