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IRKAP Langfassung - REGKLAM

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ENTWURF Integriertes Regionales Klimaanpassungsprogramm für die Modellregion Dresden Version 1.7<br />

Teil II / 1. Städtebauliche Strukturen, Grün- und Freiflächen sowie Gebäude<br />

zungen (z. B. Altenheime), nicht oder mit Einschränkungen bzw. mit baugenehmigungsrechtlichen<br />

Auflagen ausgewiesen werden. Dafür sollte künftig<br />

verstärkt die Umweltprüfung genutzt werden. Bei der Anwendung des § 13 a<br />

BauGB zu Bebauungsplänen der Innenentwicklung ist im Rahmen der Vorprüfung<br />

besonderes Augenmerk auf die Umweltbelange und dabei insbesondere<br />

auf die Notwendigkeiten zur Umsetzung von Klimaanpassungsbelangen zu<br />

richten. Entsprechende Bewertungsgrundlagen werden von den zuständigen<br />

Fachämtern zur Verfügung gestellt (siehe Maßnahme 1.5.1). Es sollte durch<br />

den Gesetzgeber geprüft werden, wie entsprechende Prüfschritte bzw. bauliche<br />

Anpassungsvorkehrungen auch im Rahmen von Bebauungsplänen der Innenentwicklung<br />

nach § 13a BauGB und bei der bauplanungsrechtlichen Beurteilung<br />

im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB stärker verankert werden<br />

können. Eine Ergänzung durch fachgesetzliche Regelungen sollte vom Gesetzgeber<br />

geprüft werden, um beispielsweise Überwärmungsgebiete ausweisen<br />

zu können. Durch die Kommunen sollte geprüft werden, inwieweit kommunale<br />

Satzungen zur Berücksichtigung von Klimaanpassungsbedarfen aufgestellt<br />

werden können.<br />

Ziel 1.2: Mikroklimatische Wirksamkeit von öffentlichen Grünflächen und Straßenbäumen<br />

trotz Trockenheit und Hitze erhalten und erweitern<br />

In Grünflächen kann es bis zu 4 °C kühler sein als im übrigen Stadtraum. Grünflächen und Vegetation,<br />

mit ihren bio- und mikroklimatischen Effekten, sind ein zentraler Bestandteil einer klimaangepassten<br />

Siedlungsentwicklung. Insbesondere Stadt- und Straßenbäume erfüllen wichtige klimaregulierende<br />

Leistungen zur Erhaltung einer hohen Lebensqualität in Siedlungsgebieten. Die Städte<br />

und Gemeinden der Region verfügen bereits heute überwiegend über eine gute Ausstattung mit<br />

öffentlichen Grünflächen. Das Stadtgrün ist aber auch den zu erwartenden Klimaveränderungen<br />

ausgesetzt und kann somit in der Entfaltung der positiven Wirkungen beeinträchtigt werden. Die<br />

Veränderung der Niederschläge, und hier besonders die zu erwartende Frühjahrs-/ Frühsommertrockenheit,<br />

beeinträchtigt den Bodenwasserhaushalt. Dies birgt z. B. Risiken für die Vitalität und klimatische<br />

Leistungsfähigkeit der Stadtvegetation. Darüber hinaus erhöhen sich mit einem steigenden<br />

Nutzungsdruck die Anforderungen an die Gestaltung und Ausstattung von Grünflächen. Die<br />

öffentlichen Grünverwaltungen sollten durch Maßnahmen bzgl. der Ausstattung, Unterhaltung und<br />

Nutzung im Grünflächenbestand die klimatischen Potenziale von Grün in der Stadt erhalten und<br />

weiter ausbauen.<br />

Maßnahme 1.2.1: Grünflächen klimaangepasst ausgestalten<br />

Die Stadtvegetation soll an die Anforderungen des Klimawandels, wie Hitze,<br />

Trockenheit und die Gefahr von Spätfrösten angepasst werden, damit die positiven<br />

klimatologischen Leistungen auch künftig erbracht werden können. So<br />

sollte die Auswahl der Pflanzen im Stadtraum anhand ihrer Toleranz gegenüber<br />

Hitze- und Trockenstress und der Anspruchslosigkeit hinsichtlich der extremen<br />

Standortbedingungen erfolgen. Mit Blick auf die Nutzbarkeit von öffentlichen<br />

Grünflächen v. a. in den nutzungsintensiven Sommermonaten sollte die<br />

Eignung der Ausstattungselemente und deren Ausführung sowie die Ergänzung<br />

mit neuen Elementen durch die zuständigen Ämter geprüft werden (z. B.<br />

beschattete Sitzplätze, geeignete Wegebeläge für Trockenperioden und<br />

Starkregenereignisse). Bei der Planung neuer bzw. Umgestaltung bestehender<br />

städtischer Grünanlagen sollen die Herausforderungen des Klimawandels bereits<br />

im Entwurfsprozess sowie in der Konzeption der langfristigen Unterhaltung<br />

berücksichtigt werden (z. B. Wettbewerbsvorgaben). Eine klimawandelangepasste<br />

Ausstattung kann dabei auch zu einer Senkung der Unterhaltungskosten<br />

beitragen.<br />

� Maßnahmenblatt 1.2.1: Klimawandelangepasste Pflanzenwahl in Grünflächen;<br />

mit Beispielen aus Dresden und Pirna (geplant)<br />

� Maßnahmenblatt 1.2.2: Klimawandelangepasste Wegebeläge (geplant)<br />

<strong>REGKLAM</strong> - Entwicklung und Erprobung eines Integrierten Regionalen Klimaanpassungsprogramms für die<br />

Modellregion Dresden, Förderkennzeichen: 01 LR 0802, www.regklam.de

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