Migration und Integration in Basel-Stadt Ein «Pionierkanton» unter ...
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Regeln des Zusammenlebens. E<strong>in</strong>ige Kurse versuchen auf humorvolle Art<br />
<strong>und</strong> Weise den Zugewanderten näherzubr<strong>in</strong>gen, wie die „Schweizer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />
Schweizer ticken“. In diesen Kursen sollen die „<strong>in</strong>formellen Codes“<br />
vermittelt werden, die das Zusammenleben prägen. Je nach Inhalt sprechen<br />
die „<strong>Integration</strong>skurse“ e<strong>in</strong> <strong>unter</strong>schiedliches <strong>und</strong> breit gefächertes Zielpublikum<br />
an: Es gibt sowohl Kurse für E<strong>in</strong>bürgerungswillige als auch Kurse<br />
für Personen aus deutsch- oder englischsprachigen Ländern, die mehr über<br />
die Eigenheiten der Schweizer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schweizer lernen wollen.<br />
E<strong>in</strong> weiteres Projekt, das über den re<strong>in</strong>en Spracherwerb h<strong>in</strong>ausgeht, ist das<br />
von der GGG <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem Vere<strong>in</strong> benevol erarbeitete<br />
„Deutsch durch Begegnung“. Hierbei erhalten die Teilnehmenden die<br />
Gelegenheit, ihre neu erworbenen Sprachkenntnisse <strong>in</strong> regelmässigen<br />
Unterhaltungen mit E<strong>in</strong>heimischen anzuwenden. Durch diese Konversationen<br />
kann die fremdsprachige Person ihre Deutschkenntnisse anwenden <strong>und</strong><br />
verbessern. Die so gebildeten „Tandems“ haben auch e<strong>in</strong>e soziale Komponente,<br />
da sie zu e<strong>in</strong>er besseren Verständigung über Sprach- <strong>und</strong><br />
Kulturgrenzen h<strong>in</strong>weg beitragen.<br />
Im Jahre 2008 legte die Fachstelle Erwachsenenbildung des<br />
Erziehungsdepartements, die alle Sprachfördermassnahmen im Bereich<br />
Deutsch <strong>und</strong> <strong>Integration</strong> koord<strong>in</strong>iert, e<strong>in</strong> Konzept zur <strong>in</strong>tegrativen Sprachförderung<br />
von Migrant<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Migranten im Kanton <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> vor, das<br />
als Gr<strong>und</strong>lage für e<strong>in</strong>e kantonale Steuerung dienen sollte (Bollhalder <strong>und</strong><br />
Tschui 2009). Es bestimmte Qualitätsstandards, an denen sich die<br />
Kursanbieter orientieren können <strong>und</strong> legte als Bezugsrahmen für den<br />
Deutsch<strong>unter</strong>richt den europäischen Referenzrahmen für Sprachen fest.<br />
4.2 Fordern – die <strong>Integration</strong>svere<strong>in</strong>barungen<br />
E<strong>in</strong> weiteres Mittel, um die Defizite bei Migrant<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Migranten zu<br />
beheben, stellen die im Jahr 2008 durch das Basler <strong>Integration</strong>sgesetz<br />
e<strong>in</strong>geführten <strong>Integration</strong>svere<strong>in</strong>barungen (IntV) dar. Bei der Evaluation von<br />
Tov et al. (2010) wird ersichtlich, dass <strong>in</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> die IntV als<br />
Instrumente des Fordern e<strong>in</strong>gesetzt werden. Artikel 5 bildet die rechtliche<br />
Gr<strong>und</strong>lage des „Fördern <strong>und</strong> Forderns“. Gemäss §5 Abs. 2 des <strong>Integration</strong>sgesetzes<br />
kann „die Erteilung <strong>und</strong> die Verlängerung e<strong>in</strong>er Aufenthaltsbewilligung<br />
zur Erreichung der <strong>Integration</strong>sziele mit der Auflage<br />
verb<strong>und</strong>en werden, dass e<strong>in</strong> Sprach- oder <strong>Integration</strong>skurs mit ernsthaftem<br />
Engagement absolviert wird“. Die Auflage (Kursbesuch etc.), die die Migrant<strong>in</strong><br />
bzw. der Migrant erfüllen muss, um die Aufenthaltsbewilligung zu<br />
erhalten, wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er IntV festgehalten. Während der Pilotphase konnten <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er IntV drei obligatorische Massnahmen fest gelegt werden – der Besuch<br />
e<strong>in</strong>es Sprachkurses, der Besuch e<strong>in</strong>es <strong>Integration</strong>skurses oder der Besuch<br />
e<strong>in</strong>er Schuldenberatung (Bryner 2008: 30). Das Erziehungsdepartement hat<br />
