Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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7.1.12 Neoplasmen<br />
7.1.12.1 Hauptdiagnose bei Neoplasmen (DKR 0201j)<br />
Abhängig von der Behandlungsphase und der durchgeführten<br />
Therapie, stellt sich bei onkologischen Patienten die<br />
Frage der Wahl der Hauptdiagnose.<br />
Wird ein Patient zur Diagnostik/Behandlung des primären<br />
Malignoms aufgenommen, wird das primäre Malignom als<br />
Hauptdiagnose kodiert.<br />
Der Malignom-Kode sollte solange als Hauptdiagnose für<br />
jede einzelne Behandlungsphase verwendet werden, bis der<br />
Behandlungsabschnitt beendet ist. Dieses beinhaltet auch<br />
die mehrtägigen Behandlungsphasen, die einer chirurgischen<br />
Entfernung eines Malignoms nachfolgen – denn<br />
obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der<br />
Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt.<br />
Zum Beispiel sollte ein Patient, der bei vorangegangener<br />
Aufnahme zur Rektumresektion danach für fünf Tage zur<br />
Radiochemotherapie aufgenommen wird, den Hauptdiagnosekode<br />
C20 (Bösartig Neubildung des Rektums)<br />
erhalten.<br />
Sofern ein Patient gezielt wegen Metastasen behandelt wird<br />
(selbst einige Jahre nach der Resektion des Primärtumors)<br />
sind die Metastasen als Hauptdiagnose und das primäre<br />
Malignom als Nebendiagnose zu verschlüsseln. Der Patient<br />
wird nach wie vor wegen des Malignoms behandelt, die<br />
Metastasen stellen aber den Grund für die Behandlung dar.<br />
Erfolgt die Behandlung des Rezidivs jedoch systemisch,<br />
wird wie beim Primärtumor kodiert.<br />
Wird der Patient sowohl zur gezielten Behandlung der Metastasen,<br />
als auch zur Therapie des Primarius aufgenommen,<br />
ist anhand des Ressourcenverbrauches zu entscheiden,<br />
<strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong> 67