Geschäftsbericht 2003 - N-ERGIE Aktiengesellschaft
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Organe der Gesellschaft Vorwort des Vorstands Kunden Anlagen Finanzen Services Personal<br />
ANHANG<br />
A. Allgemeine Angaben<br />
Der Jahresabschluss der N-<strong>ERGIE</strong><br />
<strong>Aktiengesellschaft</strong> ist nach den Vorschriften<br />
des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB) und des Aktiengesetzes (AktG)<br />
aufgestellt. Besonderheiten der<br />
Energie- und Wasserwirtschaft sind<br />
in der Bilanz durch Hinzufügen einzelner<br />
Posten berücksichtigt. Die<br />
Gewinn- und Verlustrechnung wird<br />
nach dem Gesamtkostenverfahren<br />
gegliedert. Geschäftsjahr ist das<br />
Kalenderjahr. Der Jahresabschluss ist<br />
auf Tausend Euro gerundet.<br />
Die zur übersichtlicheren Darstellung<br />
in der Bilanz sowie der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung zusammengefassten<br />
Posten sind im Anhang gesondert<br />
ausgewiesen bzw. erläutert. Aus diesem<br />
Grunde werden Davon-Vermerke<br />
ebenfalls im Anhang dargestellt. Die<br />
Ziffern in der Vorspalte der Bilanz<br />
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
entsprechen denen der Erläuterungen<br />
im Anhang.<br />
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Anlagevermögen<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände<br />
und Sachanlagen werden zu<br />
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,<br />
vermindert um planmäßige<br />
Abschreibungen, bilanziert. Neben<br />
Einzelkosten umfassen die Herstellungskosten<br />
angemessene Gemeinkosten<br />
gemäß R 33 EStR.<br />
Planmäßige Abschreibungen werden<br />
im steuerlich zulässigen Rahmen<br />
degressiv, im Übrigen linear vorgenommen;<br />
dabei wird grundsätzlich<br />
zum jeweils günstigsten Zeitpunkt<br />
zur linearen Abschreibungsmethode<br />
übergegangen. Auf Zugänge von<br />
Sachanlagen wird im Anschaffungsjahr<br />
die Vereinfachungsregelung<br />
(Halbjahresregel) gemäß R 44 Abs. 2<br />
EStR angewandt. Zusätzliche<br />
Abschreibungen nach steuerrechtlichen<br />
Vorschriften sind in der Position<br />
„Sonderposten mit Rücklageanteil”<br />
enthalten. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
des Anlagevermögens<br />
werden im Zugangsjahr entsprechend<br />
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe<br />
abgeschrieben.<br />
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen<br />
Beteiligungen und Wertpapiere<br />
sind zu Anschaffungskosten<br />
bzw. zum niedrigeren Teilwert<br />
bewertet. Ausleihungen werden zu<br />
ihrem Nenn- oder Barwert angesetzt.<br />
Umlaufvermögen<br />
Vorräte werden zu Anschaffungsoder<br />
Herstellungskosten unter Beachtung<br />
des Niederstwertprinzips<br />
bewertet. Das Risiko wegen geminderter<br />
Verwendbarkeit wird durch<br />
entsprechende Wertabschläge<br />
berücksichtigt.