Geschäftsbericht 2003 - N-ERGIE Aktiengesellschaft
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Organe der Gesellschaft Vorwort des Vorstands Kunden Anlagen Finanzen Services Personal<br />
KONZERNANHANG<br />
Die Beteiligungen an wesentlichen<br />
assoziierten Unternehmen sind in<br />
der Konzernbilanz nach der Equity-<br />
Methode mit dem bilanzierten anteiligen<br />
Eigenkapital dieser Unternehmen<br />
zum Zeitpunkt ihres Erwerbs<br />
bzw. ihrer Erstbewertung angesetzt<br />
(Buchwertmethode). Für sie gelten<br />
ebenfalls die oben genannten Konsolidierungsgrundsätze.<br />
Die in den<br />
Jahresabschlüssen der assoziierten<br />
Unternehmen angewandten Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden<br />
stimmen grundsätzlich mit denen im<br />
Konzernabschluss überein.<br />
Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung<br />
werden Forderungen und Verbindlichkeiten<br />
gegeneinander aufgerechnet.<br />
Eine Aufwands- und<br />
Ertragskonsolidierung wurde im<br />
Berichtsjahr durchgeführt. Eine<br />
Bereinigung um Zwischenergebnisse<br />
unterbleibt im Hinblick auf § 304<br />
Abs. 2 Satz 1 HGB.<br />
D. Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Bilanzierung und Bewertung werden<br />
im Einzelnen nach den im Folgenden<br />
aufgeführten Grundsätzen vorgenommen:<br />
Anlagevermögen<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
und Sachanlagen werden zu<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />
vermindert um planmäßige<br />
Abschreibungen, bewertet.<br />
Die Herstellungskosten enthalten<br />
neben den direkt zurechenbaren<br />
Kosten auch, in angemessenem<br />
Umfang, anteilige Gemeinkosten.<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen<br />
werden vorgenommen, wenn eine<br />
voraussichtlich dauernde Wertminderung<br />
eingetreten ist.<br />
Planmäßige Abschreibungen werden<br />
im steuerlich zulässigen Rahmen<br />
degressiv, im Übrigen linear vorgenommen;<br />
dabei wird grundsätzlich<br />
zum jeweils günstigsten Zeitpunkt<br />
zur linearen Abschreibungsmethode<br />
übergegangen. Die Zugänge von<br />
beweglichen Wirtschaftsgütern werden<br />
im ersten Halbjahr mit dem vollen<br />
und im zweiten Halbjahr mit<br />
dem halben Prozentsatz abgeschrieben.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
werden im Anschaffungsjahr entsprechend<br />
§ 6 Abs. 2 EStG in voller<br />
Höhe abgeschrieben.<br />
Erhaltene Kapitalzuschüsse im<br />
Zusammenhang mit Investitionen<br />
werden von den Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten der betreffenden<br />
Vermögensgegenstände abgesetzt.<br />
Unter den Finanzanlagen ausgewiesene<br />
Anteile und Beteiligungen an<br />
nicht einbezogenen, verbundenen<br />
oder assoziierten Unternehmen<br />
sowie Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten<br />
bzw. zum niedrigeren<br />
Teilwert bewertet. Ausleihungen<br />
werden zu ihrem Nenn- oder Barwert<br />
angesetzt.