IRKAP Langfassung - REGKLAM
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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />
Teil II /2. Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft<br />
Maßnahme 2.9.4: Rücknahme von Bebauung aus dauerhaft vernässungsgefährdeten<br />
Bereichen<br />
In der Modellregion hat die verstärkte Grundwasserneubildung im<br />
Herbst/Winter 2010/11 teilweise zu ganz erheblichen Problemen bei der Nutzbarkeit<br />
von Gebäuden, aber auch anderen Flächen wie beispielsweise Kleingartenanlagen<br />
geführt. Flächen, auf denen diese Probleme in der Zukunft<br />
häufiger auftreten können, sollten im Rahmen der Regionalplanung identifiziert<br />
werden. Bei einer Tendenz zu dauerhaften Vernässungen ist langfristig<br />
eine Verlagerung empfindlicher Nutzungen anzustreben. Voraussetzung für<br />
derartige Schritte sind jedoch zunächst zuverlässigere Zukunftsprojektionen<br />
für die Niederschlagsentwicklung.<br />
Ziel 2.10: Sichern der langfristigen Nutzbarkeit ortsnaher Grundwasserdargebote für die<br />
Wasserversorgung und Reduzieren unnötiger Inanspruchnahme des Grundwasserdargebotes<br />
Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt den Vorrang der Nutzung ortsnaher Wasservorkommen bei<br />
der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser fest (§ 50 WHG). Dazu ist es unerlässlich, vorhandene<br />
Dargebote umfassend zu erkunden und zu schützen. Eine Inanspruchnahme des Grundwassers<br />
für die Wasserversorgung soll dabei auf den notwendigen Umfang beschränkt bleiben.<br />
Neue dauerhafte Offenlegungen sollten vermieden werden.<br />
Maßnahme 2.10.1: Aufrechterhalten bestehender bzw. Ausweisen neuer Wasserschutzgebiete<br />
Bestehende Wasserschutzgebiete aufrecht zu erhalten, erfordert nach § 51<br />
WHG die Benennung eines direkt Begünstigten. Aus Sicht der klimatischen<br />
Veränderungen einerseits und der möglichen Bedarfsentwicklung in der Landwirtschaft<br />
andererseits kann es sich jedoch erforderlich machen, dass bestehende<br />
Wasserschutzgebiete auch bei derzeit aufgegebener Nutzung aufrecht<br />
erhalten und ggf. neue ausgewiesen werden, um bei veränderter Dargebotssituation<br />
in der Zukunft auf diese zurückgreifen zu können, ohne dass derzeit<br />
ein direkt Begünstiger benannt werden kann. Deshalb sind betreffende Gebiete<br />
als Vorbehaltsgebiete i.S. § 7 ROG auszuweisen.<br />
Maßnahme 2.10.2: Vermeiden neuer dauerhafter Offenlegungen des Grundwassers<br />
Nutzungen, die zur Offenlage von Grundwasser führen, wie z. B. Kiesabbau im<br />
Grundwasserschwankungsbereich, sollten zukünftig möglichst vermieden werden.<br />
Offene Wasserflächen haben neben den vielfältigen positiven ökologischen<br />
und wirtschaftlichen (Tourismus) Effekten durch die deutlich erhöhte<br />
Verdunstung einen negativen Einfluss auf die Wasserbilanz. Insbesondere bei<br />
der Rekultivierung bergbaulich genutzter Flächen ist künftig stärker zu beachten,<br />
dass offene Wasserflächen in einem Gebiet die wasserhaushaltlich verträgliche<br />
Größe nicht überschreiten. Die Umsetzung der Maßnahme ist einerseits<br />
durch Festlegungen in den Regionalplänen und Bauleitplänen zu erreichen,<br />
zum anderen sind die Genehmigungsbehörden (in der Regel das Sächsische<br />
Oberbergamt) in der Verantwortung.<br />
Maßnahme 2.10.3: Sparsamer Umgang mit Brauch- und Trinkwasser<br />
Wassersparende Bewässerungstechnologien in der Landwirtschaft und im Gartenbau<br />
können dazu beitragen, den Bewirtschaftungsdruck auf die Ressource<br />
Grundwasser zu vermindern und sollten Vorrang vor anderen Technologien<br />
finden. Die Maßnahmen werden im Kapitel II.3 Land- und Forstwirtschaft beschrieben.<br />
Der sparsame Umgang mit der Ressource Trinkwasser hilft grundsätzlich,<br />
die Entnahme aus dem Grundwasser insgesamt zu minimieren und<br />
schont damit die Ressource insgesamt. Die Maßnahmen werden im Ziel 2.14<br />
(Änderung des Nutzungsverhaltens von Trinkwasser der Bevölkerung und<br />
Kommunikation von Handlungsempfehlungen bei längeren Hitzeperioden) beschrieben.<br />
<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />
Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de<br />
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