Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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Erkrankung als Hauptdiagnose verschlüsselt. Entspricht das<br />
Symptom den Nebendiagnosekriterien, kann es zusätzlich<br />
kodiert werden. Sofern sich ein Patient mit einem Symptom<br />
oder einer Komplikation vorstellt und die zugrunde liegende<br />
Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, dann<br />
wird, sofern nur das Symptom behandelt wird, das Symptom<br />
als Hauptdiagnose kodiert und die zugrunde liegende<br />
Erkrankung als Nebendiagnose angegeben.<br />
Beispiel: Ein Patient mit palliativ operiertem Kolonkarzinom<br />
entwickelt nach Chemotherapie eine Diarrhoe. Die<br />
Dehydratation wird mit Infusionen nach erneuter stationärer<br />
Aufnahme behandelt.<br />
HD: K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis<br />
ND: C18.6 Bösartige Neubildung des Kolons: Colon<br />
descendens<br />
E86 Volumenmangel<br />
Der Volumenmangel wird aufgrund einer speziellen Kodierrichtlinie<br />
(DKR 1107a) zusätzlich als Nebendiagnose angegeben.<br />
Wird aber auch die Grundkrankheit lokal (z. B. Stent) oder<br />
systemisch (Chemotherapie) behandelt, so wird die zugrunde<br />
liegende Erkrankung als Hauptdiagnose kodiert.<br />
Beispiel: Beim Patienten aus dem vorherigen Beispiel wird<br />
zusätzlich ein Lokalrezidiv gefunden, das endoskopisch mit<br />
einer Laserkoagulation behandelt wird.<br />
HD: C18.6 Bösartige Neubildung des Kolons: Colon<br />
descendens<br />
ND: K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis<br />
E86 Volumenmangel<br />
PR: 5-452.51 Lokale Exzision und Destruktion von<br />
erkranktem Gewebe des Dickdarmes:<br />
Destruktion, endoskopisch: Laserkoagulation<br />
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