Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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� Entlassungsdiagnosen: werden fast immer zur DRG-<br />
Eingruppierung herangezogen. Eine offizielle Regelung<br />
existiert nicht. Es ist sorgfältig zwischen medizinischer<br />
und DRG-Abrechnungsdokumentation zu unterscheiden<br />
und es empfiehlt sich, diese datentechnisch zu<br />
trennen. Ausgeschlossene Diagnosen oder Diagnosen<br />
ohne Einfluss auf Diagnostik, Therapie oder Pflege,<br />
dürfen daher nicht als DRG-Diagnosen kodiert werden.<br />
Ob noch weitere Diagnosearten (z. B. operative Diagnosen,<br />
Konsildiagnosen) zur Gruppierung verwendet<br />
werden sollen, ist klinikindividuell zu prüfen.<br />
� G-DRG-Hauptdiagnose: ist die abschließend festzulegende<br />
Hauptdiagnose für den gesamten Aufenthalt.<br />
� Andere Diagnosearten: Abhängig vom jeweiligen<br />
Krankenhaus können weitere Diagnosearten existieren,<br />
wie z. B. Behandlungsdiagnosen, Arbeitsdiagnosen,<br />
etc. Die Bedeutung dieser Diagnosearten für die DRG-<br />
Dokumentation ist krankenhausindividuell festgelegt, so<br />
dass mit dem Medizincontrolling abzuklären ist, wie<br />
diese Diagnosearten zu verwenden sind.<br />
6.2.2 Hauptdiagnose (DKR D002f)<br />
Definition:<br />
Die Diagnose, die rückblickend, also nach Abschluss des<br />
gesamten Krankenhausaufenthaltes, als diejenige festgestellt<br />
wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des<br />
stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich<br />
war.(…)<br />
Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung<br />
eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.<br />
<strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong> 31