IRKAP Langfassung - REGKLAM
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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />
Teil II /5. Naturschutz<br />
Ziel 5.3: Zusätzlich zum Klimawandel auftretende Belastungen wasserabhängiger Ökosysteme<br />
verringern bzw. vermeiden<br />
Vor dem Hintergrund möglicher bzw. zu erwartender Auswirkungen durch den Klimawandel (z. B.<br />
Zunahmen von Starkregen, Häufung von Dürren) ist mit der Zunahme negativer Einwirkungen auf<br />
Schutzgebiete und Ökosysteme aus ihrem Umfeld zu rechnen. Das kann in der Region v. a. Aspekte<br />
des Gebietswasser- oder Stoffhaushaltes wasserabhängiger Ökosysteme betreffen, vorrangig im<br />
Zusammenhang mit der Landnutzung, sowie Schutzgebiete mit einem hohen Anteil solcher Lebensraumtypen.<br />
Ziele der Klimaanpassung sind daher die Verminderung negativer Einwirkungen einschließlich<br />
einer besseren „Pufferung“ der entsprechenden Schutzgebiete und Ökosysteme sowie<br />
Lebensräume sensibler Arten.<br />
Zusätzlich werden sich die Anforderungen an Populationen im Hinblick auf ihre Anpassungs- sowie<br />
Ausbreitungsfähigkeit erhöhen. Ein weiteres Ziel der Klimaanpassung ist daher die Erhöhung der<br />
Vitalität sowie der Anpassungsfähigkeit betroffener Populationen.<br />
Maßnahme 5.3.1 Stoffeinträge in wasserabhängige Ökosysteme vermindern (insbesondere<br />
durch Maßnahmen zum Erosionsschutz)<br />
Aufbauend auf Arbeiten zur Identifikation erosionsgefährdeter Gebiete (REG-<br />
KLAM-Produkt 3.3.3b) sowie der systematischen räumlichen Konkretisierung<br />
erosionsgefährdeter Flächen v. a. in den Kernflächen des konkretisierten Biotopverbundes<br />
(LfULG 2012), in FFH- und SPA-Gebieten und in Naturschutzgebieten<br />
und ihrem Umfeld, sollten von den zuständigen Regional- und Fachplanungen<br />
die weiteren Voraussetzungen für eine Berücksichtigung in relevanten<br />
Planwerken (Regionalplan, Landschaftsrahmenplan) oder in fachlich begründeten<br />
Gebietskulissen für entsprechende Fördermaßnahmen geschaffen werden.<br />
Dies kann auch die Spezifizierungen der „guten fachlichen Praxis“ oder<br />
der entsprechenden Förderrichtlinien (bspw. Richtlinie „Agrarumweltmaßnahmen<br />
und Waldmehrung“) beinhalten (vgl. auch Ansatzpunkte in Maßnahme<br />
5.6.1). Weiter sollten die vorhandenen Erosionstools auch auf Konzentrationsbereiche<br />
wasserabhängiger Biotoptypen angewendet werden, die außerhalb<br />
von Schutzgebieten liegen. Zugehörige Aussagen und Handlungsempfehlungen<br />
zur Koordination der Raumansprüche finden sich u. a. in � Kapitel II.3<br />
und in � Kapitel II.2, wo die einschlägigen Einzelmaßnahmen beschrieben<br />
sind.<br />
� Maßnahmenblatt 5.3.1: Stoffeinträge in wasserabhängige Ökosysteme<br />
vermindern (insbesondere durch Maßnahmen zum Erosionsschutz) (geplant)<br />
Maßnahme 5.3.2 Die Voraussetzungen für eine wasserabhängige Ökosysteme nicht<br />
beeinträchtigende Nutzung der Grundwasserressourcen schaffen<br />
Um negative Auswirkungen durch den Klimawandel insbesondere für wasserabhängige<br />
Ökosysteme so weit wie möglich zu vermeiden, ist durch Regional-<br />
und Fachplanungen sowie die zuständigen Wasserbehörden sicher zu stellen,<br />
dass Eingriffe in den Landschaftswasserhaushalt nicht zu einer zusätzlichen<br />
Belastung dieser Ökosysteme, v. a. wenn sie in Schutzgebieten liegen, führen.<br />
Das betrifft auch eine mögliche Ausweitung der Bewässerung als sektorale<br />
Maßnahme der Landwirtschaft zur Anpassung an den Klimawandel (� Kapitel<br />
II.3). Neben vielfältigen Einzelmaßnahmen der Landwirtschaft zur Verminderung<br />
der Notwendigkeit zur Bewässerung (ebenda) wird auch eine Flexibilisierung<br />
der Steuerung der Grundwasserentnahme angestrebt (� Kapitel II.2).<br />
� Maßnahmenblatt 5.3.2: Die Voraussetzungen für eine wasserabhängige<br />
Ökosysteme nicht beeinträchtigende Nutzung der Grundwasserressourcen<br />
schaffen (geplant)<br />
Maßnahme 5.3.3 Schutzgebiete um Pufferzonen erweitern<br />
Zur Verminderung negativer Randeffekte sind durch die unteren Naturschutzbehörden<br />
und das LfULG bzw. den SBS mittelfristig die Möglichkeiten für die<br />
Einrichtung von Pufferzonen im Umfeld bestehender Schutzgebiete zu prüfen,<br />
v. a. als Übergangszonen zu intensiv genutzten Bestandteilen der Landschaft.<br />
Nach Vorliegen der vom LfULG derzeit noch in Erarbeitung befindlichen Unterlagen<br />
für die Ausweisung eines großräumig übergreifenden Biotopverbundes<br />
und der Empfehlungen zur Vervollständigung und Umsetzung der Biotopver-<br />
<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />
Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />
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