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Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS

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ereits eingeschlossen.<br />

Die Definition der Prozedur 8-900 impliziert, dass diese nur<br />

in Sondersituationen dokumentiert werden darf.<br />

Die sozialmedizinische Expertengruppe (SEG) 4 des<br />

Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)<br />

hat ihre ursprüngliche Kodierempfehlung (Nr. 30,<br />

www.mdk.de/1534.htm) zur intravenösen Anästhesie zum<br />

04.04.2009 überraschend geändert. Seitdem wird vielfach<br />

die Kodierung der intravenösen Anästhesie von Gutachtern<br />

anders bewertet. In Anbetracht der momentan kontroversen<br />

Situation bei Prüfungen durch den MDK empfiehlt die <strong>DGVS</strong><br />

folgende qualitativen Kriterien bei der Anästhesie besonders<br />

zu beachten:<br />

1.) Die sog. NAPS (nurse-administered propofol sedation) schließt<br />

die Kodierung des OPS 8-900 aus (da es sich hier explizit um<br />

eine ärztlich geführte Maßnahme handelt). Zur Abrechnung in<br />

Frage kommt die Sedierung von Patienten mit erhöhtem Ko-<br />

Morbiditätslevel (z. B. ASA III und höher) oder bei sehr lang<br />

andauernder Sedierung (z. B. bei Ballon-Enteroskopie,<br />

komplexer Intervention bei ERCP/EUS, ESD-Prozedur etc.). In<br />

diesen Fällen sollte eine substanzielle Propofol-Dosis (z. B. ><br />

300-400 mg) verabfolgt worden sein. Regelhaft muss hierbei<br />

die Sedierung durch einen zweite(n) Ärztin/Arzt (Qualifikation<br />

s. unten) durchgeführt bzw. überwacht werden.<br />

2.) Das Endoskopie-Team soll eine S3-leitliniengerechte Fortbildung<br />

für Sedation und Notfallmanagement in der Endoskopie<br />

erfolgreich abgeschlossen haben (Zertifikat), welche von<br />

der <strong>DGVS</strong> anerkannt ist.<br />

3.) Die Sedation soll in einem Protokoll dokumentiert werden<br />

(dokumentiertes Monitoring), analog zu einem Anästhesieprotokoll<br />

(z. B. Ausdruck des Monitors oder handschriftliche<br />

144 <strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong>

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