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Ausgangssituation

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5.5 Defizite und Anwendungsgrenzen der Stoffflussanalyse<br />

Bei der Anwendung einer Methode in der Praxis ist es wichtig, deren Anwendungsgrenzen<br />

zu kennen. So berücksichtigt die Stoffflussanalyse nur Gesamtgehalte<br />

(z.B. Chrom), aber keine Bindungsformen oder Verbindungen und damit<br />

auch nicht die unterschiedliche Toxizität von Stoffen (z.B. Chrom gesamt, Chrom-<br />

III und Chrom-VI). Hier sind weitergehende Betrachtungen anhand anderer Methoden<br />

erforderlich.<br />

Weiter ist die Methode beim Einsatz für übergeordnete Entscheidungen zur beschriebenen<br />

Rechtsnorm sehr stark in Abhängigkeit der Validität der verwendeten<br />

Daten zu sehen. Für die Analyse von Einzelproblemen ist, sofern die Prozessdaten<br />

belastbar sind, mit zuverlässigen Ergebnissen zu rechnen.<br />

Für den Zementprozess ist weiterhin das Auftreten von Kreislaufprozessen zu<br />

beachten. Die Stoffflussanalyse versetzt den Anwender zwar auch in die Lage,<br />

dynamische Prozesse zu rechnen. Die hier eingesetzten mathematischen Zusammenhänge<br />

sind aber nur von Gültigkeit, wenn sich der Prozess im Gleichgewicht<br />

befindet.<br />

Für den Fall von Mitverbrennungsprozessen in Dampfkesselanlagen besteht eine<br />

weitere Einschränkung. Für einzelne Elemente hängen die Transferfaktoren auch<br />

davon ab, wie das chemische Umfeld eines Verbrennungsprozesses beschaffen<br />

ist. So kann ein sehr hoher Chloridgehalt im Ersatzbrennstoff für einzelne<br />

Schwermetalle die Transferfaktoren in den Dampfraum erhöhen [95].<br />

5.6 Schlußfolgerungen zur Methode der Stoffflussanalyse<br />

Die Stoffflussanalyse (SFA) führt, wie die Modellrechnungen in den Abschnitten<br />

5.4.1 und 5.4.2 belegen, auch für die Frage der Schadstoffverlagerung ins Erzeugnis<br />

zu sinnvollen Ergebnissen. Es wäre daher für Einzelfallentscheidungen<br />

durchaus möglich, die beschriebene Rechtsnorm nach § 5 Abs. 5 KrW-/AbfG Pkt.<br />

4 zu vollziehen. Für die Anwendung dieser Norm ist zu untersuchen – unabhängig<br />

von rechtlichen Erwägungen –, ob die ermittelten Konzentrationsveränderungen<br />

in Erzeugnissen umweltbezogen tatsächlich eine ökologische<br />

Bedeutung haben. Dies wird von der beteiligten Wirtschaft bestritten [74].<br />

Einmal abstrahiert von rechtlichen Fragen der Relevanz einer festgelegten<br />

Rechtsnorm muss diskutiert werden, ob eine strikte Beachtung der beschriebenen<br />

Rechtsnorm aus ökologischen Gründen angezeigt ist. Hierfür stellt sich die<br />

Frage, ob es zumindestens im ersten Anreicherungszyklus von Relevanz ist,<br />

wenn das Erzeugnis, das direkt oder für die Herstellung umweltoffen angewand-<br />

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