Kodierleitfaden Gastroenterologie - DGVS
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T97 Folgen toxischer Wirkungen von vorwiegend nicht<br />
medizinisch verwendeten Substanzen<br />
T98.- Folgen von sonstigen u. n. n. bez. Wirkungen äußerer<br />
Ursachen<br />
Gleiches gilt für andere anamnestische Diagnosen (z. B.<br />
Krankheiten in der Eigenanamnese, Verlust von Extremitäten<br />
oder Organen, so genannte „Zustand nach“-Diagnosen<br />
oder Diagnosen, die Abhängigkeiten von medizinischen<br />
Geräten oder Hilfsmitteln bezeichnen), die nicht als<br />
Hauptdiagnose zulässig sind und als Hauptdiagnose kodiert<br />
zur Eingruppierung in eine Fehler-DRG führen.<br />
Zu verschlüsseln ist als Hauptdiagnose die zugrunde<br />
liegende Erkrankung oder das führende Symptom, die zur<br />
Aufnahme in das Krankenhaus geführt haben bzw. Grund<br />
für die weiterführende Behandlung sind.<br />
Die anamnestische Diagnose sollte dann als Nebendiagnose<br />
aufgeführt werden, wenn Diagnostik, Therapie oder<br />
Pflegeaufwand beeinflusst wurden. Der Zustand, der durch<br />
die anamnestische Diagnose beschrieben wird, sollte nicht<br />
während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eingetreten<br />
sein. So sollte z. B. Z94.0 (Zustand nach Nierentransplantation)<br />
nicht in dem stationären Aufenthalt, in dem die<br />
Transplantation durchgeführt wurde, verschlüsselt werden.<br />
Anamnestische Diagnosen<br />
sind niemals Hauptdiagnosen!<br />
6.3.8 Mehrfachkodierung (DKR D012i)<br />
Viele internistische Erkrankungen werden korrekt über eine<br />
Diagnosekombination aus zwei Kodes (Primär-Sekundärkode-Kombination)<br />
kodiert. Am häufigsten ist dabei das<br />
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