IRKAP Langfassung - REGKLAM
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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />
Teil II / 1. Städtebauliche Strukturen, Grün- und Freiflächen sowie Gebäude<br />
Maßnahme 1.5.2: Kleinräumige städtebauliche und freiraumplanerische Anpassungsmaßnahmen<br />
im Wirkungszusammenhang auf Quartiersebene umsetzen<br />
Die für die Modellregion typischen städtebaulichen Strukturen weisen verschiedene<br />
mikro- und bioklimatische Eigenschaften auf. Entsprechend unterschiedlich<br />
sind die Wirkungen städtebaulicher und freiraumplanerischer Anpassungsmaßnahmen,<br />
aber auch weiterer vorgesehener stadtplanerischer<br />
Maßnahmen (z. B. Brachenbebauung), auf die klimatische Situation. Auf der<br />
Grundlage von mikro- und bioklimatischen Analysen sollen die Stadtstruktur<br />
im Ist-Zustand und die Auswirkungen (potenzieller) städtebaulicher und freiraumplanerischer<br />
Maßnahmen – vorrangig quartiersbezogen – bewertet werden.<br />
Anpassungsmaßnahmen sollten dann entsprechend stadtteilbezogen gebündelt<br />
umgesetzt und im Rahmen der Stadterneuerung gefördert werden, z.<br />
B. im Zuge der Ausweisung von Stadtumbau- oder Sanierungsgebieten. Die<br />
Umsetzung erfordert die Bereitstellung entsprechender Mittel im Rahmen der<br />
Städtebauförderung durch den Bund und den Freistaat Sachsen sowie die<br />
Aufnahme der Handlungsoptionen in entsprechende Verwaltungsvorschriften.<br />
� Maßnahmenblatt 1.5.2: Analyse und Bewertung mikroklimatischer Auswirkungen<br />
kleinräumiger städtebaulicher und freiraumplanerischer Maßnahmen<br />
� Siehe auch Maßnahmenblatt 1.1.4: Klimaanpassung im Rahmen der<br />
Stadterneuerung (geplant)<br />
Maßnahme 1.5.3: Kleinteilige Begrünung im öffentlichen und privaten Raum mit städtebaulichen<br />
Instrumenten, Beratung und Anreizen fördern<br />
Zur Verringerung des Wärmeeintrages in den Stadtkörper und zur Erweiterung<br />
des abkühlend wirkenden Vegetationsbestandes wird empfohlen, das<br />
breite Spektrum kleinteiliger Begrünungsmaßnahmen am Gebäude, im direkten<br />
Gebäudeumfeld sowie im Stadtraum, d. h. auf Verkehrs-, Platz- und Hofflächen,<br />
konsequent umzusetzen. Eine Verringerung von Strahlungsflächen<br />
und damit der zusätzlichen Aufheizung des Stadtraums kann durch die Verschattung<br />
von befestigten Oberflächen und Baumassen durch Bäume, aber<br />
auch den bewussten Einsatz von Gebäudebegrünungen – auf Grundlage einer<br />
Prüfung und Herstellung der entsprechend notwendigen bautechnischen Voraussetzungen<br />
– erreicht werden. Zur Verbesserung der mikroklimatischlufthygienischen<br />
Situation und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sind –<br />
unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer und baukultureller Aspekte – auf<br />
Stadtplätzen vermehrt standortgerechte und klimawandelangepasste Großbäume<br />
zu pflanzen (siehe Maßnahme 1.2.4). Straßenbegleitgrün sollte in<br />
Form von alleeartigen Baumreihen unter Beachtung der Hauptwindrichtung<br />
und Bebauungsstruktur angepflanzt werden, um einerseits Verschattung und<br />
andererseits die Durchlüftung von Straßenräumen zu gewährleisten. Bei der<br />
Gestaltung bzw. Dimensionierung von Straßenräumen sind die entsprechenden<br />
Platzbedarfe für Straßenbäume frühzeitig zu berücksichtigen.<br />
Kleinteilige Begrünungsmaßnahmen sollten umfänglich bauleitplanerisch, v. a.<br />
in Bebauungsplänen, verankert werden. Ggf. empfiehlt sich eine Untersetzung<br />
mit städtebaulichen Geboten (z. B. Pflanzgebot). Durch die Kommunen und<br />
die Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene sollte geprüft werden, wie solche<br />
Vorgaben auch im Rahmen von Bauvorhaben nach § 34 BauGB (unbeplanter<br />
Innenbereich), verankert und umgesetzt werden können. Vorgaben<br />
zur Begrünung von Grundstücken sollten in der Sächsischen Bauordnung verankert<br />
werden, um den Kommunen im Rahmen der Bauaufsicht/Baugenehmigung<br />
größere Steuerungsmöglichkeiten zu geben. Im Bestand<br />
sollten diese Maßnahmen z. B. durch Sanierungs- oder Stadtumbausatzungen<br />
unterstützt werden. Zur Erhaltung des Vegetationsbestandes, hier v.<br />
a. des Großbaumbestandes auf privaten Grundstücken, stellen kommunale<br />
Baumschutzsatzungen ein zentrales Instrument dar. Entsprechende landesrechtliche<br />
Rahmenbedingungen (SächsNatSchG) sollten daraufhin einer kritischen<br />
Prüfung unterzogen werden. Ergänzend sollten Baumpflege- und -<br />
fällarbeiten durch kostenfreie Beratungsangebote der Unteren Naturschutzbe-<br />
<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />
Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de