Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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forderung ist die Sicherstellung der durchgängigen Dokumentation<br />
des intensivmedizinischen Komplexkodes, da<br />
dieser täglich erfasst und am Ende des stationären Aufenthaltes<br />
aufsummiert werden muss. Hier muss ein individuelles<br />
Prozedere mit dem jeweiligen Medizincontrolling<br />
abgestimmt werden.<br />
8.13.4 Komplexbehandlung bei Besiedlung oder<br />
Infektion mit multiresistenten Erregern (MRE)<br />
Für die Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion<br />
mit multiresistenten Erregern existiert seit 2006 ein spezifischer<br />
Kode (8-987.-). Die fünfte Stelle zeigt dabei an, ob die<br />
Behandlung auf einer Isolierstation (-.0) oder nicht (-.1)<br />
erfolgte. Die Kodierung ist jedoch auch in diesem Fall wie<br />
auch z. B. bei der Palliativbehandlung an spezifische<br />
Bedingungen geknüpft, die im Einzelnen durchgeführt und<br />
nachvollziehbar dokumentiert sein müssen:<br />
� Behandlung durch speziell eingewiesenes medizinisches<br />
Personal, in Zusammenarbeit mit dem<br />
Krankenhaushygieniker und/oder der/dem Krankenschwester/-pfleger<br />
für Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft)<br />
unter Aufsicht des Krankenhaushygienikers<br />
unter Berücksichtigung aktueller Behandlungs- und<br />
Pflegestandards.<br />
� Durchführung von speziellen Untersuchungen zur Feststellung<br />
der Trägerschaft von multiresistenten Erregern<br />
(ICD-10-GM-Kodes U80-U82) bzw. der erfolgreichen<br />
Sanierung der Kolonisierung bzw. Infektion sowie zur<br />
Prävention einer Weiterverbreitung.<br />
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