Geschäftsbericht 2003 - N-ERGIE Aktiengesellschaft
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Organe der Gesellschaft Vorwort des Vorstands Kunden Anlagen Finanzen Services Personal<br />
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES<br />
ABSCHLUSSPRÜFERS<br />
Wir haben den von der N-<strong>ERGIE</strong><br />
<strong>Aktiengesellschaft</strong>, Nürnberg, aufgestellten<br />
Konzernabschluss und den<br />
Konzernlagebericht für das<br />
Geschäftsjahr vom 1. Januar <strong>2003</strong> bis<br />
31. Dezember <strong>2003</strong> geprüft. Die Aufstellung<br />
von Konzernabschluss und<br />
Konzernlagebericht nach den deutschen<br />
handelsrechtlichen Vorschriften<br />
liegt in der Verantwortung des<br />
Vorstands der Gesellschaft. Unsere<br />
Aufgabe ist es, auf der Grundlage<br />
der von uns durchgeführten Prüfung<br />
eine Beurteilung über den Konzernabschluss<br />
und den Konzernlagebericht<br />
abzugeben.<br />
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung<br />
nach § 317 HGB unter<br />
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
(IDW) festgestellten<br />
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen.<br />
Danach ist die Prüfung<br />
so zu planen und durchzuführen,<br />
dass Unrichtigkeiten und Verstöße,<br />
die sich auf die Darstellung des<br />
durch den Konzernabschluss unter<br />
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung und<br />
durch den Konzernlagebericht vermittelten<br />
Bildes der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />
auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />
erkannt werden.<br />
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />
werden die Kenntnisse<br />
über die Geschäftstätigkeit und über<br />
das wirtschaftliche und rechtliche<br />
Umfeld des Konzerns sowie die<br />
Erwartungen über mögliche Fehler<br />
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />
werden die Wirksamkeit des<br />
rechnungslegungsbezogenen internen<br />
Kontrollsystems sowie Nachweise<br />
für die Angaben im Konzernabschluss<br />
und Konzernlagebericht<br />
überwiegend auf der Basis von Stichproben<br />
beurteilt. Die Prüfung<br />
umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse<br />
der in den Konzernabschluss<br />
einbezogenen Unternehmen,<br />
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,<br />
der angewandten<br />
Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen<br />
Einschätzungen der gesetzlichen<br />
Vertreter sowie die Würdigung der<br />
Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses<br />
und des Konzernlageberichts.<br />
Wir sind der Auffassung, dass<br />
unsere Prüfung eine hinreichend<br />
sichere Grundlage für unsere Beurteilung<br />
bildet.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />
geführt.