IRKAP Langfassung - REGKLAM
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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />
Teil II /2. Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft<br />
Ziel 2.11: Thermische Stabilisierung der Ressource Grundwasser<br />
Eine verbindliche gesetzliche Regelung zur Stabilisierung des thermischen Zustandes des Grundwassers<br />
fehlt derzeit. Dieses rechtliche Defizit ist vor allem im unzureichenden Stand der Forschung<br />
zur ökologischen und hygienischen Wirkung von Temperaturerhöhungen im Grundwasser<br />
begründet. So ist auch in den Zustandsbeschreibungen des Grundwassers nach EG-WRRL der Parameter<br />
Temperatur nicht erfasst.<br />
Dennoch gibt es bereits heute vor allem in urbanen Bereichen Nutzungseinschränkungen durch<br />
höher temperiertes Grundwasser, anthropogenbedingt sowie auf Grund des Klimawandels.<br />
Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen zielen vor allem auf die anthropogenen Beeinflussungen<br />
des thermischen Zustandes des Grundwassers ab, den es zu stabilisieren gilt.<br />
Maßnahme 2.11.1: Förderung besonders effizienter Technologien der thermischen Nutzung<br />
von aufgeheiztem Grundwasser<br />
Bei der Kühlung und Klimatisierung von Räumen wird häufig Grundwasser als<br />
Kühlmedium eingesetzt und nach Gebrauch wieder in den Grundwasserleiter<br />
eingeleitet. Diese Kühlvariante führt langfristig zu einer Auftemperierung des<br />
Grundwassers im Untergrund. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt<br />
und Landwirtschaft (SMUL) könnte eine gezielte Wärmerückgewinnung aus zu<br />
Klimatisierungszwecken erwärmten Grundwassers in der Hausinstallation<br />
durch eine Minderung der für das Gebäude zu entrichtenden Wasserentnahmeabgabe<br />
befördern.<br />
� Maßnahmenblatt 2.11.1: geplant<br />
Maßnahme 2.11.2: Identifizieren, Sanieren und Vorbeugen von Fehlstellen wärmeführender<br />
unterirdischer Versorgungssysteme<br />
Unterirdische Versorgungsleitungen (v. a. Fernheiztrassen) können in einem<br />
erheblichen Maße zur Aufheizung des Grundwassers beitragen. Das gilt insbesondere,<br />
wenn es durch Leckagen zum direkten Austritt von erwärmten Flüssigkeiten<br />
in den Untergrund kommt. Fernwärmeversorgungsleitungen werden<br />
mit Temperaturen von 80 bis 130 °C betrieben. Tritt dieses Wasser durch<br />
Fehlstellen in den Untergrund aus, kann es lokal zu einer Aufheizung des<br />
Grundwassers auf 30 bis 40 °C kommen.<br />
Automatische Lecküberwachungssysteme sollten daher standardmäßig bei der<br />
Verlegung neuer Leitungen zu Anwendung kommen. Leckagen müssen in der<br />
Verantwortung der Betreiber identifiziert und saniert werden.<br />
Maßnahme 2.11.3: Auflegen von Forschungsprojekten zur Aufklärung der konkreten<br />
Auswirkungen von Temperaturveränderungen des Grundwassers auf<br />
Chemismus und Mikrobiologie in der Modellregion<br />
Die konkreten Auswirkungen von Temperaturveränderungen im Hinblick auf<br />
Chemismus, Mikrobiologie und Selbstreinigungsvermögen des Grundwassers<br />
sind weitgehend unerforscht. Ebenso gibt es derzeit keine gesetzlich oder untergesetzlich<br />
normierten Grenz- oder Richtwerte für die Beurteilung der Erheblichkeit<br />
von Veränderungen der Grundwassertemperatur.<br />
Damit fehlt den Behörden die Basis zur Bestimmung der Grenze der thermischen<br />
Belastbarkeit von Grundwasserkörpern. Durch das Auflegen von Forschungsprojekten<br />
können die fachlichen Grundlagen für die Festlegung entsprechender<br />
Richtwerte getroffen werden. Eine entsprechende Forschungsförderung<br />
sollte von der Landesfachbehörde oder vom Bund initiiert werden.<br />
<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />
Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de