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e<strong>in</strong>e Liste der Kurse zusammengestellt, die für den Nachweis der „<strong>Integration</strong>sauflage“<br />
besucht werden können. Mit den Anbietern der <strong>Integration</strong>s-<br />
<strong>und</strong> Sprachkurse wurden Leistungsvere<strong>in</strong>barungen abgeschlossen. Gemäss<br />
der Evaluation der FHNW wurden im Kanton <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> im Pilotjahr 2008-<br />
9 71 IntVs abgeschlossen (Tov et al. 2010: 45).<br />
Die IntV kann höchstens für 11 Monate abgeschlossen werden, weil die<br />
Erfüllung der <strong>in</strong> der IntV vere<strong>in</strong>barten Massnahme <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres<br />
(Laufzeit der Aufenthaltsbewilligung) nachgewiesen werden muss. Nach<br />
Ablauf der Laufzeit überprüft das <strong>Migration</strong>samt des Kantons <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong>, ob<br />
die Auflage erfüllt wurde oder nicht. Wurde die Auflage <strong>in</strong> der vere<strong>in</strong>barten<br />
Zeit erfüllt, wird die Aufenthaltsbewilligung verlängert, wenn nicht, f<strong>in</strong>det<br />
erneut e<strong>in</strong> Gespräch mit dem <strong>Migration</strong>samt statt, <strong>in</strong> dem das weitere<br />
Vorgehen besprochen wird. Es kann <strong>in</strong> diesem Stadium zu e<strong>in</strong>er zweiten IntV<br />
oder zur Nichtverlängerung der Bewilligung gemäss Art. 54 AuG kommen<br />
(Bryner 2008: 11). Im Gesetz ist ausserdem e<strong>in</strong>e Art von „Belohnung“ für<br />
e<strong>in</strong>e „erfolgreiche <strong>Integration</strong>“ vorgesehen: In diesem Fall kann nämlich<br />
frühzeitig e<strong>in</strong>e Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Dazu muss der<br />
Betroffene nachweisen, dass er über gute Deutschkenntnisse verfügt <strong>und</strong><br />
während e<strong>in</strong>es Zeitraums von m<strong>in</strong>destens fünf Jahren un<strong>unter</strong>brochen mit<br />
Aufenthaltsbewilligung <strong>in</strong> <strong>Basel</strong> gelebt hat. Da sich das Projekt<br />
<strong>Integration</strong>svere<strong>in</strong>barungen allerd<strong>in</strong>gs während der Durchführung dieser<br />
Studie noch <strong>in</strong> der Pilotphase befand, können an dieser Stelle ke<strong>in</strong>e Angaben<br />
zu dem Erfolg der „Sanktionen“ bzw. „Belohnungen“ gemacht werden.<br />
Gemäss AuG können mit allen Personen, die ke<strong>in</strong>en völkerrechtlichen<br />
Anspruch auf e<strong>in</strong>en Aufenthalt <strong>in</strong> der Schweiz haben, IntV geschlossen<br />
werden. Damit s<strong>in</strong>d von vornhere<strong>in</strong> all diejenigen ausgeschlossen, die e<strong>in</strong>en<br />
Anspruch haben, sich <strong>in</strong> der Schweiz aufzuhalten, wie etwa die EU-EFTA<br />
Staatsangehörigen, aber auch die Mitarbeiter von Botschaften <strong>und</strong> Konsulaten<br />
sowie alle Personen mit Niederlassungsbewilligung. Damit beschränken<br />
sich die IntV theoretisch auf Angehörige von Nicht-EU Staaten, die über e<strong>in</strong>e<br />
Aufenthaltsbewilligung (B) verfügen. In der Praxis sche<strong>in</strong>en die IntV vor<br />
allem bei Personen im Familiennachzug <strong>und</strong> bei religiösen Betreuungspersonen<br />
zur Anwendung zu kommen (vgl. Achermann 2007; von Büren <strong>und</strong><br />
Wyttenbach 2009), während Personen, die sich nur für e<strong>in</strong>e befristete Zeit <strong>in</strong><br />
der Schweiz aufhalten (Studierende, Kurzaufenthalter etc.), von diesen<br />
Vere<strong>in</strong>barungen ausgeschlossen s<strong>in</strong>d. Dies betrifft ebenfalls wohlhabende,<br />
gut gebildete, Englisch sprechende Personen, was u.a. damit begründet wird,<br />
dass sich dieser Personenkreis aufgr<strong>und</strong> se<strong>in</strong>er englischen Sprachkenntnisse<br />
problemlos <strong>in</strong> der Schweiz verständigen <strong>und</strong> zurechtf<strong>in</strong>den könne (Interviews<br />
15, 16).<br />
Damit mit e<strong>in</strong>er Person e<strong>in</strong>e IntV abgeschlossen werden kann, muss zunächst<br />
e<strong>in</strong> so genanntes <strong>Integration</strong>sdefizit diagnostiziert werden. E<strong>in</strong> <strong>Integration</strong>s-<br />
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