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Geschäftsbericht 2003 - N-ERGIE Aktiengesellschaft

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Jahresabschluss N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> Jahresabschluss N-<strong>ERGIE</strong> Konzern Bericht des Aufsichtsrats<br />

Ausblick<br />

Vordringliches Ziel für das neue<br />

Geschäftsjahr ist die Fertigstellung<br />

der Erdgasleitung für das GuD-Kraftwerk<br />

Sandreuth. Da alle Arbeiten<br />

bisher planmäßig verlaufen, rechnet<br />

die N-<strong>ERGIE</strong> mit einem termingerechten<br />

Anschluss des HKW Sandreuth<br />

im Oktober 2004.<br />

Im ländlichen Bereich ist nochmals<br />

mit einer erheblichen Zunahme von<br />

Anlagen zur Umwandlung solarer<br />

Strahlungsenergie in Strom zu rechnen.<br />

Die zweite Änderung des<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />

(EEG) zum 1. Januar 2004 (PV-Vorschaltgesetz)<br />

begründet für diese<br />

Fälle wesentlich höhere Vergütungen<br />

und lässt auch weitere vergütungspflichtigeNutzungsmöglichkeiten<br />

zu. Eine zusätzliche Novellierung<br />

des EEG bringt voraussichtlich weitere<br />

Verschärfungen zur Anschlusspflicht<br />

mit sich.<br />

Die Auftragsvergabe für die neue<br />

Leitstelle wird auf der Grundlage<br />

eines bereits vorliegenden Lastenhefts<br />

in 2004 erfolgen. Die Funktionalitäten<br />

für die verschiedenen Sparten<br />

werden sukzessive implementiert,<br />

so dass das Gesamtsystem ab<br />

2007 zur Verfügung stehen wird.<br />

Die Verbändevereinbarungen Strom<br />

und Gas werden wegen der Novellierung<br />

des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

(EnWG) und der damit verbundenen<br />

Netzzugangsverordnung vermutlich<br />

nicht weiterentwickelt. Die neue<br />

Gesetzgebung wird durch eine EU-<br />

Beschleunigungsrichtlinie erforderlich.<br />

Der Gesetzgeber hatte bei der<br />

letzten Änderung des EnWG die Verbändevereinbarung<br />

als gute fachliche<br />

Praxis vermutet; allerdings hatte<br />

er dies bis zum 31. Dezember <strong>2003</strong><br />

befristet, da zum einen die Verbändevereinbarungen<br />

ebenfalls bis zu<br />

diesem Termin befristet waren und<br />

er zum anderen eine dynamische<br />

Verweisung auf eventuelle Nachfolgeregelungen<br />

vermeiden wollte. Zu<br />

einer solchen Weiterentwicklung ist<br />

es jedoch nicht gekommen, weil die<br />

Bundesregierung angekündigt hat,<br />

das System des verhandelten Netzzugangs<br />

aufzugeben und ab Mitte<br />

2004 eine Regulierungsbehörde mit<br />

den Fragen des Netzzugangs zu<br />

betrauen. Die Verbändevereinbarung<br />

wirkt jedoch durch bestimmte<br />

Festlegungen über das Jahr <strong>2003</strong><br />

hinaus und entspricht damit sicher<br />

nach wie vor der guten fachlichen<br />

Praxis. N-<strong>ERGIE</strong> wird bis zum Inkrafttreten<br />

einer Netzzugangsverordnung<br />

die Netznutzung entsprechend<br />

den Regeln der Verbändevereinbarung<br />

abwickeln. Die nach diesen<br />

Regeln kalkulierten Netznutzungsentgelte<br />

Strom werden im Jahr 2004<br />

für den Bereich der Nieder- und<br />

Mittelspannung leicht zurückgehen.<br />

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