IRKAP Langfassung - REGKLAM
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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />
Teil II /2. Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft<br />
und Wasserqualität führen. Ist dies der Fall, kann im Zuge des Klimawandels<br />
eine Renaturierung im Quellbereich eine sinnvolle Maßnahme sein. Sie umfasst<br />
einerseits die Beseitigung direkter Beeinträchtigungen an der Quelle und<br />
ihre Nutzung (z. B. Rückbau von Quellfassungen, Freilegen von Verrohrungen,<br />
Beseitigen von Abstürzen und Querverbauungen), anderseits die Einschränkung<br />
von Benutzungen im Umfeld (z. B. Auszäunen bei Viehweiden, Verlegung<br />
oder Umgestaltung von Viehtränken, Schaffen von Puffer zu landwirtschaftlichen<br />
Flächen, naturnaher Waldumbau).<br />
Ziel 2.6: Thermische Stabilisierung aller Oberflächengewässer bei erhöhten Lufttemperaturen<br />
und verstärkt auftretenden Niedrigwasserperioden<br />
Die Wassertemperatur beeinflusst eine Vielzahl anderer Parameter, die das Vorkommen aquatischer<br />
Lebewesen bestimmen. Hierzu zählen die Sauerstofflöslichkeit, Photosyntheseraten oder mikrobielle<br />
Abbauraten organischer Verbindungen. In Oberflächengewässern spielt die Wassertemperatur<br />
eine wichtige Rolle bei der Verbreitung von höheren Lebewesen wie z. B. Fischen oder benthischen<br />
Invertebraten. Die projizierten Auswirkungen des Klimawandels sehen für die Mehrzahl der<br />
aquatischen Ökosysteme einen Anstieg der Wassertemperatur für die Modellregion Dresden voraus,<br />
wenn auch in einer großen Streubreite zwischen den Gewässern. Eine thermische Stabilisierung<br />
wird für viele Fließgewässer in der Modellregion notwendig. Dafür werden sowohl die Überprüfung<br />
rechtlicher Vorgaben zur Wärme-Einleitung als auch Maßnahmen zur Verminderung der klimabedingten<br />
solaren Erwärmung erforderlich. Für Standgewässer (in der Region ausschließlich Talsperren)<br />
werden im Ziel 2.12 Schutz der Ressource Oberflächengewässer zur langfristigen Sicherung<br />
der Bereitstellung von Trink-, Nutz- und Brauchwasser in guter Qualität Maßnahmen zum Umgang<br />
mit höheren Wassertemperaturen in Abhängigkeit von steigenden Lufttemperaturen formuliert.<br />
Maßnahme 2.6.1: Überprüfen rechtlicher Vorgaben zur Wärme-Einleitung und Wasserentnahmen<br />
Einheitliche Standards zum Wärmlastmanagement auf Bundesebene fehlen<br />
bisher, z. B. Qualitätsrichtlinien für die Messung der Wassertemperaturen. Die<br />
Möglichkeiten zur gesetzlichen Verankerung von Wärmelastplänen und ergänzenden<br />
ökonomischen Instrumente sind sowohl auf Landesebene als auch auf<br />
Bundesebene durch Beteiligung des SMUL in entsprechenden Bund/Länder-<br />
Arbeitsgruppen (z. B. LAWA) zu diskutieren.<br />
In wasserrechtlichen Verfahren (Erlaubnis, Bewilligung) ist der projizierte<br />
Temperaturanstieg durch den Klimawandel zu berücksichtigen (z. B. Berücksichtigen<br />
beim Festlegen des Mindestabflusses bei der Erlaubnis von Wasserentnahmen).<br />
Maßnahme 2.6.2: Maßnahmen zur Verminderung der klimabedingten solaren Erwärmung<br />
der Oberflächengewässer<br />
Zur Verminderung der Wirkung des Klimawandels auf die maximalen Wassertemperaturen<br />
ist insbesondere an kleinen Fließgewässern eine naturnahe<br />
Ufervegetation mit schützenden Gehölzen zu etablieren. Auch der vollständige<br />
Aufstau fließender Gewässer bewirkt eine künstliche Temperaturerhöhung, die<br />
vor dem Hintergrund des Klimawandels unbedingt vermieden werden sollte.<br />
Ein bisheriger Aufstau des Hauptgewässers sollte entfernt werden und das<br />
Gewässer durch Umbinden der z. T. fischereiwirtschaftlich genutzten Stillgewässer<br />
vom Hauptgewässer in den Nebenschluss entlastet werden.<br />
� Maßnahmenblatt 2.6.2a: Herstellen einer ausreichenden Beschattung<br />
durch standortgerechte Gehölze zur Temperaturstabilisierung<br />
� Maßnahmenblatt 2.6.2b: Ausbinden von Fließgewässern aus bestehenden<br />
Stillgewässern zur Verminderung von deren Erwärmung<br />
<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />
Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />
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