Geschäftsbericht 2003 - N-ERGIE Aktiengesellschaft
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Jahresabschluss N-<strong>ERGIE</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> Jahresabschluss N-<strong>ERGIE</strong> Konzern Bericht des Aufsichtsrats<br />
Ausblick<br />
Vordringliches Ziel für das neue<br />
Geschäftsjahr ist die Fertigstellung<br />
der Erdgasleitung für das GuD-Kraftwerk<br />
Sandreuth. Da alle Arbeiten<br />
bisher planmäßig verlaufen, rechnet<br />
die N-<strong>ERGIE</strong> mit einem termingerechten<br />
Anschluss des HKW Sandreuth<br />
im Oktober 2004.<br />
Im ländlichen Bereich ist nochmals<br />
mit einer erheblichen Zunahme von<br />
Anlagen zur Umwandlung solarer<br />
Strahlungsenergie in Strom zu rechnen.<br />
Die zweite Änderung des<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />
(EEG) zum 1. Januar 2004 (PV-Vorschaltgesetz)<br />
begründet für diese<br />
Fälle wesentlich höhere Vergütungen<br />
und lässt auch weitere vergütungspflichtigeNutzungsmöglichkeiten<br />
zu. Eine zusätzliche Novellierung<br />
des EEG bringt voraussichtlich weitere<br />
Verschärfungen zur Anschlusspflicht<br />
mit sich.<br />
Die Auftragsvergabe für die neue<br />
Leitstelle wird auf der Grundlage<br />
eines bereits vorliegenden Lastenhefts<br />
in 2004 erfolgen. Die Funktionalitäten<br />
für die verschiedenen Sparten<br />
werden sukzessive implementiert,<br />
so dass das Gesamtsystem ab<br />
2007 zur Verfügung stehen wird.<br />
Die Verbändevereinbarungen Strom<br />
und Gas werden wegen der Novellierung<br />
des Energiewirtschaftsgesetzes<br />
(EnWG) und der damit verbundenen<br />
Netzzugangsverordnung vermutlich<br />
nicht weiterentwickelt. Die neue<br />
Gesetzgebung wird durch eine EU-<br />
Beschleunigungsrichtlinie erforderlich.<br />
Der Gesetzgeber hatte bei der<br />
letzten Änderung des EnWG die Verbändevereinbarung<br />
als gute fachliche<br />
Praxis vermutet; allerdings hatte<br />
er dies bis zum 31. Dezember <strong>2003</strong><br />
befristet, da zum einen die Verbändevereinbarungen<br />
ebenfalls bis zu<br />
diesem Termin befristet waren und<br />
er zum anderen eine dynamische<br />
Verweisung auf eventuelle Nachfolgeregelungen<br />
vermeiden wollte. Zu<br />
einer solchen Weiterentwicklung ist<br />
es jedoch nicht gekommen, weil die<br />
Bundesregierung angekündigt hat,<br />
das System des verhandelten Netzzugangs<br />
aufzugeben und ab Mitte<br />
2004 eine Regulierungsbehörde mit<br />
den Fragen des Netzzugangs zu<br />
betrauen. Die Verbändevereinbarung<br />
wirkt jedoch durch bestimmte<br />
Festlegungen über das Jahr <strong>2003</strong><br />
hinaus und entspricht damit sicher<br />
nach wie vor der guten fachlichen<br />
Praxis. N-<strong>ERGIE</strong> wird bis zum Inkrafttreten<br />
einer Netzzugangsverordnung<br />
die Netznutzung entsprechend<br />
den Regeln der Verbändevereinbarung<br />
abwickeln. Die nach diesen<br />
Regeln kalkulierten Netznutzungsentgelte<br />
Strom werden im Jahr 2004<br />
für den Bereich der Nieder- und<br />
Mittelspannung leicht zurückgehen.<br />
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