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Ausgangssituation

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Eine genauere Analyse der Ökonomie der energetischen Verwertung von MBA-<br />

Ersatzbrennstoffen kann an dieser Stelle nicht geleistet werden, dafür wird auf<br />

eigene detaillierte Untersuchungen verwiesen [61, 62, 63, 64].<br />

Die Abfallmitverbrennung wird angesichts der zu erwartenden Entsorgungslücke<br />

für die heizwertreichen Abfälle und daraus gewonnenen Fraktionen zukünftig ein<br />

umfassendes Thema für die abfallrechtliche Praxis in Deutschland darstellen. In<br />

diesem Rahmen wird auch von Bedeutung sein, wie die analysierte Rechtsnorm<br />

des § 5 Abs. 5 Pkt. 4 KrW-/AbfG – Anreicherung im Erzeugnis – ausgelegt und<br />

ausgestaltet wird.<br />

4.4 Schlußfolgerungen zu Anforderungen an und Entwicklungspotenzial<br />

der Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen<br />

Heute gibt es grundsätzlich umfängliche technologische Möglichkeiten, aus Restabfall<br />

und heizwertreichen MBA-Fraktionen Ersatzbrennstoffe entsprechend den<br />

jeweils gegebenen Anforderungen herzustellen. Daher kann die Entwicklungsoption<br />

MBA (Splitting-, Stabilisierungs- und rein mechanische Aufbereitungsanlagen)<br />

und Abfallmitverbrennung für die Schließung der Entsorgungslücke von 4<br />

bis 8 Mio. t/a ganz oder zumindestens weitgehend eintreten bzw. genutzt werden.<br />

Somit ist das Gegenargument in der kritischen Diskussion um die Beachtung<br />

der Schutznorm des § 5 Abs. 5 Pkt. 4 des KrW-/AbfG, die Abfallmitverbrennung<br />

spiele mengenmäßig nur eine geringe Rolle, zu hinterfragen. Es sind Szenarien<br />

bzw. Prognosen denkbar und technisch sowie politisch nicht unwahrscheinlich,<br />

in denen die Abfallmitverbrennung der MBA-Ersatzbrennstoffe eine<br />

hohe Bedeutung hat. Weiter sind Szenarien denkbar, in denen die Abfallmitverbrennung<br />

für die genannten Prozesse, insbesondere Zementwirtschaft, die wesentliche<br />

energetische Versorgung darstellen. Daher ist die Ausgestaltung der<br />

Rechts- bzw. Schutznorm des § 5 Abs. 5 Pkt. 4 KrW-/AbfG zukünftig von größerer<br />

Bedeutung, wenn sich aus ihr zusätzliche Anforderungen an Ersatzbrennstoffe<br />

ergeben würden – über das hinaus, was sich aus betrieblicher Sicht und<br />

aus der Sicht des Immissionsschutzes heraus stellt.<br />

Daher soll im Folgenden untersucht werden, mit welchen Methoden die Frage<br />

der Schadstoffanreicherung in Erzeugnissen geprüft und reglementiert werden<br />

kann. In einem zweiten Schritt ist zu untersuchen, welche praktischen Ergebnisse<br />

aus einer Anwendung dieser Methode zur Ausgestaltung der Rechtsnorm resultieren.

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