IRKAP Langfassung - REGKLAM
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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />
Teil II /1. Städtebauliche Strukturen, Grün- und Freiflächen sowie Gebäude<br />
beschränkt. Für Bestandsgebiete sollte im Rahmen der Stadterneuerung die<br />
Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen an und in Gebäuden befördert<br />
werden. Vor dem Hintergrund aktueller Förderschwerpunkte sind v. a. Stadtumbaugebiete<br />
mit dem Fokus Aufwertung oder Gebiete im Programm „Aktive<br />
Stadt- und Ortsteilzentren“ geeignet, um entsprechende Maßnahmen zu unterstützen.<br />
Es können auch Sanierungsgebiete zum Zweck der Klimaanpassung<br />
ausgewiesen bzw. bestehende Konzepte für bereits festgesetzte Sanierungsgebiete<br />
um die Anforderungen der Klimaanpassung im Gebäudebestand<br />
ergänzt werden. Zur Finanzierung sind entsprechende Weichenstellungen in<br />
der Städtebauförderung von Nöten. In Integrierten Stadtentwicklungskonzepten<br />
sollten die Schwerpunkte der Stadterneuerungsmaßnahmen festgesetzt<br />
werden. In den jeweiligen Gebietskonzepten sollten bei der Maßnahmenentwicklung<br />
Aspekte der Klimaanpassung integriert betrachtet werden.<br />
Durch die Kommunen sollte die Anwendung weiterer städtebaulicher Instrumente<br />
(z. B. Satzungen nach den Länderbauordnungen) geprüft werden. Ausschreibungs-<br />
bzw. Vergabeunterlagen sollten nach Möglichkeit Anforderungen<br />
an Anpassungsmaßnahmen bei Bautätigkeiten aufnehmen. Die Kommunen<br />
sollten bewusst Vorbildwirkung an ihren eigenen Gebäuden schaffen. Neben<br />
den formellen Instrumenten sollten verstärkt Beratungsangebote eingesetzt<br />
werden, um Bauherren und Eigentümer über die Anpassungsnotwendigkeiten<br />
und -möglichkeiten zu informieren.<br />
� Maßnahmenblatt 1.1.4: Klimaanpassung im Rahmen der Stadterneuerung<br />
(geplant)<br />
Maßnahme 1.1.5: Rahmenbedingungen schaffen für eine integrierte Betrachtung und<br />
Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen an<br />
Gebäuden<br />
Im Rahmen von Sanierungs-, Modernisierungs-, aber auch Neubauvorhaben<br />
sollten bei der Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der<br />
Energieeffizienz im Gebäudebereich Aspekte der Anpassung an die Folgen des<br />
Klimawandels von Anfang an mit betrachtet werden. Beispielsweise sind im<br />
Rahmen von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (z. B. Wärmedämmung)<br />
parallel die Belange des sommerlichen Wärmeschutzes zu berücksichtigen.<br />
Bei der Planung und Ausführung von (nachträglichen) Klimaschutzmaßnahmen<br />
sollte auf eine hohe Bauqualität geachtet werden, um eine Erhöhung<br />
der Verletzbarkeit von Gebäuden gegenüber Klimafolgen zu vermeiden<br />
(z. B. Installation von Photovoltaik ohne Gefährdung bzw. Beeinträchtigung<br />
von Dachabdichtungen). Maßnahmen am Gebäude sollten weiterhin unter Berücksichtigung<br />
des bestehenden Gebäudeumfeldes umgesetzt werden (z. B.<br />
Verschattung durch Großbäume ausschließen, um spätere Fällungen zu vermeiden).<br />
Bei der Planung und Umsetzung von baulichen Klimaanpassungs- und -<br />
schutzmaßnahmen sind insbesondere die Auswirkungen auf Belange und Ziele<br />
des Denkmalschutzes und der Baukultur zu berücksichtigen.<br />
Über die Verankerung des Themas Klimaanpassung im Gebäudebereich in<br />
Förderprogramme bzw. -richtlinien werden Anreize für die Berücksichtigung<br />
des Themas und für die integrierte Umsetzung konkreter Maßnahmen gesetzt.<br />
So sollte beispielsweise eine Aufnahme von Klimaanpassungsbelangen in die<br />
Förderrichtlinie des SMUL und SMWi „Energie und Klimaschutz“ und damit in<br />
vom Freistaat Sachsen geförderte Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte<br />
von den zuständigen Ministerien geprüft werden.<br />
Maßnahme 1.1.6: Klimafolgen und Anpassungsbedarfe in Prüf- und Genehmigungsverfahren<br />
für Neubauvorhaben berücksichtigen<br />
Um negative Auswirkungen des Klimawandels auf Neubauten und damit die<br />
Notwendigkeit baulicher Anpassungsmaßnahmen zu reduzieren, sollten bereits<br />
im Rahmen der Bauleitplanung in allen Siedlungsbereichen der Modellregion<br />
Standorte gezielt auf ihre Verletzbarkeit durch Klimafolgen (höhere<br />
Sommertemperaturen, Hitzeperioden, Überflutungen) überprüft werden. Auf<br />
unter klimatischen Gesichtspunkten kritisch eingeschätzten Standorten sollten<br />
daraufhin Neubaustandorte, bei Sommerhitze insbesondere für sensible Nut-<br />
<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />
Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />
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