Ausgangssituation
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5.5 Defizite und Anwendungsgrenzen der Stoffflussanalyse<br />
Bei der Anwendung einer Methode in der Praxis ist es wichtig, deren Anwendungsgrenzen<br />
zu kennen. So berücksichtigt die Stoffflussanalyse nur Gesamtgehalte<br />
(z.B. Chrom), aber keine Bindungsformen oder Verbindungen und damit<br />
auch nicht die unterschiedliche Toxizität von Stoffen (z.B. Chrom gesamt, Chrom-<br />
III und Chrom-VI). Hier sind weitergehende Betrachtungen anhand anderer Methoden<br />
erforderlich.<br />
Weiter ist die Methode beim Einsatz für übergeordnete Entscheidungen zur beschriebenen<br />
Rechtsnorm sehr stark in Abhängigkeit der Validität der verwendeten<br />
Daten zu sehen. Für die Analyse von Einzelproblemen ist, sofern die Prozessdaten<br />
belastbar sind, mit zuverlässigen Ergebnissen zu rechnen.<br />
Für den Zementprozess ist weiterhin das Auftreten von Kreislaufprozessen zu<br />
beachten. Die Stoffflussanalyse versetzt den Anwender zwar auch in die Lage,<br />
dynamische Prozesse zu rechnen. Die hier eingesetzten mathematischen Zusammenhänge<br />
sind aber nur von Gültigkeit, wenn sich der Prozess im Gleichgewicht<br />
befindet.<br />
Für den Fall von Mitverbrennungsprozessen in Dampfkesselanlagen besteht eine<br />
weitere Einschränkung. Für einzelne Elemente hängen die Transferfaktoren auch<br />
davon ab, wie das chemische Umfeld eines Verbrennungsprozesses beschaffen<br />
ist. So kann ein sehr hoher Chloridgehalt im Ersatzbrennstoff für einzelne<br />
Schwermetalle die Transferfaktoren in den Dampfraum erhöhen [95].<br />
5.6 Schlußfolgerungen zur Methode der Stoffflussanalyse<br />
Die Stoffflussanalyse (SFA) führt, wie die Modellrechnungen in den Abschnitten<br />
5.4.1 und 5.4.2 belegen, auch für die Frage der Schadstoffverlagerung ins Erzeugnis<br />
zu sinnvollen Ergebnissen. Es wäre daher für Einzelfallentscheidungen<br />
durchaus möglich, die beschriebene Rechtsnorm nach § 5 Abs. 5 KrW-/AbfG Pkt.<br />
4 zu vollziehen. Für die Anwendung dieser Norm ist zu untersuchen – unabhängig<br />
von rechtlichen Erwägungen –, ob die ermittelten Konzentrationsveränderungen<br />
in Erzeugnissen umweltbezogen tatsächlich eine ökologische<br />
Bedeutung haben. Dies wird von der beteiligten Wirtschaft bestritten [74].<br />
Einmal abstrahiert von rechtlichen Fragen der Relevanz einer festgelegten<br />
Rechtsnorm muss diskutiert werden, ob eine strikte Beachtung der beschriebenen<br />
Rechtsnorm aus ökologischen Gründen angezeigt ist. Hierfür stellt sich die<br />
Frage, ob es zumindestens im ersten Anreicherungszyklus von Relevanz ist,<br />
wenn das Erzeugnis, das direkt oder für die Herstellung umweltoffen angewand-<br />
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