Ausgangssituation
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Eine genauere Analyse der Ökonomie der energetischen Verwertung von MBA-<br />
Ersatzbrennstoffen kann an dieser Stelle nicht geleistet werden, dafür wird auf<br />
eigene detaillierte Untersuchungen verwiesen [61, 62, 63, 64].<br />
Die Abfallmitverbrennung wird angesichts der zu erwartenden Entsorgungslücke<br />
für die heizwertreichen Abfälle und daraus gewonnenen Fraktionen zukünftig ein<br />
umfassendes Thema für die abfallrechtliche Praxis in Deutschland darstellen. In<br />
diesem Rahmen wird auch von Bedeutung sein, wie die analysierte Rechtsnorm<br />
des § 5 Abs. 5 Pkt. 4 KrW-/AbfG – Anreicherung im Erzeugnis – ausgelegt und<br />
ausgestaltet wird.<br />
4.4 Schlußfolgerungen zu Anforderungen an und Entwicklungspotenzial<br />
der Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen<br />
Heute gibt es grundsätzlich umfängliche technologische Möglichkeiten, aus Restabfall<br />
und heizwertreichen MBA-Fraktionen Ersatzbrennstoffe entsprechend den<br />
jeweils gegebenen Anforderungen herzustellen. Daher kann die Entwicklungsoption<br />
MBA (Splitting-, Stabilisierungs- und rein mechanische Aufbereitungsanlagen)<br />
und Abfallmitverbrennung für die Schließung der Entsorgungslücke von 4<br />
bis 8 Mio. t/a ganz oder zumindestens weitgehend eintreten bzw. genutzt werden.<br />
Somit ist das Gegenargument in der kritischen Diskussion um die Beachtung<br />
der Schutznorm des § 5 Abs. 5 Pkt. 4 des KrW-/AbfG, die Abfallmitverbrennung<br />
spiele mengenmäßig nur eine geringe Rolle, zu hinterfragen. Es sind Szenarien<br />
bzw. Prognosen denkbar und technisch sowie politisch nicht unwahrscheinlich,<br />
in denen die Abfallmitverbrennung der MBA-Ersatzbrennstoffe eine<br />
hohe Bedeutung hat. Weiter sind Szenarien denkbar, in denen die Abfallmitverbrennung<br />
für die genannten Prozesse, insbesondere Zementwirtschaft, die wesentliche<br />
energetische Versorgung darstellen. Daher ist die Ausgestaltung der<br />
Rechts- bzw. Schutznorm des § 5 Abs. 5 Pkt. 4 KrW-/AbfG zukünftig von größerer<br />
Bedeutung, wenn sich aus ihr zusätzliche Anforderungen an Ersatzbrennstoffe<br />
ergeben würden – über das hinaus, was sich aus betrieblicher Sicht und<br />
aus der Sicht des Immissionsschutzes heraus stellt.<br />
Daher soll im Folgenden untersucht werden, mit welchen Methoden die Frage<br />
der Schadstoffanreicherung in Erzeugnissen geprüft und reglementiert werden<br />
kann. In einem zweiten Schritt ist zu untersuchen, welche praktischen Ergebnisse<br />
aus einer Anwendung dieser Methode zur Ausgestaltung der Rechtsnorm resultieren.