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IRKAP Langfassung - REGKLAM

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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />

Teil II /5. Naturschutz<br />

Ziel 5.3: Zusätzlich zum Klimawandel auftretende Belastungen wasserabhängiger Ökosysteme<br />

verringern bzw. vermeiden<br />

Vor dem Hintergrund möglicher bzw. zu erwartender Auswirkungen durch den Klimawandel (z. B.<br />

Zunahmen von Starkregen, Häufung von Dürren) ist mit der Zunahme negativer Einwirkungen auf<br />

Schutzgebiete und Ökosysteme aus ihrem Umfeld zu rechnen. Das kann in der Region v. a. Aspekte<br />

des Gebietswasser- oder Stoffhaushaltes wasserabhängiger Ökosysteme betreffen, vorrangig im<br />

Zusammenhang mit der Landnutzung, sowie Schutzgebiete mit einem hohen Anteil solcher Lebensraumtypen.<br />

Ziele der Klimaanpassung sind daher die Verminderung negativer Einwirkungen einschließlich<br />

einer besseren „Pufferung“ der entsprechenden Schutzgebiete und Ökosysteme sowie<br />

Lebensräume sensibler Arten.<br />

Zusätzlich werden sich die Anforderungen an Populationen im Hinblick auf ihre Anpassungs- sowie<br />

Ausbreitungsfähigkeit erhöhen. Ein weiteres Ziel der Klimaanpassung ist daher die Erhöhung der<br />

Vitalität sowie der Anpassungsfähigkeit betroffener Populationen.<br />

Maßnahme 5.3.1 Stoffeinträge in wasserabhängige Ökosysteme vermindern (insbesondere<br />

durch Maßnahmen zum Erosionsschutz)<br />

Aufbauend auf Arbeiten zur Identifikation erosionsgefährdeter Gebiete (REG-<br />

KLAM-Produkt 3.3.3b) sowie der systematischen räumlichen Konkretisierung<br />

erosionsgefährdeter Flächen v. a. in den Kernflächen des konkretisierten Biotopverbundes<br />

(LfULG 2012), in FFH- und SPA-Gebieten und in Naturschutzgebieten<br />

und ihrem Umfeld, sollten von den zuständigen Regional- und Fachplanungen<br />

die weiteren Voraussetzungen für eine Berücksichtigung in relevanten<br />

Planwerken (Regionalplan, Landschaftsrahmenplan) oder in fachlich begründeten<br />

Gebietskulissen für entsprechende Fördermaßnahmen geschaffen werden.<br />

Dies kann auch die Spezifizierungen der „guten fachlichen Praxis“ oder<br />

der entsprechenden Förderrichtlinien (bspw. Richtlinie „Agrarumweltmaßnahmen<br />

und Waldmehrung“) beinhalten (vgl. auch Ansatzpunkte in Maßnahme<br />

5.6.1). Weiter sollten die vorhandenen Erosionstools auch auf Konzentrationsbereiche<br />

wasserabhängiger Biotoptypen angewendet werden, die außerhalb<br />

von Schutzgebieten liegen. Zugehörige Aussagen und Handlungsempfehlungen<br />

zur Koordination der Raumansprüche finden sich u. a. in � Kapitel II.3<br />

und in � Kapitel II.2, wo die einschlägigen Einzelmaßnahmen beschrieben<br />

sind.<br />

� Maßnahmenblatt 5.3.1: Stoffeinträge in wasserabhängige Ökosysteme<br />

vermindern (insbesondere durch Maßnahmen zum Erosionsschutz) (geplant)<br />

Maßnahme 5.3.2 Die Voraussetzungen für eine wasserabhängige Ökosysteme nicht<br />

beeinträchtigende Nutzung der Grundwasserressourcen schaffen<br />

Um negative Auswirkungen durch den Klimawandel insbesondere für wasserabhängige<br />

Ökosysteme so weit wie möglich zu vermeiden, ist durch Regional-<br />

und Fachplanungen sowie die zuständigen Wasserbehörden sicher zu stellen,<br />

dass Eingriffe in den Landschaftswasserhaushalt nicht zu einer zusätzlichen<br />

Belastung dieser Ökosysteme, v. a. wenn sie in Schutzgebieten liegen, führen.<br />

Das betrifft auch eine mögliche Ausweitung der Bewässerung als sektorale<br />

Maßnahme der Landwirtschaft zur Anpassung an den Klimawandel (� Kapitel<br />

II.3). Neben vielfältigen Einzelmaßnahmen der Landwirtschaft zur Verminderung<br />

der Notwendigkeit zur Bewässerung (ebenda) wird auch eine Flexibilisierung<br />

der Steuerung der Grundwasserentnahme angestrebt (� Kapitel II.2).<br />

� Maßnahmenblatt 5.3.2: Die Voraussetzungen für eine wasserabhängige<br />

Ökosysteme nicht beeinträchtigende Nutzung der Grundwasserressourcen<br />

schaffen (geplant)<br />

Maßnahme 5.3.3 Schutzgebiete um Pufferzonen erweitern<br />

Zur Verminderung negativer Randeffekte sind durch die unteren Naturschutzbehörden<br />

und das LfULG bzw. den SBS mittelfristig die Möglichkeiten für die<br />

Einrichtung von Pufferzonen im Umfeld bestehender Schutzgebiete zu prüfen,<br />

v. a. als Übergangszonen zu intensiv genutzten Bestandteilen der Landschaft.<br />

Nach Vorliegen der vom LfULG derzeit noch in Erarbeitung befindlichen Unterlagen<br />

für die Ausweisung eines großräumig übergreifenden Biotopverbundes<br />

und der Empfehlungen zur Vervollständigung und Umsetzung der Biotopver-<br />

<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />

Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />

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