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IRKAP Langfassung - REGKLAM

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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />

Teil II /5. Naturschutz<br />

Maßnahme 5.4.2 Klimasensible Ökosysteme des Waldes schützen und mit Schutzfunktionen<br />

des Waldes kombinieren<br />

Von der forstlichen Rahmenplanung sollten die Waldfunktionskarten unter<br />

dem Aspekt Klimaanpassung aktualisiert werden, damit sie von Regional- und<br />

Kommunalplanung im Rahmen der jeweiligen nächsten Fortschreibung in die<br />

Planwerke eingearbeitet werden können. Hierbei sollten auch spezifische Empfindlichkeiten<br />

ermittelt und berücksicht werden.<br />

Mögliche Ausweisungskriterien für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete (z. B.<br />

Waldmehrung, Schutz des vorhandenen Waldes, Natur- und Landschaft, regionale<br />

Grünzüge) sollten in Schwerpunktbereichen des Schutzes sensibler<br />

Wald-Arten (Rote Liste Arten, FFH-Arten des Waldes) sowie sensibler Wald-<br />

Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen, der konkretisierten Biotopverbundplanung<br />

(LfULG) in Verbindung mit regional bedeutsamen Grundwasser- und<br />

Frischluftentstehungsgebieten, in Gebieten zur Erhaltung und Verbesserung<br />

des Wasserrückhalts oder der Retentionsleistung angewendet werden.<br />

Bei Waldmehrungsmaßnahmen ist insbesondere in solchen Gebietskulissen<br />

verstärkt auf die Verwendung naturschutzfachlich geeigneter (i.d.R. heimischer)<br />

Herkünfte sowie insgesamt auf die Etablierung einer hohen Strukturvielfalt<br />

Wert zu legen. Weiterhin sind mögliche Potenziale vorhandener Flurgehölze<br />

auch als Refugialbiotope für standorttypische Pflanzen- und Tierarten<br />

zu berücksichtigen bzw. zu nutzen.<br />

Auf der Basis entsprechender Gebietskulissen (Bestand und Eignung von alt-<br />

und totholzreichen Wäldern) sollten von Naturschutz und Forstwirtschaft in<br />

Abstimmung mit dem biotischen und abiotischen Ressourcenschutz (v. a. Boden,<br />

Wasser) gebietsbezogene Umsetzungskonzepte erarbeitet werden, die<br />

Synergien zwischen Anforderungen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes<br />

generieren können. Das kann insbesondere eine Erhöhung der Umtriebszeiten,<br />

des Bestandesvorrats und der Humusbildung in Waldböden umfassen.<br />

Die Maßnahme steht in enger Verbindung mit Zielen und Maßnahmen zur Anpassung<br />

der Forstwirtschaft, z.B. zu Maßnahme 3.12.1.<br />

Das kann auch beinhalten, dass durch Sturmschäden betroffene Flächen verstärkt<br />

als Entwicklungsflächen für den Naturschutz genutzt werden (vgl. auch<br />

Maßnahme 5.5.2).<br />

� Maßnahmenblatt 5.4.2: Klimasensible Ökosysteme des Waldes schützen<br />

und mit Schutzfunktionen des Waldes kombinieren (geplant)<br />

Ziel 5.5: Biotopverbund zur Klimaanpassung beschleunigt umsetzen und Schutzgebiete<br />

gezielt vernetzen<br />

Unter den Annahmen, dass zum einen Anpassungsmaßnahmen in einer „effektiven Dichte“ nicht<br />

flächendeckend realisierbar sein werden, und dass zum anderen Ausweichbewegungen betroffener<br />

Arten und Populationen vorrangig in „Wanderungs- oder Anpassungskorridoren“ erfolgen bzw. zumindest<br />

in solche kanalisiert werden können, ist ein Ziel der Klimaanpassung das Schaffen der<br />

Voraussetzungen dafür, entsprechende Anstrengungen in solchen Gebietskulissen effektiv zu konzentrieren.<br />

Großräumig wirksame Biotopverbünde werden dabei als ein wichtiges Instrument zur<br />

Unterstützung klimawandelbedingter Ausweichbewegungen von Pflanzen- und Tierarten bzw. -<br />

Populationen angesehen. Gegenwärtige Biotopverbundplanungen erfolgen vielfach noch nicht explizit<br />

orientiert an den spezifischen Erfordernissen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels.<br />

Zum Erreichen einer entsprechenden Funktionalität sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Das<br />

betrifft zum einen sowohl großräumige („Wanderungs- bzw. Anpassungskorridore“) als auch kleinräumige<br />

(Standort-Bedingungen bzw. die bestehende Ausstattung an geeigneten Biotopen) Gegebenheiten.<br />

Zum anderen betrifft dies den Umstand, dass bestehende Lebensräume in ihrer Habitat-<br />

Eignung beeinträchtigt werden könnten bzw. dass sich Habitat-Ansprüche von Arten ändern können.<br />

Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen bzw. Spezifikationen von Maßnahmen erforderlich.<br />

Maßnahme 5.5.1 Die konkretisierte Biotopverbundplanung als Gebietskulisse zur Konzentration<br />

von Anstrengungen zur Unterstützung klimawandelbedingt<br />

notwendiger Ausweichbewegungen planerisch berücksichtigen und<br />

entwickeln<br />

<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />

Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />

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