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IRKAP Langfassung - REGKLAM

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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />

Teil II /2. Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft<br />

Ziel 2.11: Thermische Stabilisierung der Ressource Grundwasser<br />

Eine verbindliche gesetzliche Regelung zur Stabilisierung des thermischen Zustandes des Grundwassers<br />

fehlt derzeit. Dieses rechtliche Defizit ist vor allem im unzureichenden Stand der Forschung<br />

zur ökologischen und hygienischen Wirkung von Temperaturerhöhungen im Grundwasser<br />

begründet. So ist auch in den Zustandsbeschreibungen des Grundwassers nach EG-WRRL der Parameter<br />

Temperatur nicht erfasst.<br />

Dennoch gibt es bereits heute vor allem in urbanen Bereichen Nutzungseinschränkungen durch<br />

höher temperiertes Grundwasser, anthropogenbedingt sowie auf Grund des Klimawandels.<br />

Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen zielen vor allem auf die anthropogenen Beeinflussungen<br />

des thermischen Zustandes des Grundwassers ab, den es zu stabilisieren gilt.<br />

Maßnahme 2.11.1: Förderung besonders effizienter Technologien der thermischen Nutzung<br />

von aufgeheiztem Grundwasser<br />

Bei der Kühlung und Klimatisierung von Räumen wird häufig Grundwasser als<br />

Kühlmedium eingesetzt und nach Gebrauch wieder in den Grundwasserleiter<br />

eingeleitet. Diese Kühlvariante führt langfristig zu einer Auftemperierung des<br />

Grundwassers im Untergrund. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt<br />

und Landwirtschaft (SMUL) könnte eine gezielte Wärmerückgewinnung aus zu<br />

Klimatisierungszwecken erwärmten Grundwassers in der Hausinstallation<br />

durch eine Minderung der für das Gebäude zu entrichtenden Wasserentnahmeabgabe<br />

befördern.<br />

� Maßnahmenblatt 2.11.1: geplant<br />

Maßnahme 2.11.2: Identifizieren, Sanieren und Vorbeugen von Fehlstellen wärmeführender<br />

unterirdischer Versorgungssysteme<br />

Unterirdische Versorgungsleitungen (v. a. Fernheiztrassen) können in einem<br />

erheblichen Maße zur Aufheizung des Grundwassers beitragen. Das gilt insbesondere,<br />

wenn es durch Leckagen zum direkten Austritt von erwärmten Flüssigkeiten<br />

in den Untergrund kommt. Fernwärmeversorgungsleitungen werden<br />

mit Temperaturen von 80 bis 130 °C betrieben. Tritt dieses Wasser durch<br />

Fehlstellen in den Untergrund aus, kann es lokal zu einer Aufheizung des<br />

Grundwassers auf 30 bis 40 °C kommen.<br />

Automatische Lecküberwachungssysteme sollten daher standardmäßig bei der<br />

Verlegung neuer Leitungen zu Anwendung kommen. Leckagen müssen in der<br />

Verantwortung der Betreiber identifiziert und saniert werden.<br />

Maßnahme 2.11.3: Auflegen von Forschungsprojekten zur Aufklärung der konkreten<br />

Auswirkungen von Temperaturveränderungen des Grundwassers auf<br />

Chemismus und Mikrobiologie in der Modellregion<br />

Die konkreten Auswirkungen von Temperaturveränderungen im Hinblick auf<br />

Chemismus, Mikrobiologie und Selbstreinigungsvermögen des Grundwassers<br />

sind weitgehend unerforscht. Ebenso gibt es derzeit keine gesetzlich oder untergesetzlich<br />

normierten Grenz- oder Richtwerte für die Beurteilung der Erheblichkeit<br />

von Veränderungen der Grundwassertemperatur.<br />

Damit fehlt den Behörden die Basis zur Bestimmung der Grenze der thermischen<br />

Belastbarkeit von Grundwasserkörpern. Durch das Auflegen von Forschungsprojekten<br />

können die fachlichen Grundlagen für die Festlegung entsprechender<br />

Richtwerte getroffen werden. Eine entsprechende Forschungsförderung<br />

sollte von der Landesfachbehörde oder vom Bund initiiert werden.<br />

<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />

Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de

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