Ausgangssituation
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kann dazu führen, dass Begrenzungen bzw. Qualitätsanforderungen an Ersatzbrennstoffe<br />
zur Reduzierung des Schadstoffpotenzials – über die oben beschriebenen<br />
Anforderungen aus betrieblicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht<br />
hinaus – erforderlich werden. Dies ist ggf. erneut abzugleichen mit dem Leistungsvermögen<br />
der vorhandenen (s.o.) oder zu optimierenden Aufbereitungstechnologie<br />
(siehe Kapitel 10).<br />
In Kapitel 5.4 wird an zwei Anwendungsbeispielen unter Verwendung der Daten<br />
des Kapitels 5.3 untersucht, welche Anreicherungen im Erzeugnis eintreten<br />
könnten, wenn in einem abfallwirtschaftlichen Mitverbrennungsszenario keine<br />
Reglementierung – sprich Nicht-Anwendung der Rechtsnorm des § 5 Abs. 5 Pkt.<br />
4 des KrW-/AbfG – vorgenommen werden würde.<br />
5.4 Anwendungsbeispiele für die Stoffflussanalyse<br />
Im Folgenden werden zwei theoretische Anwendungsbeispiele näher betrachtet,<br />
die sich aus der im Kapitel 3 dargestellten Relevanzanalyse ergeben. Diese Beispielrechnungen<br />
spiegeln die wichtigsten Fälle der Abfallmitverbrennung von<br />
Ersatzbrennstoffen wider. An diesen Modellrechnungen soll untersucht werden,<br />
ob die beschriebene rechtliche Auslegung der Rechtsnorm des § 5 Abs. 5 Pkt. 4<br />
KrW-/AbfG mit der Stoffflussanalyse (siehe Kap. 5) bearbeitet werden kann und<br />
ob sie zu sinnvollen und praxisgerechten Ergebnissen führt.<br />
5.4.1 Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk<br />
Zur Veranschaulichung der Methode SFA wird ein Anwendungsfall exemplarisch<br />
dargestellt [70]. Gesucht wird nach den Obergrenzen für Schwermetalle, die ein<br />
Ersatzbrennstoff nicht überschreiten sollte, um die geforderte Rechtsnorm – keine<br />
Anreicherung von Schadstoffen im Erzeugnis – nicht zu verletzen.<br />
Für diesen Anwendungsfall wird die Anreicherung im Erzeugnis wie folgt definiert:<br />
Eine Anreicherung im Erzeugnis findet statt, wenn die Grundbelastung des<br />
mit originären Rohstoffen erzeugten Klinkers durch den Einsatz von Ersatzbrennstoffen<br />
erhöht wird (vgl. Kap. 2). Unter Grundbelastung wird die Schadstoffbelastung<br />
verstanden, die auftritt, wenn der Klinker insgesamt ohne Abfallstoffe oder<br />
aus Abfällen erzeugten Ersatzbrennstoffen, d.h. im Wesentlichen aus Ton und<br />
Kalkstein als Rohmaterial und Steinkohle als Brennstoff, erzeugt wird. Fehringer<br />
et al. [79] definieren diesen als geogenen Klinker.<br />
Da die Grundbelastung des Klinkers mit Schwermetallen auch beim ausschließlichen<br />
Einsatz von Primärroh- und -brennstoffen einen definierten Schwankungsbereich<br />
aufweist – im Folgenden Delta = ∆ –, tritt eine Anreicherung im Erzeugnis<br />
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