IRKAP Langfassung - REGKLAM
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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />
Teil II /1. Städtebauliche Strukturen, Grün- und Freiflächen sowie Gebäude<br />
barkeit der Freiräume durch klimasensible Bevölkerungsgruppen geachtet<br />
werden. Für eine angemessene fußläufige Erreichbarkeit von Freiflächen kann<br />
mittels Freiraumversorgungsanalysen der mögliche Bedarf an zusätzlichem<br />
Freiraum ermitteln werden.<br />
� Maßnahmenblatt 1.3.1: Ermittlung des temperaturwirksamen Grünvolumens<br />
in Siedlungsbereichen<br />
Maßnahme 1.3.2: Kaltluft- und Frischluftversorgung von städtischen Gebieten sichern<br />
und verbessern<br />
Insbesondere in den dicht besiedelten Teilen der Region und in den Siedlungsbereichen<br />
im Elbtal sollen im Rahmen regionaler Grün- und Freiraumsysteme<br />
Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete und -schneisen weiterhin freigehalten<br />
oder, falls möglich, wiederhergestellt und klimawirksam ausgestaltet<br />
werden. Dabei sollen die unterschiedlichen Wirkungsgrade verschiedener Freiraumtypen,<br />
ihre Eignung als Frischluftspender sowie mögliche Barrieren in<br />
Leitbahnen beachtet werden. Die Entwicklung einer regionalen Grün- und<br />
Freiraumstruktur soll durch kommunenübergreifende Zusammenarbeit und<br />
räumliche Planung (Vorranggebiete im Regionalplan, Flächennutzungsplan)<br />
befördert werden.<br />
� Maßnahmenblatt 1.3.2: Kaltluft- und Frischluftversorgung<br />
Maßnahme 1.3.3: Stadtumbaubedingte Abrissmaßnahmen zur Freiraumentwicklung<br />
nutzen<br />
In Kommunen der Region, die aufgrund demographischer Veränderungen<br />
dauerhaft mit Wohnungsleerständen rechnen müssen, kann durch kleinteilige<br />
Abrissmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Programms „Stadtumbau<br />
Ost“ und die sowohl temporäre als auch dauerhafte Freihaltung der Abrissflächen<br />
eine Anpassung der Stadtstruktur an den Klimawandel erfolgen, indem<br />
wohnortnahe, begrünte Aufenthaltsbereiche geschaffen und die Wiederherstellung<br />
von Frisch- und Kaltluftschneisen befördert werden. Diesbezüglich<br />
sollten Maßnahmen des Stadtumbaus im Sinne einer gezielten Auflockerung<br />
und Arrondierung von Siedlungsstrukturen insbesondere an den Rändern der<br />
Siedlungsbereiche umgesetzt werden. Durch die Ausweisung von Stadtumbaugebieten<br />
nach § 171a BauGB können gezielt auch Anforderungen der<br />
Klimaanpassung umgesetzt werden. Die Verteilung der Städtebaufördermittel<br />
von Bund und Land sollte bzgl. dieser neuen Stadtumbauaufgaben angepasst<br />
werden. Eine entsprechende Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche<br />
Erneuerung – VwV StBauE sollte durch das SMI geprüft werden.<br />
Maßnahme 1.3.4: Kleingärten als wichtige Bestandteile gesamtstädtischer Freiraumsysteme<br />
erhalten und weiterentwickeln<br />
Kleingartenanlagen sind ein flächenmäßig großer und wichtiger Bestandteil<br />
städtischer Freiraumsysteme. Am Stadtrand, aber auch im Innenbereich, erfüllen<br />
sie wichtige klimatische Ausgleichsfunktionen. Die Planung und Schaffung<br />
von Kleingartenparks im Sinne einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung<br />
des Kleingartenbestandes in der Modellregion sollte zu einer besseren Einbindung<br />
in gesamtstädtische Freiraumsysteme, zur Schaffung öffentlich zugänglicher<br />
und nutzbarer Bereiche sowie zu einer Aufwertung des Vegetationsbestandes<br />
(z. B. Großbäume) genutzt werden. Die klimatischen Ausgleichsfunktionen<br />
sollten in Kleingartenentwicklungskonzepten verankert werden.<br />
<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />
Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />
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