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IRKAP Langfassung - REGKLAM

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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />

Teil II / 1. Städtebauliche Strukturen, Grün- und Freiflächen sowie Gebäude<br />

Maßnahme 1.5.2: Kleinräumige städtebauliche und freiraumplanerische Anpassungsmaßnahmen<br />

im Wirkungszusammenhang auf Quartiersebene umsetzen<br />

Die für die Modellregion typischen städtebaulichen Strukturen weisen verschiedene<br />

mikro- und bioklimatische Eigenschaften auf. Entsprechend unterschiedlich<br />

sind die Wirkungen städtebaulicher und freiraumplanerischer Anpassungsmaßnahmen,<br />

aber auch weiterer vorgesehener stadtplanerischer<br />

Maßnahmen (z. B. Brachenbebauung), auf die klimatische Situation. Auf der<br />

Grundlage von mikro- und bioklimatischen Analysen sollen die Stadtstruktur<br />

im Ist-Zustand und die Auswirkungen (potenzieller) städtebaulicher und freiraumplanerischer<br />

Maßnahmen – vorrangig quartiersbezogen – bewertet werden.<br />

Anpassungsmaßnahmen sollten dann entsprechend stadtteilbezogen gebündelt<br />

umgesetzt und im Rahmen der Stadterneuerung gefördert werden, z.<br />

B. im Zuge der Ausweisung von Stadtumbau- oder Sanierungsgebieten. Die<br />

Umsetzung erfordert die Bereitstellung entsprechender Mittel im Rahmen der<br />

Städtebauförderung durch den Bund und den Freistaat Sachsen sowie die<br />

Aufnahme der Handlungsoptionen in entsprechende Verwaltungsvorschriften.<br />

� Maßnahmenblatt 1.5.2: Analyse und Bewertung mikroklimatischer Auswirkungen<br />

kleinräumiger städtebaulicher und freiraumplanerischer Maßnahmen<br />

� Siehe auch Maßnahmenblatt 1.1.4: Klimaanpassung im Rahmen der<br />

Stadterneuerung (geplant)<br />

Maßnahme 1.5.3: Kleinteilige Begrünung im öffentlichen und privaten Raum mit städtebaulichen<br />

Instrumenten, Beratung und Anreizen fördern<br />

Zur Verringerung des Wärmeeintrages in den Stadtkörper und zur Erweiterung<br />

des abkühlend wirkenden Vegetationsbestandes wird empfohlen, das<br />

breite Spektrum kleinteiliger Begrünungsmaßnahmen am Gebäude, im direkten<br />

Gebäudeumfeld sowie im Stadtraum, d. h. auf Verkehrs-, Platz- und Hofflächen,<br />

konsequent umzusetzen. Eine Verringerung von Strahlungsflächen<br />

und damit der zusätzlichen Aufheizung des Stadtraums kann durch die Verschattung<br />

von befestigten Oberflächen und Baumassen durch Bäume, aber<br />

auch den bewussten Einsatz von Gebäudebegrünungen – auf Grundlage einer<br />

Prüfung und Herstellung der entsprechend notwendigen bautechnischen Voraussetzungen<br />

– erreicht werden. Zur Verbesserung der mikroklimatischlufthygienischen<br />

Situation und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sind –<br />

unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer und baukultureller Aspekte – auf<br />

Stadtplätzen vermehrt standortgerechte und klimawandelangepasste Großbäume<br />

zu pflanzen (siehe Maßnahme 1.2.4). Straßenbegleitgrün sollte in<br />

Form von alleeartigen Baumreihen unter Beachtung der Hauptwindrichtung<br />

und Bebauungsstruktur angepflanzt werden, um einerseits Verschattung und<br />

andererseits die Durchlüftung von Straßenräumen zu gewährleisten. Bei der<br />

Gestaltung bzw. Dimensionierung von Straßenräumen sind die entsprechenden<br />

Platzbedarfe für Straßenbäume frühzeitig zu berücksichtigen.<br />

Kleinteilige Begrünungsmaßnahmen sollten umfänglich bauleitplanerisch, v. a.<br />

in Bebauungsplänen, verankert werden. Ggf. empfiehlt sich eine Untersetzung<br />

mit städtebaulichen Geboten (z. B. Pflanzgebot). Durch die Kommunen und<br />

die Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene sollte geprüft werden, wie solche<br />

Vorgaben auch im Rahmen von Bauvorhaben nach § 34 BauGB (unbeplanter<br />

Innenbereich), verankert und umgesetzt werden können. Vorgaben<br />

zur Begrünung von Grundstücken sollten in der Sächsischen Bauordnung verankert<br />

werden, um den Kommunen im Rahmen der Bauaufsicht/Baugenehmigung<br />

größere Steuerungsmöglichkeiten zu geben. Im Bestand<br />

sollten diese Maßnahmen z. B. durch Sanierungs- oder Stadtumbausatzungen<br />

unterstützt werden. Zur Erhaltung des Vegetationsbestandes, hier v.<br />

a. des Großbaumbestandes auf privaten Grundstücken, stellen kommunale<br />

Baumschutzsatzungen ein zentrales Instrument dar. Entsprechende landesrechtliche<br />

Rahmenbedingungen (SächsNatSchG) sollten daraufhin einer kritischen<br />

Prüfung unterzogen werden. Ergänzend sollten Baumpflege- und -<br />

fällarbeiten durch kostenfreie Beratungsangebote der Unteren Naturschutzbe-<br />

<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />

Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de

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