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IRKAP Langfassung - REGKLAM

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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />

Teil II /1. Städtebauliche Strukturen, Grün- und Freiflächen sowie Gebäude<br />

barkeit der Freiräume durch klimasensible Bevölkerungsgruppen geachtet<br />

werden. Für eine angemessene fußläufige Erreichbarkeit von Freiflächen kann<br />

mittels Freiraumversorgungsanalysen der mögliche Bedarf an zusätzlichem<br />

Freiraum ermitteln werden.<br />

� Maßnahmenblatt 1.3.1: Ermittlung des temperaturwirksamen Grünvolumens<br />

in Siedlungsbereichen<br />

Maßnahme 1.3.2: Kaltluft- und Frischluftversorgung von städtischen Gebieten sichern<br />

und verbessern<br />

Insbesondere in den dicht besiedelten Teilen der Region und in den Siedlungsbereichen<br />

im Elbtal sollen im Rahmen regionaler Grün- und Freiraumsysteme<br />

Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebiete und -schneisen weiterhin freigehalten<br />

oder, falls möglich, wiederhergestellt und klimawirksam ausgestaltet<br />

werden. Dabei sollen die unterschiedlichen Wirkungsgrade verschiedener Freiraumtypen,<br />

ihre Eignung als Frischluftspender sowie mögliche Barrieren in<br />

Leitbahnen beachtet werden. Die Entwicklung einer regionalen Grün- und<br />

Freiraumstruktur soll durch kommunenübergreifende Zusammenarbeit und<br />

räumliche Planung (Vorranggebiete im Regionalplan, Flächennutzungsplan)<br />

befördert werden.<br />

� Maßnahmenblatt 1.3.2: Kaltluft- und Frischluftversorgung<br />

Maßnahme 1.3.3: Stadtumbaubedingte Abrissmaßnahmen zur Freiraumentwicklung<br />

nutzen<br />

In Kommunen der Region, die aufgrund demographischer Veränderungen<br />

dauerhaft mit Wohnungsleerständen rechnen müssen, kann durch kleinteilige<br />

Abrissmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Programms „Stadtumbau<br />

Ost“ und die sowohl temporäre als auch dauerhafte Freihaltung der Abrissflächen<br />

eine Anpassung der Stadtstruktur an den Klimawandel erfolgen, indem<br />

wohnortnahe, begrünte Aufenthaltsbereiche geschaffen und die Wiederherstellung<br />

von Frisch- und Kaltluftschneisen befördert werden. Diesbezüglich<br />

sollten Maßnahmen des Stadtumbaus im Sinne einer gezielten Auflockerung<br />

und Arrondierung von Siedlungsstrukturen insbesondere an den Rändern der<br />

Siedlungsbereiche umgesetzt werden. Durch die Ausweisung von Stadtumbaugebieten<br />

nach § 171a BauGB können gezielt auch Anforderungen der<br />

Klimaanpassung umgesetzt werden. Die Verteilung der Städtebaufördermittel<br />

von Bund und Land sollte bzgl. dieser neuen Stadtumbauaufgaben angepasst<br />

werden. Eine entsprechende Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift Städtebauliche<br />

Erneuerung – VwV StBauE sollte durch das SMI geprüft werden.<br />

Maßnahme 1.3.4: Kleingärten als wichtige Bestandteile gesamtstädtischer Freiraumsysteme<br />

erhalten und weiterentwickeln<br />

Kleingartenanlagen sind ein flächenmäßig großer und wichtiger Bestandteil<br />

städtischer Freiraumsysteme. Am Stadtrand, aber auch im Innenbereich, erfüllen<br />

sie wichtige klimatische Ausgleichsfunktionen. Die Planung und Schaffung<br />

von Kleingartenparks im Sinne einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung<br />

des Kleingartenbestandes in der Modellregion sollte zu einer besseren Einbindung<br />

in gesamtstädtische Freiraumsysteme, zur Schaffung öffentlich zugänglicher<br />

und nutzbarer Bereiche sowie zu einer Aufwertung des Vegetationsbestandes<br />

(z. B. Großbäume) genutzt werden. Die klimatischen Ausgleichsfunktionen<br />

sollten in Kleingartenentwicklungskonzepten verankert werden.<br />

<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />

Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />

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