IRKAP Langfassung - REGKLAM
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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />
Teil II / 1. Städtebauliche Strukturen, Grün- und Freiflächen sowie Gebäude<br />
zungen (z. B. Altenheime), nicht oder mit Einschränkungen bzw. mit baugenehmigungsrechtlichen<br />
Auflagen ausgewiesen werden. Dafür sollte künftig<br />
verstärkt die Umweltprüfung genutzt werden. Bei der Anwendung des § 13 a<br />
BauGB zu Bebauungsplänen der Innenentwicklung ist im Rahmen der Vorprüfung<br />
besonderes Augenmerk auf die Umweltbelange und dabei insbesondere<br />
auf die Notwendigkeiten zur Umsetzung von Klimaanpassungsbelangen zu<br />
richten. Entsprechende Bewertungsgrundlagen werden von den zuständigen<br />
Fachämtern zur Verfügung gestellt (siehe Maßnahme 1.5.1). Es sollte durch<br />
den Gesetzgeber geprüft werden, wie entsprechende Prüfschritte bzw. bauliche<br />
Anpassungsvorkehrungen auch im Rahmen von Bebauungsplänen der Innenentwicklung<br />
nach § 13a BauGB und bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung<br />
im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB stärker verankert werden<br />
können. Eine Ergänzung durch fachgesetzliche Regelungen sollte vom Gesetzgeber<br />
geprüft werden, um beispielsweise Überwärmungsgebiete ausweisen<br />
zu können. Durch die Kommunen sollte geprüft werden, inwieweit kommunale<br />
Satzungen zur Berücksichtigung von Klimaanpassungsbedarfen aufgestellt<br />
werden können.<br />
Ziel 1.2: Mikroklimatische Wirksamkeit von öffentlichen Grünflächen und Straßenbäumen<br />
trotz Trockenheit und Hitze erhalten und erweitern<br />
In Grünflächen kann es bis zu 4 °C kühler sein als im übrigen Stadtraum. Grünflächen und Vegetation,<br />
mit ihren bio- und mikroklimatischen Effekten, sind ein zentraler Bestandteil einer klimaangepassten<br />
Siedlungsentwicklung. Insbesondere Stadt- und Straßenbäume erfüllen wichtige klimaregulierende<br />
Leistungen zur Erhaltung einer hohen Lebensqualität in Siedlungsgebieten. Die Städte<br />
und Gemeinden der Region verfügen bereits heute überwiegend über eine gute Ausstattung mit<br />
öffentlichen Grünflächen. Das Stadtgrün ist aber auch den zu erwartenden Klimaveränderungen<br />
ausgesetzt und kann somit in der Entfaltung der positiven Wirkungen beeinträchtigt werden. Die<br />
Veränderung der Niederschläge, und hier besonders die zu erwartende Frühjahrs-/ Frühsommertrockenheit,<br />
beeinträchtigt den Bodenwasserhaushalt. Dies birgt z. B. Risiken für die Vitalität und klimatische<br />
Leistungsfähigkeit der Stadtvegetation. Darüber hinaus erhöhen sich mit einem steigenden<br />
Nutzungsdruck die Anforderungen an die Gestaltung und Ausstattung von Grünflächen. Die<br />
öffentlichen Grünverwaltungen sollten durch Maßnahmen bzgl. der Ausstattung, Unterhaltung und<br />
Nutzung im Grünflächenbestand die klimatischen Potenziale von Grün in der Stadt erhalten und<br />
weiter ausbauen.<br />
Maßnahme 1.2.1: Grünflächen klimaangepasst ausgestalten<br />
Die Stadtvegetation soll an die Anforderungen des Klimawandels, wie Hitze,<br />
Trockenheit und die Gefahr von Spätfrösten angepasst werden, damit die positiven<br />
klimatologischen Leistungen auch künftig erbracht werden können. So<br />
sollte die Auswahl der Pflanzen im Stadtraum anhand ihrer Toleranz gegenüber<br />
Hitze- und Trockenstress und der Anspruchslosigkeit hinsichtlich der extremen<br />
Standortbedingungen erfolgen. Mit Blick auf die Nutzbarkeit von öffentlichen<br />
Grünflächen v. a. in den nutzungsintensiven Sommermonaten sollte die<br />
Eignung der Ausstattungselemente und deren Ausführung sowie die Ergänzung<br />
mit neuen Elementen durch die zuständigen Ämter geprüft werden (z. B.<br />
beschattete Sitzplätze, geeignete Wegebeläge für Trockenperioden und<br />
Starkregenereignisse). Bei der Planung neuer bzw. Umgestaltung bestehender<br />
städtischer Grünanlagen sollen die Herausforderungen des Klimawandels bereits<br />
im Entwurfsprozess sowie in der Konzeption der langfristigen Unterhaltung<br />
berücksichtigt werden (z. B. Wettbewerbsvorgaben). Eine klimawandelangepasste<br />
Ausstattung kann dabei auch zu einer Senkung der Unterhaltungskosten<br />
beitragen.<br />
� Maßnahmenblatt 1.2.1: Klimawandelangepasste Pflanzenwahl in Grünflächen;<br />
mit Beispielen aus Dresden und Pirna (geplant)<br />
� Maßnahmenblatt 1.2.2: Klimawandelangepasste Wegebeläge (geplant)<br />
<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />
Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de