Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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C25.8 Pankreas, mehrere Teilbereiche überlappend<br />
C26.8 Verdauungssystem, mehrere Teilbereiche überlappend<br />
C34.8 Bronchus und Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend<br />
C39.8 Atmungsorgane und sonstige intrathorakale Organe,<br />
mehrere Teilbereiche überlappend<br />
C41.8 Knochen und Gelenkknorpel, mehrere Teilbereiche<br />
überlappend<br />
C49.8 Bindegewebe und andere Weichteilgewebe, mehrere<br />
Teilbereiche überlappend<br />
C57.8 Weibliche Genitalorgane, mehrere Teilbereiche<br />
überlappend<br />
C68.8 Harnorgane, mehrere Teilbereiche überlappend<br />
C72.8 Gehirn und andere Teile des Zentralnervensystems,<br />
mehrere Teilbereiche überlappend<br />
Ein Neoplasma, das sich über mehrere Nachbargebiete<br />
(grenzübergreifend) erstreckt und dessen Ursprungsort<br />
nicht bestimmbar ist, sollte mit:<br />
C76.- Malignes Neoplasma sonstiger und<br />
ungenau bezeichneter Lokalisation<br />
kodiert werden. Die Verwendung dieser Kategorie ist nur<br />
dann zulässig, wenn keine spezifische Information bezüglich<br />
der Art des Neoplasmas (z. B. malignes Neoplasma des<br />
Thorax) verfügbar ist.<br />
Erfüllt mehr als ein maligner Primarius die Definition der<br />
Hauptdiagnose, wird anhand des Ressourcenverbrauchs<br />
entschieden, welcher der Tumoren als Hauptdiagnose<br />
kodiert wird, der zweite Primarius, wie auch der Kode:<br />
C97! Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren<br />
Lokalisationen<br />
werden als Nebendiagnosen bzw. Sekundärkode zugefügt.<br />
Der Sekundärkode wird auch dann verwendet, wenn nicht<br />
beide Primärtumoren die Hauptdiagnose-Kriterien erfüllen.<br />
<strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong> 73