Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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anderenorts nicht klassifiziert) sollten nur verwendet<br />
werden, wenn keine spezifischeren Kodes zur Verfügung<br />
stehen. Dies gilt auch für Nebenwirkungen und ab 2012<br />
ebenso für Vergiftungen durch Medikamente bei Überdosierungen.<br />
6.3.5 Doppelkodierung (DKR D011d)<br />
Manifestiert sich eine Erkrankung an zwei oder mehreren<br />
Lokalisationen, so gilt:<br />
� Derselbe Diagnosekode darf nur einmal angegeben werden.<br />
� Gibt es einen Kode für doppelseitige Erkrankung,<br />
muss dieser benutzt werden.<br />
� Fehlt der Kode für doppelseitige Erkrankung, so darf ein „B“<br />
hinter der Kodenummer angegeben werden.<br />
Bei den Prozedurenkodes ist derselbe Kode häufig mehrfach<br />
zu benutzen. Ausnahmen sind den Hinweisen der<br />
OPS-Klassifikation zu entnehmen.<br />
6.3.6 Syndrome (DKR D004d)<br />
Liegt ein spezifischer ICD-10-Kode für ein Syndrom vor, so<br />
ist dieser zu benutzen, wobei die Grundsätze der Definition<br />
der Hauptdiagnose zu berücksichtigen sind.<br />
Im Falle der ausschließlichen Diagnostik und Behandlung<br />
einer im Vordergrund stehenden Manifestation eines Syndroms<br />
ist diese als Hauptdiagnose anzugeben.<br />
Das Syndrom selbst, ebenso wie weitere relevante Manifestationen<br />
wird als Nebendiagnosen verschlüsselt.<br />
Entsprechen zwei Manifestationen der Definition der Hauptdiagnose,<br />
ist diejenige auszuwählen, die für Untersuchung/Behandlung<br />
die meisten Ressourcen verbraucht hat.<br />
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