Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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Die Hauptdiagnose ist in aller Regel die Diagnose, die<br />
hauptsächlich während des Aufenthaltes behandelt wurde.<br />
Sie muss mit dem Krankheitsbild zusammenhängen, das<br />
den Patienten/ die Patientin in das Krankenhaus geführt hat.<br />
Die dabei festgestellte Hauptdiagnose muss nicht einer<br />
Aufnahme- oder Einweisungsdiagnose entsprechen.<br />
Kommen zwei Diagnosen als Hauptdiagnose in Frage, so<br />
muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche<br />
besser der Hauptdiagnosedefinition entspricht. Es ist diejenige<br />
auszuwählen, die mehr Ressourcen verbraucht hat.<br />
Gegebenenfalls sollte das Medizincontrolling zu Rate<br />
gezogen werden.<br />
6.2.3 Nebendiagnosen (DKR D003i)<br />
Definition:<br />
Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig<br />
mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des<br />
Krankenhausaufenthaltes entwickelt.<br />
Nebendiagnosen dürfen nur dann kodiert werden, wenn<br />
eine der folgenden Maßnahmen erforderlich war:<br />
� Therapeutische Maßnahme<br />
� Diagnostische Maßnahme (Verfahren u./o. Prozedur)<br />
� Erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder<br />
Überwachungsaufwand<br />
Ein Minimalaufwand, ab dem die Kodierung einer Nebendiagnose<br />
gerechtfertigt ist, existiert nicht. Damit rechtfertigt jedweder<br />
dokumentierter Ressourcenverbrauch die Kodierung<br />
einer Nebendiagnose. Zielt eine einzige ressourcenverbrauchende<br />
Maßnahme auf mehrere Nebendiagnosen<br />
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