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Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS

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(z. B. Festlegung der Hauptdiagnose, Zusammenfassung<br />

mengenabhängiger OPS).<br />

Fälle müssen zusammengefasst werden, wenn:<br />

1. ein Patient/eine Patientin innerhalb der oberen Grenzverweildauer<br />

der für den ersten Aufenthalt abgerechneten<br />

G-DRG wieder in das gleiche Krankenhaus<br />

aufgenommen wird und beide Behandlungsfälle in die<br />

gleiche Basis-DRG eingruppiert werden.<br />

2. ein Patient/eine Patientin innerhalb von 30 Kalendertagen<br />

ab Aufnahmedatum des ersten Aufenthaltes<br />

wieder in das gleiche Krankenhaus aufgenommen<br />

wird und der erste Fall in eine G-DRG der Medizinischen<br />

oder anderen Partition und der zweite Fall in<br />

eine G-DRG der Operativen Partition derselben MDC<br />

gruppiert wird.<br />

3. ein Patient/eine Patientin innerhalb der oberen Grenzverweildauer<br />

der für den ersten Aufenthalt abgerechneten<br />

G-DRG „wegen einer in den Verantwortungsbereich<br />

des Krankenhauses fallenden Komplikation<br />

im Zusammenhang mit der durchgeführten<br />

Leistung“ wieder in das gleiche Krankenhaus aufgenommen<br />

wird. Eine Zusammenfassung wird prinzipiell<br />

nicht „bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von<br />

Chemotherapien und Strahlentherapien im Rahmen<br />

onkologischer Behandlungen“ vorgenommen.<br />

4. ein Patient/eine Patientin innerhalb von 30 Kalendertagen<br />

ab Entlassungsdatum des ersten Aufenthaltes<br />

wieder in das gleiche Krankenhaus zurückverlegt wird<br />

und in der Zwischenzeit ununterbrochen (

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