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Ausgangssituation

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3.1.2.1 Müllverbrennungsanlagen/Müllheizkraftwerke<br />

Viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger haben in den vergangenen Jahren<br />

bereits die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Anforderungen der<br />

TA Siedlungsabfall und neuerdings der AbfAblV einhalten zu können. Hierfür ist<br />

die Realisierung einer Müllverbrennungsanlage (MVA) oder eines Müllheizkraftwerkes<br />

(MHKW) – im Folgenden MVA für beide Anlagentypen – eine geeignete<br />

technische Maßnahme. Im Jahr 2000 waren in Deutschland 61 MVAs mit einer<br />

Behandlungskapazität von etwa 14 Mio. t/a in Betrieb. Die Kapazitäten bestehender<br />

und geplanter MVAs belaufen sich nach Prognos auf etwa 16,3 Mio. t/a [11].<br />

3.1.2.2 Mechanisch-biologische Restabfallbehandlung<br />

Gegenwärtig sind in Deutschland gut über 30 Anlagen zur mechanischbiologischen<br />

Restabfallbehandlung – im Folgenden MBA für alle Anlagentypen –<br />

in Betrieb [20]. Die Behandlungskapazität der 1999 in Deutschland in Betrieb<br />

bzw. in Bau befindlichen MBAs lag nach eigenen Untersuchungen [20] bei größer<br />

1 Mio. t und deckte damit weniger als 5 % des Aufkommens an zu behandelnden<br />

Restabfällen ab. Nach Prognos [11] lagen die bestehenden MBA-Kapazitäten<br />

1999 bei etwa 2,0 Mio. t/a, weitere 0,6 Mio. t/a sind bisher geplant.<br />

Durch die mit der AbfAblV und 30. BImSchV eingeführten höheren Anforderungen<br />

an die MBA werden eine Reihe der derzeit in Betrieb befindlichen Anlagen –<br />

insbesondere die mit offener Rotte – ab dem 1.6.2005 nicht weiterbetrieben werden<br />

können. Daher ist unklar, in welchem Umfang diese MBA-Behandlungskapazitäten<br />

nach 2005 noch eine Bedeutung haben werden.<br />

Mit dem Anhang 2 der neuen AbfAblV wurde die Möglichkeit einräumt, Deponiegut<br />

aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung (MBA) weiterhin abzulagern,<br />

auch wenn die Vorgaben der TASi nicht eingehalten werden. Um dies zu<br />

ermöglichen, wurde ein Anforderungsprofil u.a. mit Grenzwerten für die Stabilität<br />

der Abfälle – AT4 oder GB21 – oder die Entfrachtung von Energieträgern (TOC<br />

bzw. maximal zulässiger Heizwert) eingeführt.<br />

Aus dem Betrieb der technischen MBAs, deren Behandlungsziel ein Splitting des<br />

Restabfalls in mehrere Fraktionen, darunter auch mindestens eine Deponiefraktion,<br />

ist, liegen Erfahrungen vor, wie sich Stoffströme qualitativ und quantitativ<br />

ergeben könnten. Allerdings sind diese Erfahrungen zu modifizieren, weil seit<br />

dem 1.3.2001 Anforderungen in Kraft sind, die den Mengen- und Stoffstrom aus<br />

der MBA verändern werden, insbesondere die Anforderungen an die Ablagerung<br />

von mechanisch-biologisch behandelten Abfällen, wie die Begrenzung des Organikgehaltes<br />

im Deponiegut.<br />

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