Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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Kodes für sekundäre Neubildungen an Lymphknoten und<br />
Organen (C77.-, C78.-, C79.0-2, C79.4 und C79.6-9)<br />
werden beim Lymphom nicht zusätzlich verschlüsselt.<br />
Allerdings bilden hier die Meningeosis an Gehirn und<br />
Hirnhäuten sowie Knochenmarksherde bei malignen<br />
Lymphomen eine Ausnahme.<br />
C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der<br />
Hirnhäute<br />
Meningeosis bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und<br />
verwandten Gewebes<br />
C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des<br />
Knochenmarks<br />
Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen<br />
Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung der Metastasen,<br />
sind diese als Hauptdiagnose anzugeben. Der Primarius ist,<br />
sofern bekannt, als Nebendiagnose zu kodieren. Dies gilt<br />
auch, wenn der Primarius bereits resektiert ist, da der<br />
Patient nach wie vor wegen dieses Maliginoms behandelt<br />
wird. Ist die Lokalisation des Tumors unbekannt, ist ein<br />
Kode aus:<br />
C80.- Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation<br />
zu kodieren.<br />
Beispiel: Ein Patient wird zur Behandlung von<br />
Lebermetastasen stationär aufgenommen (TACE). Drei<br />
Monate zuvor war ein Karzinom am Kolon transversum<br />
operativ entfernt worden.<br />
HD: C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber<br />
und der intrahepatischen Gallengänge<br />
ND: C18.4 Bösartige Neubildung der Kolons, Colon<br />
transversum<br />
PR: 8-836.9a Selektive Embolisation mit embolisierenden<br />
Flüssigkeiten: Gefäße viszeral<br />
<strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong> 71