Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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tionärer Aufenthalt folgt und nachstationäre Fälle, bei denen<br />
die Summe aller vor-, voll- und nachstationären Behandlungstage<br />
die obere Grenzverweildauer der zuvor abgerechneten<br />
G-DRG übersteigt, können wie gewohnt über<br />
eigene Pauschalen abgerechnet werden. Diagnosen und<br />
Leistungen, die während nicht gesondert abrechenbaren<br />
vor- und nachstationären Aufenthalten gestellt bzw. erbracht<br />
werden, werden zur Gruppierung der G-DRG mit herangezogen.<br />
Die Behandlungstage gehen jedoch nicht mit in die<br />
Verweildauerberechnung des vollstationären Aufenthaltes<br />
ein.<br />
Teilstationäre (tagesklinische) Behandlungen sollten<br />
zwar ursprünglich über G-DRGs abgerechnet werden,<br />
konnten aber auch für 2012 weiterhin mehrheitlich nicht<br />
kalkuliert werden. Es wurden bislang lediglich fünf G-DRGs<br />
für die teilstationäre Behandlung der Niereninsuffizienz und<br />
die geriatrische Komplexbehandlung eingeführt, für vier davon<br />
muss die Vergütung krankenhausindividuell vereinbart<br />
werden. Somit werden 2012 teilstationäre Fälle wie bisher<br />
meist über tagesbezogene Pauschalen abgerechnet. Teilstationäre<br />
Behandlungen, die im Anschluss an vollstationäre<br />
Aufenthalte erfolgen, können erst nach dem dritten<br />
Kalendertag ab Überschreiten der abgerundeten mittleren<br />
Verweildauer, bemessen ab dem Aufnahmedatum des<br />
stationären Aufenthalts der zuvor abgerechneten Fallpauschale<br />
berechnet werden. Mussten vorab wegen Unterschreiten<br />
der unteren Grenzverweildauer bei Kurzliegern<br />
oder der mittleren Verweildauer bei verlegten Fällen Abschlagstage<br />
in Kauf genommen werden, so dürfen für die<br />
Anzahl der Abschlagstage auch vor Erreichen der Drei-<br />
Kalendertagsgrenze teilstationäre Pauschalen abgerechnet<br />
werden. Spezielle schmerztherapeutische Tageskliniken<br />
sind ebenso wie teilstationäre Einrichtungen zur onkolo-<br />
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