23.12.2012 Aufrufe

Ausgangssituation

Ausgangssituation

Ausgangssituation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

30<br />

mindestens Papier und Pappe, Glas, Kunststoffe, Metalle und biologisch abbaubare<br />

Küchen- und Kantinenabfälle, biologisch abbaubare Garten- und Marktabfälle<br />

jeweils getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu befördern und einer<br />

Verwertung zuzuführen. Davon abweichend haben die Erzeuger von Gewerbeabfällen<br />

folgende Möglichkeiten:<br />

• Gemeinsame Erfassung von Papier und Pappe, Glas, Kunststoffen und Metalle<br />

sowie anschließende Sortierung und stoffliche oder energetische Verwertung<br />

von mindestens 85 Masseprozent des eingebrachten Materialstroms,<br />

erfasst als Mittelwert im Kalenderjahr.<br />

• Gemeinsame Erfassung von gewerblichen Siedlungsabfällen ohne Glas,<br />

Metalle, mineralische und biologisch abbaubare Abfälle und energetische<br />

Verwertung dieses Gemisches ohne vorherige Vorbehandlung.<br />

Da die vorgesehene Getrennthaltung in vielen Betrieben auf Probleme mit dem<br />

Platz und dem Handling stoßen wird und die Sortierung der gemischten Abfälle<br />

aufwendig und kostenintensiv ist, dürften Gewerbeabfälle zukünftig in großen<br />

Mengen als Gemisch – unter Ausschluß von Glas, Metallen, mineralischen und<br />

biologisch abbaubaren Abfällen – erfasst und ohne vorherige Vorbehandlung in<br />

die energetische Verwertung verbracht werden. Hierfür kommen insbesondere<br />

MVAs in Betracht, denn es stehen derzeit, so der Bund Deutscher Entsorger<br />

(BDE) [15], neben Müllverbrennungsanlagen nur in sehr begrenztem Maße Verbrennungsanlagen<br />

zur Verfügung, die gemischte Gewerbeabfälle aufnehmen<br />

könnten, so dass diese Mengen auf die Sortieranlagen zur stofflichen Verwertung<br />

zukämen oder den Kommunen zur Beseitigung anzudienen wären.<br />

Die Gewerbeabfallverordnung ist nach Meinung des Bundesumweltministeriums<br />

nur umsetzbar, wenn in MVAs eine energetische Verwertung stattfinden kann. In<br />

seiner Entscheidung im Verfahren um die Verbringung von Haushaltsabfällen aus<br />

Luxemburg in die Straßburger Müllverbrennungsanlage – Rechtssache C-458/00<br />

– hat der EuGH festgestellt, dass Müllverbrennungsanlagen nur beseitigen und<br />

nicht verwerten können. Die vom EuGH allgemein benannten Kriterien für eine<br />

energetische Verwertung lassen jedoch in einer Einzelfallprüfung eine gegenteilige<br />

Einstufung zu [16]:<br />

„41. Der Hauptzweck der Verbringung von Abfällen zwecks Verbrennung in einer<br />

Abfallbeseitigungsanlage besteht nämlich nicht in der Verwertung der Abfälle,<br />

selbst wenn die Wärme, die bei der Verbrennung erzeugt wird, ganz oder teilweise<br />

zurückgewonnen wird.<br />

42. Eine solche Energierückgewinnung entspricht zwar dem mit der Richtlinie<br />

verfolgten Ziel, die natürlichen Rohstoffquellen zu erhalten.<br />

43. Wenn die Rückgewinnung der durch die Verbrennung erzeugten Wärme jedoch<br />

nur einen Nebeneffekt einer Maßnahme darstellt, deren Hauptzweck die<br />

Abfallbeseitigung ist, steht sie der Einstufung dieser Maßnahme als Beseitigungsmaßnahme<br />

nicht entgegen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!