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Ausgangssituation

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8. Güteanforderungen an Ersatzbrennstoffe aus Restabfall<br />

In diesem Kapitel wird die Frage untersucht, wie die in den vorangegangenen<br />

Kapiteln erhaltenen Ergebnisse für die abfallwirtschaftliche und rechtliche Praxis<br />

nutzbar gemacht werden können. So würde eine rechtlich nicht zu kritisierende<br />

Anwendung der Rechtsnorm im Rahmen der erforderlichen behördlichen Einzelfallprüfungen<br />

(beispielsweise im Rahmen der BImSchG-Verfahren) eine zusätzliche<br />

hohe Nachweislast für den Antragsteller bedeuten. Dies ist auch ein Grund,<br />

warum der Vollzug des § 5 Abs. 5 Pkt. 4 KrW-/AbfG in Deutschland eher zögerlich<br />

erfolgt.<br />

Andererseits steht mit der beschriebenen Methode und der Datenlage ein Werkzeug<br />

zur Verfügung, um die Rechtsnorm auch im Einzelfall anwenden zu können.<br />

Und die abfallwirtschaftliche und ökologische Relevanz der Rechtsnorm ist gegeben.<br />

Eine Lösung dieses Konfliktes könnte darin gesehen werden, dass für Ersatzbrennstoffe<br />

mit der Methode der Stoffflussanalyse allgemeine Anforderungen<br />

erarbeitet werden, die die Einzelfallprüfung ersetzen. Diese allgemeinen Anforderungen<br />

müssten dann jeweils nur noch daraufhin geprüft werden, ob ihre Anwendung<br />

im Einzelfall auch tatsächlich die relevanten Schutzziele und Rechtsnormen<br />

garantiert.<br />

Um nicht in jedem Einzelfall aufwendige stoffflussanalytische Prüfungen durchführen<br />

zu müssen, kann es daher eine deutliche Vollzugserleichterung sein,<br />

wenn auf der Basis des § 5 Abs. 5 Pkt. 4 KrW-/AbfG allgemeinverbindliche Güteanforderungen<br />

an Ersatzbrennstoffe festgelegt würden.<br />

Bevor eigene Anforderungen erarbeitet werden, ist es sinnvoll, zunächst zu untersuchen,<br />

was auf diesem Feld bereits an Anforderungen vorgelegt wurde. Daher<br />

wird analysiert, welche Güteanforderungen an Ersatzbrennstoffe bisher aufgestellt<br />

wurden.<br />

8.1 Anforderungen an Ersatzbrennstoffe in der Schweiz<br />

In Europa sind insbesondere die Regelungen des Schweizer Bundesamtes für<br />

Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zur Abfallmitverbrennung in Schweizer<br />

Zementwerken hervorzuheben.<br />

Die Zementindustrie in der Schweiz hat, wie in vielen anderen europäischen<br />

Ländern, das Interesse, einen großen Teils ihres Bedarfs an thermischer Energie<br />

mit geeigneten brennbaren Abfällen zu decken. Bereits 1993 hatte das BUWAL<br />

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