Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
tralischen Kodierrichtlinien dargestellt, das ein sinnvolles<br />
Gruppierungsergebnis zum Ziel hat, plausibel und einfach<br />
schulbar ist (s. auch S. 60ff.: Anpassungsbedarf der Vergütung<br />
von Krankenhausleistungen für 2009. Gutachten im<br />
Auftrag der DKG, www.dkgev.de/media/file/4954.Roeder-<br />
Gutachten_Krankenhausleistungen2009.pdf).<br />
6.3.2 Verdachtsfälle (DKR D008b, D002f)<br />
Bei Patienten, die zur ärztlichen Beobachtung oder<br />
Diagnostik aufgenommen werden und bei denen sich der<br />
Verdacht auf eine Erkrankung nicht bestätigt, muss das zur<br />
Aufnahme führende Symptom als Hauptdiagnose kodiert<br />
werden. Wenn ein Symptom oder eine Diagnose nicht<br />
kodierbar sein sollte, kann in Ausnahmefällen ein Kode aus<br />
der ICD-Kategorie Z03 „Beobachtung bei Verdacht auf...“<br />
benutzt werden.<br />
Sobald bei Verdacht auf eine Erkrankung spezifische<br />
therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden oder eine<br />
Verlegung in ein anderes Krankenhaus erfolgt, wird diese<br />
Erkrankung kodiert, auch wenn die Verdachtsdiagnose bei<br />
Entlassung nicht eindeutig bestätigt ist. Wurde eine<br />
Diagnose ausgeschlossen, so darf sie unabhängig davon,<br />
ob eine Therapie durchgeführt wurde, nicht verschlüsselt<br />
werden.<br />
6.3.3 Ursprünglich geplante, aber nicht ausgeführte<br />
Behandlung (DKR D007f)<br />
In solchen Fällen ist als Hauptdiagnose diejenige Krankheit<br />
anzugeben, die nach Prüfung des gesamten Behandlungsfalls<br />
die stationäre Aufnahme verursacht hat, selbst wenn<br />
die Behandlung aufgrund unvorhergesehener Umstände<br />
möglicherweise nicht durchgeführt wurde.<br />
36 <strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong>