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IRKAP Langfassung - REGKLAM

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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />

Teil III / Maßnahmenblätter<br />

Maßnahmenblatt 2.9.1<br />

Dargebots- bzw. grundwasserstandsabhängige Steuerung<br />

von Grundwasserentnahmemengen<br />

Bezug zu den Zielen der Klimaanpassung<br />

Sichern eines guten mengenmäßigen Zustands der Ressource Grundwasser auch bei geänderten<br />

Grundwasserdargeboten<br />

Akteur<br />

Wasserbehörden<br />

Beschreibung<br />

Die dargebots- bzw. grundwasserstandsabhängige Steuerung von Grundwasserentnahmemengen<br />

kann als ein Instrument zur flexiblen Anpassung von Entnahmemengen an die Auswirkungen der<br />

klimawandelbedingten Änderung der Grundwasserneubildung und die daraus resultierenden projizierten<br />

stärkeren Schwankungen der Grundwasserstände im Jahresverlauf genutzt werden.<br />

Durch die ortsbezogene Festlegung von Grenzgrundwasserständen können sensible Bebauung<br />

oder empfindliche Ökosysteme vor entnahmebedingten, temporär unverträglich niedrigen Grundwasserständen<br />

geschützt werden.<br />

Die Maßnahme kann bei der Erteilung neuer wasserrechtlicher Erlaubnisse sofort umgesetzt werden.<br />

Für bestehende Wasserrechte ist eine Anpassung erst mittel- bzw. langfristig möglich. Eine<br />

Anpassung bestehender Rechte ist dann geboten, wenn bereits vor Ablauf des Nutzungsrechtes<br />

erkennbar negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt festzustellen sind.<br />

Versorgungsalternativen können beispielsweise luft- statt wassergekühlter Kälteaggregate für<br />

Spitzenlastzeiten sein. In der Stadt Dresden wird diese Vorgehensweise bereits praktiziert.<br />

Bezug zum Klimawandel<br />

Bei möglicherweise abnehmenden Grundwasserdargeboten im Zuge des Klimawandels wird ein<br />

gleichzeitig steigender Bedarf an Wasserentnahmen für Klimatisierung im urbanen Raum und für<br />

die landwirtschaftliche Bewässerung in landwirtschaftlich geprägten Gebieten projiziert.<br />

Außerdem werden im Jahresverlauf zukünftig stärkere natürliche Schwankungen der Grundwasserstände<br />

zu erwarten sein. Sind die Grundwasserstände jahreszeitlich aufgrund geringer Neubildung<br />

bereits niedrig, so können auch Entnahmemengen, die das mittlere Dargebot nicht überschreiten<br />

und deshalb im Jahresdurchschnitt grundsätzlich unbedenklich sind, zu temporär unverträglich<br />

niedrigen Grundwasserständen führen. Die Festlegung ortsbezogener Grenzgrundwasserstände,<br />

die nicht unterschritten werden dürfen, ist ein Mittel, um sensible Bebauung oder empfindliche<br />

Ökosysteme zu schützen. Die Maßnahme ist eine No-regret Maßnahme und kann jederzeit<br />

an den sich entwickelnden Erkennntnisfortschritt angepasst werden.<br />

Bezug zur Modellregion/regionale Differenzierung<br />

Die Maßnahme ist besonders in dicht bebauten Gebieten mit einem hohen Nutzungsdruck auf das<br />

Grundwasser von erhöhter Relevanz. In der Dresdner Innenstadt entfaltet sie bereits derzeit eine<br />

hohe praktische Bedeutung. Sie kann aber ebenso im Umfeld sensibler grundwasserabhängiger<br />

auqatischer Ökosysteme wichtig sein.<br />

Priorität<br />

Text, Text, Text (Eine Priorisierungseinschätzung wird erst angestrebt, wenn die Kernbotschaften<br />

des <strong>IRKAP</strong> formuliert sind.)<br />

Synergien und Zielkonflikte<br />

Synergien: Schutz und Revitalisierung grundwassergeprägter aquatischer Ökosysteme, Schutz<br />

setzungsempfindlicher Bausubstanz<br />

Zielkonflikte: können sich durch die Begrenzung der nutzbaren Wassermenge mit Zielen des Klimaschutzes<br />

und der angestrebten vermehrten Nutzung des Energieträgers Grundwasser ergeben.<br />

<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />

Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />

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