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IRKAP Langfassung - REGKLAM

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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />

Teil II /1. Städtebauliche Strukturen, Grün- und Freiflächen sowie Gebäude<br />

beschränkt. Für Bestandsgebiete sollte im Rahmen der Stadterneuerung die<br />

Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen an und in Gebäuden befördert<br />

werden. Vor dem Hintergrund aktueller Förderschwerpunkte sind v. a. Stadtumbaugebiete<br />

mit dem Fokus Aufwertung oder Gebiete im Programm „Aktive<br />

Stadt- und Ortsteilzentren“ geeignet, um entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.<br />

Es können auch Sanierungsgebiete zum Zweck der Klimaanpassung<br />

ausgewiesen bzw. bestehende Konzepte für bereits festgesetzte Sanierungsgebiete<br />

um die Anforderungen der Klimaanpassung im Gebäudebestand<br />

ergänzt werden. Zur Finanzierung sind entsprechende Weichenstellungen in<br />

der Städtebauförderung von Nöten. In Integrierten Stadtentwicklungskonzepten<br />

sollten die Schwerpunkte der Stadterneuerungsmaßnahmen festgesetzt<br />

werden. In den jeweiligen Gebietskonzepten sollten bei der Maßnahmenentwicklung<br />

Aspekte der Klimaanpassung integriert betrachtet werden.<br />

Durch die Kommunen sollte die Anwendung weiterer städtebaulicher Instrumente<br />

(z. B. Satzungen nach den Länderbauordnungen) geprüft werden. Ausschreibungs-<br />

bzw. Vergabeunterlagen sollten nach Möglichkeit Anforderungen<br />

an Anpassungsmaßnahmen bei Bautätigkeiten aufnehmen. Die Kommunen<br />

sollten bewusst Vorbildwirkung an ihren eigenen Gebäuden schaffen. Neben<br />

den formellen Instrumenten sollten verstärkt Beratungsangebote eingesetzt<br />

werden, um Bauherren und Eigentümer über die Anpassungsnotwendigkeiten<br />

und -möglichkeiten zu informieren.<br />

� Maßnahmenblatt 1.1.4: Klimaanpassung im Rahmen der Stadterneuerung<br />

(geplant)<br />

Maßnahme 1.1.5: Rahmenbedingungen schaffen für eine integrierte Betrachtung und<br />

Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen an<br />

Gebäuden<br />

Im Rahmen von Sanierungs-, Modernisierungs-, aber auch Neubauvorhaben<br />

sollten bei der Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der<br />

Energieeffizienz im Gebäudebereich Aspekte der Anpassung an die Folgen des<br />

Klimawandels von Anfang an mit betrachtet werden. Beispielsweise sind im<br />

Rahmen von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (z. B. Wärmedämmung)<br />

parallel die Belange des sommerlichen Wärmeschutzes zu berücksichtigen.<br />

Bei der Planung und Ausführung von (nachträglichen) Klimaschutzmaßnahmen<br />

sollte auf eine hohe Bauqualität geachtet werden, um eine Erhöhung<br />

der Verletzbarkeit von Gebäuden gegenüber Klimafolgen zu vermeiden<br />

(z. B. Installation von Photovoltaik ohne Gefährdung bzw. Beeinträchtigung<br />

von Dachabdichtungen). Maßnahmen am Gebäude sollten weiterhin unter Berücksichtigung<br />

des bestehenden Gebäudeumfeldes umgesetzt werden (z. B.<br />

Verschattung durch Großbäume ausschließen, um spätere Fällungen zu vermeiden).<br />

Bei der Planung und Umsetzung von baulichen Klimaanpassungs- und -<br />

schutzmaßnahmen sind insbesondere die Auswirkungen auf Belange und Ziele<br />

des Denkmalschutzes und der Baukultur zu berücksichtigen.<br />

Über die Verankerung des Themas Klimaanpassung im Gebäudebereich in<br />

Förderprogramme bzw. -richtlinien werden Anreize für die Berücksichtigung<br />

des Themas und für die integrierte Umsetzung konkreter Maßnahmen gesetzt.<br />

So sollte beispielsweise eine Aufnahme von Klimaanpassungsbelangen in die<br />

Förderrichtlinie des SMUL und SMWi „Energie und Klimaschutz“ und damit in<br />

vom Freistaat Sachsen geförderte Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte<br />

von den zuständigen Ministerien geprüft werden.<br />

Maßnahme 1.1.6: Klimafolgen und Anpassungsbedarfe in Prüf- und Genehmigungsverfahren<br />

für Neubauvorhaben berücksichtigen<br />

Um negative Auswirkungen des Klimawandels auf Neubauten und damit die<br />

Notwendigkeit baulicher Anpassungsmaßnahmen zu reduzieren, sollten bereits<br />

im Rahmen der Bauleitplanung in allen Siedlungsbereichen der Modellregion<br />

Standorte gezielt auf ihre Verletzbarkeit durch Klimafolgen (höhere<br />

Sommertemperaturen, Hitzeperioden, Überflutungen) überprüft werden. Auf<br />

unter klimatischen Gesichtspunkten kritisch eingeschätzten Standorten sollten<br />

daraufhin Neubaustandorte, bei Sommerhitze insbesondere für sensible Nut-<br />

<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />

Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />

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