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Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS

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� Entlassungsdiagnosen: werden fast immer zur DRG-<br />

Eingruppierung herangezogen. Eine offizielle Regelung<br />

existiert nicht. Es ist sorgfältig zwischen medizinischer<br />

und DRG-Abrechnungsdokumentation zu unterscheiden<br />

und es empfiehlt sich, diese datentechnisch zu<br />

trennen. Ausgeschlossene Diagnosen oder Diagnosen<br />

ohne Einfluss auf Diagnostik, Therapie oder Pflege,<br />

dürfen daher nicht als DRG-Diagnosen kodiert werden.<br />

Ob noch weitere Diagnosearten (z. B. operative Diagnosen,<br />

Konsildiagnosen) zur Gruppierung verwendet<br />

werden sollen, ist klinikindividuell zu prüfen.<br />

� G-DRG-Hauptdiagnose: ist die abschließend festzulegende<br />

Hauptdiagnose für den gesamten Aufenthalt.<br />

� Andere Diagnosearten: Abhängig vom jeweiligen<br />

Krankenhaus können weitere Diagnosearten existieren,<br />

wie z. B. Behandlungsdiagnosen, Arbeitsdiagnosen,<br />

etc. Die Bedeutung dieser Diagnosearten für die DRG-<br />

Dokumentation ist krankenhausindividuell festgelegt, so<br />

dass mit dem Medizincontrolling abzuklären ist, wie<br />

diese Diagnosearten zu verwenden sind.<br />

6.2.2 Hauptdiagnose (DKR D002f)<br />

Definition:<br />

Die Diagnose, die rückblickend, also nach Abschluss des<br />

gesamten Krankenhausaufenthaltes, als diejenige festgestellt<br />

wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des<br />

stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich<br />

war.(…)<br />

Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung<br />

eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.<br />

<strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong> 31

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