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Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS

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Eintragungen auf speziellem Vordruck) mit Aufführung der Art<br />

und Menge des verwendeten Narkosemedikaments, etwaiger<br />

Komplikationen inkl. deren Management (z. B. Erhöhung O2-<br />

Zufuhr, Esmarch-Handgriff, Maskenbeatmung etc.) auf diesem<br />

oder einem gesonderten Dokument.<br />

4.) Der die intravenöse Anästhesie durchführende Arzt soll in der<br />

Intensivmedizin erfahren sein. Er soll in der Anwendung von<br />

Sedativa und damit in Kenntnis, Erkennung und Behandlung<br />

der zu erwartenden Nebenwirkungen, einschließlich der<br />

Wiederbelebung und dem Freimachen/Freihalten der Atemwege<br />

speziell geschult sein und sie beherrschen.<br />

5.) Der Patient sollte über die intravenöse Anästhesie aufgeklärt<br />

sein (inkl. gesonderter Dokumentation).<br />

6.) Ablauf der intravenösen Anästhesie (s. oben) und postendoskopische<br />

Überwachung sollten dokumentiert werden<br />

Explizit als Exklusivum angeführt wird die (Analgo-) Sedierung<br />

(8-903), die ihrerseits allerdings nur für Patienten bis zur<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben ist. Eine Analgosedierung<br />

beim Erwachsenen ist nicht zu kodieren.<br />

8.13.10 Aszitespunktion<br />

Bei der Aszitespunktion wird zwischen der diagnostischen<br />

und therapeutischen Punktion unterschieden:<br />

1-853.2 Diagnostische Aszitespunktion<br />

8-153 Therapeutische perkutane Punktion der Bauchhöhle<br />

Exkl.: Spülung des Bauchraumes (8-176)<br />

Aufgrund der Exklusiva im OPS wird klargestellt, dass die<br />

jeweiligen diagnostischen/therapeutischen Anteile nicht mit<br />

in den korrespondierenden Kodes enthalten sind. Erfolgt bei<br />

einer therapeutischen Aszitesdrainage auch eine Diagnostik<br />

(z. B. Zellzahlbestimmung), ist daher der OPS-Kode 1-853.2<br />

zusätzlich zu kodieren.<br />

<strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong> 145

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