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Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS

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vorliegen, kann durchaus auch ein „sowohl als auch“ für die<br />

Kodierung resultieren.<br />

6.1.3 Hinweise<br />

Hinweise beschreiben genauer, wann ein Kode verwendet<br />

werden darf oder soll (z. B. Mindestanforderungen, Strukturkriterien,<br />

Zeitangaben). Ebenso enthalten sie Anmerkungen<br />

zur gesonderten Kodierung von Teilkomponenten oder ergänzende<br />

Angaben. Hinweise finden sich im OPS insbesondere<br />

bei der Definition von Komplexziffern.<br />

6.2 Diagnosen<br />

6.2.1 Diagnosearten<br />

� Aufnahmediagnosen: werden bei der Aufnahme<br />

gestellt, dienen primär der Übermittelung an die<br />

Krankenkassen und können zu Fehlbelegungsüberprüfungen<br />

herangezogen werden. Es empfiehlt sich<br />

daher beim Vorliegen von Komorbiditäten oder relevanten<br />

Manifestationen der Grunderkrankung diese mit<br />

als Aufnahme(neben)diagnosen anzugeben. Dieses<br />

Vorgehen schützt möglicherweise vor Überprüfungen<br />

durch Krankenkassen.<br />

In der Regel werden Aufnahmediagnosen nicht zur<br />

DRG-Eingruppierung verwendet (s. Entlassungsdiagnosen).<br />

Die G-DRG-Hauptdiagnose muss nicht einer Aufnahmediagnose<br />

entsprechen (s. Definition G-DRG-<br />

Hauptdiagnose).<br />

30 <strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong>

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