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Ausgangssituation

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handlung bei der gegebenen Rechtslage ebenfalls für Teilfraktionen eine thermische<br />

Behandlung erfordert, ist der Problemschwerpunkt klar definiert. Im Folgenden<br />

wird zunächst kurz analysiert, wie hoch sich dieses Defizit darstellt. Der Gesamtbedarf<br />

an thermischer Behandlungskapazität errechnet sich aus dem Bedarf<br />

für die Behandlung von Restabfall bzw. heizwertreichen Fraktionen aus der nichtthermische<br />

Abfallvorbehandlung sowie für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle einschließlich<br />

der Sortierreste.<br />

3.1 Abfallmengen für die thermische Behandlung und energetische<br />

Verwertung<br />

Die zukünftig für die thermische Behandlung und energetische Verwertung anstehenden<br />

Abfallmengen werden sich im Wesentlichen aus dem Bereich der<br />

Abfälle aus Industrie und Gewerbe sowie der noch vorhandenen Entsorgungslücke<br />

für Restabfall ergeben.<br />

3.1.1 Abfälle aus Industrie und Gewerbe<br />

Von den Abfällen aus Industrie und Gewerbe ist eine relevante Zunahme der<br />

Mengen, die in die thermische Behandlung oder energetische Verwertung verbracht<br />

werden, vor allem bei den hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen und Sortierresten<br />

zu erwarten.<br />

Das Aufkommen an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen plus Sortierresten –<br />

ohne produktionsspezifische Abfälle und Baustellenabfälle – belief sich im Jahr<br />

1998 auf etwa 6,3 Mio. t [11, S. XXXI] und soll bis 2005 auf etwa 5,8 Mio. t zurückgehen.<br />

Eine beachtliche Menge an Gewerbeabfall, die in dieser Menge nicht<br />

enthalten ist, gelangt derzeit noch in eine sogenannte Scheinverwertung [12]. In<br />

der Begründung zur Gewerbeabfallverordnung heißt es dazu [13]:<br />

„Abfälle aus der Sortieranlage werden zum Teil nur zu einem geringen Prozentsatz<br />

in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt, während ein größerer Prozentsatz<br />

– zumeist weit entfernt vom Anfallort – einer Beseitigung auf kostengünstigen<br />

Deponien zugeführt wird (sogenannte Scheinverwertung), wodurch ökologisch<br />

anspruchsvolle Verwertungswege benachteiligt werden.“<br />

Die Gewerbeabfallmengen, die bundesweit zwecks Scheinverwertung auf Deponien<br />

gelangen, sind nicht statistisch erfasst. Hierbei dürfte es sich um etwa 3 bis<br />

5 Mio. t/a [14, S. 5 f.] gehandelt haben. Eine Lenkung der Stoffströme weg von<br />

der Schein- hin zur echten Verwertung oder Beseitigung verspricht sich der Gesetzgeber<br />

auch von der Gewerbeabfallverordnung vom 19. Juni 2002, die am<br />

1.1.2003 in Kraft getreten ist. Danach haben Besitzer von gewerblichen Abfällen<br />

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