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Ausgangssituation

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Werden im Rahmen der Fremdüberwachung vom Prüfer Mängel festgestellt, so<br />

kann der Güteausschuss der BGS eine Wiederholungsprüfung binnen einer Frist<br />

von vier Wochen festlegen. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, gilt<br />

die Fremdüberwachung als insgesamt nicht bestanden.<br />

8.2.2.2 Bewertung der Regelungen des RAL-GZ 724<br />

Die Grenzwerte des RAL-GZ 724 fallen weniger streng aus als z.B. die BUWALoder<br />

LAGA-Werte – vgl. etwa die Werte für Antimon, Blei, Chrom, Kupfer, Nickel<br />

und Zinn in Tab. 109 auf Seite 236. Hinzu kommt, dass nach BUWAL-Richtlinie<br />

die Ersatzbrennstoffe aus heizwertreicher Fraktion aus Siedlungsabfall für eine<br />

energetische Verwertung im Zementwerk unabhängig von der Schadstoffbelastung<br />

nicht zulässig ist.<br />

Das niedrigere Schutzniveau wird auch anhand der statistischen Zusammenhänge<br />

deutlich. Der Median stellt den mittleren Wert einer Zahlenreihe dar (Lageparameter),<br />

er ist nicht gleichbedeutend mit dem Mittelwert. Die Analyse von<br />

Datenkollektiven von Abfällen zeigt, dass es regelmäßig eine beachtliche Zahl<br />

von hohen und niedrigen Einzelwerten gibt. Diese Einzelwerte werden vom Mittelwert<br />

erfasst, vom Median aber nicht.<br />

Der zusätzlich festgelegte 80-Perzentil-Grenzwert soll diesem Problem der hohen<br />

Einzelwerte Rechnung tragen. Jedoch schneidet er die oberen 20 Prozent des<br />

Datenkollektivs ab, d.h. es gibt hier keine wirklichen Obergrenzen. Dies ist bei<br />

einigen Parametern durchaus kritisch zu sehen, z.B. bei Quecksilber: In der Güterichtlinie<br />

ist als 80 Perzentilwert 1,2 mg/kg angegeben. Ein Abfall ohne Quecksilberbelastung<br />

wie Siedlungsabfall liegt in der Regel unterhalb von 0,3 mg Hg/kg<br />

TS.<br />

Der Vergleich der BGS-Grenzwerte für gütegesicherte Sekundärbrennstoffe aus<br />

heizwertreicher Fraktion aus Siedlungsabfall mit den Schwermetallgehalten von<br />

nicht aufbereitetem Siedlungsabfall (von 1994/1995) zeigt, dass die Grenzwerte<br />

für relevante Schwermetalle bis auf Arsen und ggf. Cadmium auch ohne Aufbereitung<br />

eingehalten werden können.<br />

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