Ausgangssituation
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Tab. 59: Vergleich der Schwermetallgehalte von nicht aufbereitetem deutschen<br />
Siedlungsabfall mit den Grenzwerten des BGS<br />
BGS-Grenzwerte für<br />
Siedlungsabfall für<br />
Hu 9.000 MJ/t<br />
Restmüll, angeliefert an 4 deutschen<br />
MVAs und 1 MBA, 1995/96<br />
[53]<br />
Median 80 Perzentil Min. Mittel Max.<br />
mg/kg TS mg/kg TS mg/kg TS mg/kg TS mg/kg TS<br />
1 2 3 4 5<br />
Arsen 1 2,8 7,3 8,2 9,7 12,7<br />
Blei 2 107 - 38,5 45,2 54,4<br />
Cadmium 3 2,3 5,1 2,7 4,6 6,8<br />
Chrom 4 70,3 - 27,9 35,2 39,7<br />
Kupfer 5 197 - 78,8 107 146<br />
Nickel 6 45 90 10,0 11,6 14,3<br />
Quecksilber 7 0,3 0,7 0,26 0,28 0,31<br />
Thallium 8 0,6 1,1 - - -<br />
Des weiteren wurde der Produktpfad (Erzeugnisse, Kraftwerksstäube, Gips) nicht<br />
einbezogen. So sind die Grenzwerte der BGS nicht nach umwelttoxikologischen<br />
oder vergleichbaren wissenschaftlichen Kriterien abgeleitet, sondern dienen insbesondere<br />
der Vereinfachung der Eingangskontrollen beim Verwerter:<br />
„Diese Güte- und Prüfbestimmungen haben nicht den Zweck, abfallrechtliche<br />
oder genehmigungsrechtliche Anforderungen zu regeln oder zu ersetzen; sie<br />
sind als Vereinbarung zwischen den Marktbeteiligten über die im Rahmen dieser<br />
Bestimmungen definierten Sekundärbrennstoffe zu verstehen.<br />
Damit ist sichergestellt, dass die Produzenten von Sekundärbrennstoffen nur<br />
geeignete und unbedenkliche Ausgangsstoffe verwenden und die Qualität des<br />
erzeugten Sekundärbrennstoffs durch Einsatz der erforderlichen Verfahrenstechnik<br />
gewährleistet wird. Dadurch kann die Eingangskontrolle der Sekundärbrennstoffe<br />
beim Verwerter vereinfacht werden.“ [178, Abschnitt 1.1].<br />
8.3 Regelungen in Italien<br />
In Italien hat das Umweltministerium per Verordnung vom Februar 1998 Anforderungen<br />
an hochkalorische Fraktionen festgelegt [181]. Die hochkalorische Fraktion<br />
aus Abfällen kann in hierauf spezialisierten Anlagen eingesetzt oder in Industrieanlagen<br />
mitverbrannt werden. Der Einsatz dieser Fraktion ist bei den jeweiligen<br />
Provinzregierungen zu notifizieren.<br />
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