Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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Eintragungen auf speziellem Vordruck) mit Aufführung der Art<br />
und Menge des verwendeten Narkosemedikaments, etwaiger<br />
Komplikationen inkl. deren Management (z. B. Erhöhung O2-<br />
Zufuhr, Esmarch-Handgriff, Maskenbeatmung etc.) auf diesem<br />
oder einem gesonderten Dokument.<br />
4.) Der die intravenöse Anästhesie durchführende Arzt soll in der<br />
Intensivmedizin erfahren sein. Er soll in der Anwendung von<br />
Sedativa und damit in Kenntnis, Erkennung und Behandlung<br />
der zu erwartenden Nebenwirkungen, einschließlich der<br />
Wiederbelebung und dem Freimachen/Freihalten der Atemwege<br />
speziell geschult sein und sie beherrschen.<br />
5.) Der Patient sollte über die intravenöse Anästhesie aufgeklärt<br />
sein (inkl. gesonderter Dokumentation).<br />
6.) Ablauf der intravenösen Anästhesie (s. oben) und postendoskopische<br />
Überwachung sollten dokumentiert werden<br />
Explizit als Exklusivum angeführt wird die (Analgo-) Sedierung<br />
(8-903), die ihrerseits allerdings nur für Patienten bis zur<br />
Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben ist. Eine Analgosedierung<br />
beim Erwachsenen ist nicht zu kodieren.<br />
8.13.10 Aszitespunktion<br />
Bei der Aszitespunktion wird zwischen der diagnostischen<br />
und therapeutischen Punktion unterschieden:<br />
1-853.2 Diagnostische Aszitespunktion<br />
8-153 Therapeutische perkutane Punktion der Bauchhöhle<br />
Exkl.: Spülung des Bauchraumes (8-176)<br />
Aufgrund der Exklusiva im OPS wird klargestellt, dass die<br />
jeweiligen diagnostischen/therapeutischen Anteile nicht mit<br />
in den korrespondierenden Kodes enthalten sind. Erfolgt bei<br />
einer therapeutischen Aszitesdrainage auch eine Diagnostik<br />
(z. B. Zellzahlbestimmung), ist daher der OPS-Kode 1-853.2<br />
zusätzlich zu kodieren.<br />
<strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong> 145