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Ausgangssituation

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kann dazu führen, dass Begrenzungen bzw. Qualitätsanforderungen an Ersatzbrennstoffe<br />

zur Reduzierung des Schadstoffpotenzials – über die oben beschriebenen<br />

Anforderungen aus betrieblicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht<br />

hinaus – erforderlich werden. Dies ist ggf. erneut abzugleichen mit dem Leistungsvermögen<br />

der vorhandenen (s.o.) oder zu optimierenden Aufbereitungstechnologie<br />

(siehe Kapitel 10).<br />

In Kapitel 5.4 wird an zwei Anwendungsbeispielen unter Verwendung der Daten<br />

des Kapitels 5.3 untersucht, welche Anreicherungen im Erzeugnis eintreten<br />

könnten, wenn in einem abfallwirtschaftlichen Mitverbrennungsszenario keine<br />

Reglementierung – sprich Nicht-Anwendung der Rechtsnorm des § 5 Abs. 5 Pkt.<br />

4 des KrW-/AbfG – vorgenommen werden würde.<br />

5.4 Anwendungsbeispiele für die Stoffflussanalyse<br />

Im Folgenden werden zwei theoretische Anwendungsbeispiele näher betrachtet,<br />

die sich aus der im Kapitel 3 dargestellten Relevanzanalyse ergeben. Diese Beispielrechnungen<br />

spiegeln die wichtigsten Fälle der Abfallmitverbrennung von<br />

Ersatzbrennstoffen wider. An diesen Modellrechnungen soll untersucht werden,<br />

ob die beschriebene rechtliche Auslegung der Rechtsnorm des § 5 Abs. 5 Pkt. 4<br />

KrW-/AbfG mit der Stoffflussanalyse (siehe Kap. 5) bearbeitet werden kann und<br />

ob sie zu sinnvollen und praxisgerechten Ergebnissen führt.<br />

5.4.1 Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen im Zementwerk<br />

Zur Veranschaulichung der Methode SFA wird ein Anwendungsfall exemplarisch<br />

dargestellt [70]. Gesucht wird nach den Obergrenzen für Schwermetalle, die ein<br />

Ersatzbrennstoff nicht überschreiten sollte, um die geforderte Rechtsnorm – keine<br />

Anreicherung von Schadstoffen im Erzeugnis – nicht zu verletzen.<br />

Für diesen Anwendungsfall wird die Anreicherung im Erzeugnis wie folgt definiert:<br />

Eine Anreicherung im Erzeugnis findet statt, wenn die Grundbelastung des<br />

mit originären Rohstoffen erzeugten Klinkers durch den Einsatz von Ersatzbrennstoffen<br />

erhöht wird (vgl. Kap. 2). Unter Grundbelastung wird die Schadstoffbelastung<br />

verstanden, die auftritt, wenn der Klinker insgesamt ohne Abfallstoffe oder<br />

aus Abfällen erzeugten Ersatzbrennstoffen, d.h. im Wesentlichen aus Ton und<br />

Kalkstein als Rohmaterial und Steinkohle als Brennstoff, erzeugt wird. Fehringer<br />

et al. [79] definieren diesen als geogenen Klinker.<br />

Da die Grundbelastung des Klinkers mit Schwermetallen auch beim ausschließlichen<br />

Einsatz von Primärroh- und -brennstoffen einen definierten Schwankungsbereich<br />

aufweist – im Folgenden Delta = ∆ –, tritt eine Anreicherung im Erzeugnis<br />

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