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Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS

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anderenorts nicht klassifiziert) sollten nur verwendet<br />

werden, wenn keine spezifischeren Kodes zur Verfügung<br />

stehen. Dies gilt auch für Nebenwirkungen und ab 2012<br />

ebenso für Vergiftungen durch Medikamente bei Überdosierungen.<br />

6.3.5 Doppelkodierung (DKR D011d)<br />

Manifestiert sich eine Erkrankung an zwei oder mehreren<br />

Lokalisationen, so gilt:<br />

� Derselbe Diagnosekode darf nur einmal angegeben werden.<br />

� Gibt es einen Kode für doppelseitige Erkrankung,<br />

muss dieser benutzt werden.<br />

� Fehlt der Kode für doppelseitige Erkrankung, so darf ein „B“<br />

hinter der Kodenummer angegeben werden.<br />

Bei den Prozedurenkodes ist derselbe Kode häufig mehrfach<br />

zu benutzen. Ausnahmen sind den Hinweisen der<br />

OPS-Klassifikation zu entnehmen.<br />

6.3.6 Syndrome (DKR D004d)<br />

Liegt ein spezifischer ICD-10-Kode für ein Syndrom vor, so<br />

ist dieser zu benutzen, wobei die Grundsätze der Definition<br />

der Hauptdiagnose zu berücksichtigen sind.<br />

Im Falle der ausschließlichen Diagnostik und Behandlung<br />

einer im Vordergrund stehenden Manifestation eines Syndroms<br />

ist diese als Hauptdiagnose anzugeben.<br />

Das Syndrom selbst, ebenso wie weitere relevante Manifestationen<br />

wird als Nebendiagnosen verschlüsselt.<br />

Entsprechen zwei Manifestationen der Definition der Hauptdiagnose,<br />

ist diejenige auszuwählen, die für Untersuchung/Behandlung<br />

die meisten Ressourcen verbraucht hat.<br />

38 <strong>Kodierleitfaden</strong> <strong>Gastroenterologie</strong>

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