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Ausgangssituation

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Tab. 59: Vergleich der Schwermetallgehalte von nicht aufbereitetem deutschen<br />

Siedlungsabfall mit den Grenzwerten des BGS<br />

BGS-Grenzwerte für<br />

Siedlungsabfall für<br />

Hu 9.000 MJ/t<br />

Restmüll, angeliefert an 4 deutschen<br />

MVAs und 1 MBA, 1995/96<br />

[53]<br />

Median 80 Perzentil Min. Mittel Max.<br />

mg/kg TS mg/kg TS mg/kg TS mg/kg TS mg/kg TS<br />

1 2 3 4 5<br />

Arsen 1 2,8 7,3 8,2 9,7 12,7<br />

Blei 2 107 - 38,5 45,2 54,4<br />

Cadmium 3 2,3 5,1 2,7 4,6 6,8<br />

Chrom 4 70,3 - 27,9 35,2 39,7<br />

Kupfer 5 197 - 78,8 107 146<br />

Nickel 6 45 90 10,0 11,6 14,3<br />

Quecksilber 7 0,3 0,7 0,26 0,28 0,31<br />

Thallium 8 0,6 1,1 - - -<br />

Des weiteren wurde der Produktpfad (Erzeugnisse, Kraftwerksstäube, Gips) nicht<br />

einbezogen. So sind die Grenzwerte der BGS nicht nach umwelttoxikologischen<br />

oder vergleichbaren wissenschaftlichen Kriterien abgeleitet, sondern dienen insbesondere<br />

der Vereinfachung der Eingangskontrollen beim Verwerter:<br />

„Diese Güte- und Prüfbestimmungen haben nicht den Zweck, abfallrechtliche<br />

oder genehmigungsrechtliche Anforderungen zu regeln oder zu ersetzen; sie<br />

sind als Vereinbarung zwischen den Marktbeteiligten über die im Rahmen dieser<br />

Bestimmungen definierten Sekundärbrennstoffe zu verstehen.<br />

Damit ist sichergestellt, dass die Produzenten von Sekundärbrennstoffen nur<br />

geeignete und unbedenkliche Ausgangsstoffe verwenden und die Qualität des<br />

erzeugten Sekundärbrennstoffs durch Einsatz der erforderlichen Verfahrenstechnik<br />

gewährleistet wird. Dadurch kann die Eingangskontrolle der Sekundärbrennstoffe<br />

beim Verwerter vereinfacht werden.“ [178, Abschnitt 1.1].<br />

8.3 Regelungen in Italien<br />

In Italien hat das Umweltministerium per Verordnung vom Februar 1998 Anforderungen<br />

an hochkalorische Fraktionen festgelegt [181]. Die hochkalorische Fraktion<br />

aus Abfällen kann in hierauf spezialisierten Anlagen eingesetzt oder in Industrieanlagen<br />

mitverbrannt werden. Der Einsatz dieser Fraktion ist bei den jeweiligen<br />

Provinzregierungen zu notifizieren.<br />

153

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