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Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS

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Kodes für sekundäre Neubildungen an Lymphknoten und<br />

Organen (C77.-, C78.-, C79.0-2, C79.4 und C79.6-9)<br />

werden beim Lymphom nicht zusätzlich verschlüsselt.<br />

Allerdings bilden hier die Meningeosis an Gehirn und<br />

Hirnhäuten sowie Knochenmarksherde bei malignen<br />

Lymphomen eine Ausnahme.<br />

C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der<br />

Hirnhäute<br />

Meningeosis bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und<br />

verwandten Gewebes<br />

C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des<br />

Knochenmarks<br />

Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen<br />

Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung der Metastasen,<br />

sind diese als Hauptdiagnose anzugeben. Der Primarius ist,<br />

sofern bekannt, als Nebendiagnose zu kodieren. Dies gilt<br />

auch, wenn der Primarius bereits resektiert ist, da der<br />

Patient nach wie vor wegen dieses Maliginoms behandelt<br />

wird. Ist die Lokalisation des Tumors unbekannt, ist ein<br />

Kode aus:<br />

C80.- Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation<br />

zu kodieren.<br />

Beispiel: Ein Patient wird zur Behandlung von<br />

Lebermetastasen stationär aufgenommen (TACE). Drei<br />

Monate zuvor war ein Karzinom am Kolon transversum<br />

operativ entfernt worden.<br />

HD: C78.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Leber<br />

und der intrahepatischen Gallengänge<br />

ND: C18.4 Bösartige Neubildung der Kolons, Colon<br />

transversum<br />

PR: 8-836.9a Selektive Embolisation mit embolisierenden<br />

Flüssigkeiten: Gefäße viszeral<br />

<strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong> 71

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