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Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS

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tionärer Aufenthalt folgt und nachstationäre Fälle, bei denen<br />

die Summe aller vor-, voll- und nachstationären Behandlungstage<br />

die obere Grenzverweildauer der zuvor abgerechneten<br />

G-DRG übersteigt, können wie gewohnt über<br />

eigene Pauschalen abgerechnet werden. Diagnosen und<br />

Leistungen, die während nicht gesondert abrechenbaren<br />

vor- und nachstationären Aufenthalten gestellt bzw. erbracht<br />

werden, werden zur Gruppierung der G-DRG mit herangezogen.<br />

Die Behandlungstage gehen jedoch nicht mit in die<br />

Verweildauerberechnung des vollstationären Aufenthaltes<br />

ein.<br />

Teilstationäre (tagesklinische) Behandlungen sollten<br />

zwar ursprünglich über G-DRGs abgerechnet werden,<br />

konnten aber auch für 2012 weiterhin mehrheitlich nicht<br />

kalkuliert werden. Es wurden bislang lediglich fünf G-DRGs<br />

für die teilstationäre Behandlung der Niereninsuffizienz und<br />

die geriatrische Komplexbehandlung eingeführt, für vier davon<br />

muss die Vergütung krankenhausindividuell vereinbart<br />

werden. Somit werden 2012 teilstationäre Fälle wie bisher<br />

meist über tagesbezogene Pauschalen abgerechnet. Teilstationäre<br />

Behandlungen, die im Anschluss an vollstationäre<br />

Aufenthalte erfolgen, können erst nach dem dritten<br />

Kalendertag ab Überschreiten der abgerundeten mittleren<br />

Verweildauer, bemessen ab dem Aufnahmedatum des<br />

stationären Aufenthalts der zuvor abgerechneten Fallpauschale<br />

berechnet werden. Mussten vorab wegen Unterschreiten<br />

der unteren Grenzverweildauer bei Kurzliegern<br />

oder der mittleren Verweildauer bei verlegten Fällen Abschlagstage<br />

in Kauf genommen werden, so dürfen für die<br />

Anzahl der Abschlagstage auch vor Erreichen der Drei-<br />

Kalendertagsgrenze teilstationäre Pauschalen abgerechnet<br />

werden. Spezielle schmerztherapeutische Tageskliniken<br />

sind ebenso wie teilstationäre Einrichtungen zur onkolo-<br />

<strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong> 19

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